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212270 · Mitteilungsvorlage

Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde

Nummer
212270
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 212270-01 Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212270
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen
des Lärmaktionsplans der 3. Runde
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 die Verwaltung beauftragt, über
den Umsetzungsstand von städtischen Maßnahmen und Maßnahmen Dritter im
Rahmen des Lärmaktionsplans der dritten Runde im Umweltausschuss zu
berichten (DS 200341).
Der Lärmaktionsplan benennt in mehreren Kapiteln Maßnahmen, zu deren
Stand im Folgenden berichtet wird.
Des Weiteren verweist der Lärmaktionsplan auf Pläne und Programme der
Stadt Bonn bzw. für das Stadtgebiet deren Maßnahmen auch positive Effekte
auf den Lärmschutz haben (Luftreinhalteplan, Verkehrsentwicklungsplan 2020,
Masterplan „Innere Stadt“) und nennt Förderprogramme (Sofortprogramm
„Saubere Luft“ und Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“). Da es sich
hierbei um keine Maßnahmen handelt, wird auf weitere Ausführungen dazu
verzichtet.
Sachstand zu Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene (Kapitel 9.1/9.2
LAP)
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (9.2.1):
 Dauerhafte Anordnung Tempo 30 auf den Straßen An der Josefshöhe
und Auf dem Hügel (s. DS-Nr. 212007)
 Umsetzung Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen (DS-Nr. 202060-10)
o Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße)
o Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten –
Friesdorfer Straße)
o Dottendorfer Straße (Quirinusplatz – Kreuzung Karl-Barth-
Straße)
 Prüfung 5 weiterer Strecken für Tempo 30 aus Lärmschutzgründen (DS-
Nr. 202060)
 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen
(DS-Nr. 211705)
Lkw-Lenkung (9.2.2)Seite 1 von 5
Seite 2
 Umsetzung des Projekts „Effiziente und stadtverträgliche LKW-
Navigation für NRW“ in SEVAS („Software zur Eingabe, Verwaltung und
Ausspielung von Vorrangrouten und Restriktionen im
Schwerlastverkehr“ https://sevas.nrw.de/) auf Landesebene. Aktuell sind
293 Kommunen und Kreise der Kooperation beigetreten.
 Eintragung erster Vorrangrouten für das Bonner Stadtgebiet erfolgt.
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (9.2.3)
 Daueraufgabe: Geschwindigkeitskontrollen
 Hinweis: Die Umgebungslärmkartierung, auf der die
Lärmaktionsplanung beruht, basiert auf Berechnungen. In diesen
Berechnungen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zugrunde
gelegt. Geschwindigkeitskontrollen haben daher zwar einen Effekt für
die Anwohnenden vor Ort aber keine Auswirkungen auf die
Lärmbelastung i.d.S. der Umgebungslärm-Richtlinie.
Erneuerung der Fahrbahndeckschicht mit lärmminderndem Asphalt (9.2.4)
 Römerstraße umgesetzt
 Reuterstraