212270 · Mitteilungsvorlage
Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde
Kerndaten
- Nummer
- 212270
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 18.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212270 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 die Verwaltung beauftragt, über den Umsetzungsstand von städtischen Maßnahmen und Maßnahmen Dritter im Rahmen des Lärmaktionsplans der dritten Runde im Umweltausschuss zu berichten (DS 200341). Der Lärmaktionsplan benennt in mehreren Kapiteln Maßnahmen, zu deren Stand im Folgenden berichtet wird. Des Weiteren verweist der Lärmaktionsplan auf Pläne und Programme der Stadt Bonn bzw. für das Stadtgebiet deren Maßnahmen auch positive Effekte auf den Lärmschutz haben (Luftreinhalteplan, Verkehrsentwicklungsplan 2020, Masterplan „Innere Stadt“) und nennt Förderprogramme (Sofortprogramm „Saubere Luft“ und Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“). Da es sich hierbei um keine Maßnahmen handelt, wird auf weitere Ausführungen dazu verzichtet. Sachstand zu Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene (Kapitel 9.1/9.2 LAP) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (9.2.1): Dauerhafte Anordnung Tempo 30 auf den Straßen An der Josefshöhe und Auf dem Hügel (s. DS-Nr. 212007) Umsetzung Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen (DS-Nr. 202060-10) o Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) o Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) o Dottendorfer Straße (Quirinusplatz – Kreuzung Karl-Barth- Straße) Prüfung 5 weiterer Strecken für Tempo 30 aus Lärmschutzgründen (DS- Nr. 202060) Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen (DS-Nr. 211705) Lkw-Lenkung (9.2.2)Seite 1 von 5 Seite 2 Umsetzung des Projekts „Effiziente und stadtverträgliche LKW- Navigation für NRW“ in SEVAS („Software zur Eingabe, Verwaltung und Ausspielung von Vorrangrouten und Restriktionen im Schwerlastverkehr“ https://sevas.nrw.de/) auf Landesebene. Aktuell sind 293 Kommunen und Kreise der Kooperation beigetreten. Eintragung erster Vorrangrouten für das Bonner Stadtgebiet erfolgt. Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (9.2.3) Daueraufgabe: Geschwindigkeitskontrollen Hinweis: Die Umgebungslärmkartierung, auf der die Lärmaktionsplanung beruht, basiert auf Berechnungen. In diesen Berechnungen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zugrunde gelegt. Geschwindigkeitskontrollen haben daher zwar einen Effekt für die Anwohnenden vor Ort aber keine Auswirkungen auf die Lärmbelastung i.d.S. der Umgebungslärm-Richtlinie. Erneuerung der Fahrbahndeckschicht mit lärmminderndem Asphalt (9.2.4) Römerstraße umgesetzt Reuterstraße geplant, Umsetzung voraussichtlich bis 2023/24 in Abhängigkeit von den Arbeiten an der A565 Königswinterer Straße geplant, Umsetzung voraussichtlich bis 2028/29 in Abhängigkeit von der Umsetzung der S13 ÖPNV-Verbesserungen (9.2.5 / 9.2.9) Maßnahmen im Rahmen des Lead City-Projekts o Ende 2020 ausgelaufen, Angebotsverbesserungen für Bus und Bahn wurden bis Ende 2022 verlängert (DS-Nr. 210831) Verlängerung S 13 o Umsetzung laut letztem Stand von DB Netz AG bis Juni 2028 E-Mobilität bei der Stadt Bonn (9.2.8) Umstellung der Flotte der Stadtwerke o Inbetriebnahme von 7 Elektrobussen o Umstellung der gesamten Busflotte bis 2035 Fuhrpark der Stadt o Aktuell sind in der Stadtverwaltung 64 reine E-Fahrzeuge sowie 38 Pedelecs und drei E-Lastenräder im Einsatz. Weitere vier Elektrokleinsttransporter wurden im Juli in Betrieb genommen. Radverkehrsförderung (9.1.5) Fahrradabstellmöglichkeiten, Fahrradboxen o Mitte 2021 gibt es insgesamt fast 2.900 Stellplätze an Haltestellen, von denen über 1500 überdacht sind. Im Rahmen des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ (DS-Nr. 1910687) werden zudem vier vollautomatisierte Fahrradparkhäuser gebaut, außerdem 36 Mobilstationen, welche teilweise mit Fahrradboxen ausgestattet werden. Erste Bestandteile von Mobilstationen sind installiert. Ausbau des Radverkehrsnetzes o Das Fahrradstraßenkonzept mit insgesamt geplanten 52 Kilometern Fahrradstraßen wird kontinuierlich umgesetzt. Derzeit sind 27,4 km umgesetzt. Kontinuierliche Aufgabe.Seite 2 von 5 Seite 3 o Auf den Straßen Sandkaule und Welschnonnenstraße, zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Theaterstraße, wurde Anfang 2020 ein gesicherter Radfahrstreifen, eine so genannte Protected Bike Lane eingerichtet. Radschnellrouten o Bis 2022 werden Teilabschnitte der Radpendlerroute Bonn- Alfter-Bornheim auf Bonner Stadtgebiet ausgebaut (Projekt Emissionsfreie Innenstadt, s. DS-Nr. 211273, 212174). o Umsetzung rrh. Rheinaue in 2022 (DS-Nr. 210713) o Umsetzung in der lrh. Rheinaue fraglich, Alternativen zu den beschlossenen Plänen werden geprüft Nach Beschluss des Radentscheids (DS-Nr. 202321) und erfolgter Zurverfügungstellung von personellen und finanziellen Ressourcen durch den Rat werden derzeit weitere umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs projektiert. Umsetzung konkreter Maßnahmen Folgende Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn wurden seit Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde umgesetzt (Anhang V.1): Nr. Planungsbereich (Belastungsachse) Maßnahme 37 Bonn – Auf dem Hügel (116) Durchführung einer Einzelfallprüfung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 38 Bonn – Rathausgasse (121) Parkhaus "Altes Rathaus" und Einbindung in ein Parkleitsystem. 39 Bonn – Am Hof (121) Einbindung Tiefgarage "Hofgarten" in ein Parkleitsystem. 66 Bad Godesberg – Friesdorfer Straße (262) Fahrrad-Schutzstreifen in der Friesdorfer Straße 73 Servatiusstraße (269) Durchführung einer Einzelfallprüfung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 98 Bonn Kleiner Kreisverkehr Hohe Straße, Schlesienstraße, gesamtstädtisches Kreisverkehrsprogramm – Prioritätenliste 126 Gesamtstädtisch Pilotprojekt Tempo 30 – Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Folgende Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahnbundesamtes bzw. der Deutschen Bahn wurden seit Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde umgesetzt (Anhang V.3): Nr . Planungsbereich (Belastungsachse) Maßnahme BemerkungenSeite 3 von 5 Seite 4 13 Gesamtstädtisch Umrüstung von Güterwagen und lärmabhängigen Trassenpreisen - Konzernziel der DB AG: Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020 Gemäß § 3 Abs. 1 Schienenlärmschutzgesetz (SchLärmSchG) ist mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz verboten. Dies gilt für sämtliche Eisenbahnverkehrsunternehmen – unabhängig davon, ob Sie ihren Sitz in Deutschland oder einem Ausland haben. Bis Mitte 2021 fördert die Bundesregierung die Umrüstung der Güterwagen von Grauguss-Bremsen auf leisere Verbundstoffbremsen (sogenannte Flüsterbremsen). 20 Bonn - DB Innenstadt (217) Lärmschutzmaßnahmen der DB AG. Hinweis im Maßnahmenkatalog auf die Aktivitäten der DB AG. Der Bund wird das Lärmsanierungsprogramm fortführen und weiterentwickeln, um betroffene Personen vor Schienenverkehrslärm zu schützen. So wurde der Auslösewert für die Lärmsanierung zum 1. Januar 2021 auf 54 dB(A) (in der Nacht, gültig für reine Wohngebiete) abgesenkt. Aus diesem Grund ist eine Neuberechnung des Bedarfs an Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes notwendig. Dabei werden auch Streckenabschnitte berücksichtigt, die bereits lärmsaniert wurden oder sich in Bearbeitung befinden. Mit der Veröffentlichung dieser Ergebnisse (Anlage 3 zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung) wird im Laufe des Jahres 2022 gerechnet. Die DB Netz AG teilt mit, dass die Maßnahme „Einbau von Schienenstegdämpfern“ (Nr. 11 + 19) nicht weiterverfolgt wird, da die Tests ergeben haben, dass die Schutzwirkung in der Praxis zu gering ist, um eine Förderfähigkeit sicherzustellen. Folgende Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich Stadtwerke Bonn (SWB) wurden seit Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde umgesetzt (Anhang V.4):Seite 4 von 5 Seite 5 Nr. Planungsbereich (Belastungsachse) Maßnahme Bemerkungen 10 Bonn – Kölnstraße (229) Gleiserneuerung mit elastisch gelagerten Schienen – Gleisbogen Kaiser-Karl-Ring bis Kölnstraße. 12 Graurheindorfer Straße (231) Erneuerung von Gleisanlagen in der Graurheindorfer Straße (Bogen Augustusring). zusätzliche Lärmminderung durch Grüngleise außerhalb des Kurvenbereiches umsetzbar 22 Beuel – Doktor- Weis-Platz (154) Gleiserneuerung mit elastisch gelagerten Schienen – ca. 600 m Gleiserneuerung Obere Wilhelmstraße. Gleise Bereich "Beuel Bf" bis "Obere Wilhelmstr." in 2019 erneuert mit elast. Lagerung; Bereich Haltestelle "Obere Wilhelmstr." folgt in 2021 23 Bonn – Wilhelmsstraße (155) Gleiserneuerung Dresdner Oberbau mit elastisch gelagerten Schienen (Rheinfeder) - Gleisbogen am Wilhelmsplatz Die Autobahn GmbH hat sich auf die Anfrage der Stadtverwaltung nach dem Umsetzungstand der in ihren Zuständigkeitsbereich fallen Maßnahmen nicht zurückgemeldet. Eine Internetrecherche ergab, dass keine der im Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen zwischenzeitlich abgeschlossen wurde (https://www.bonnbewegt.de/; https://www.autobahn.de/). Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de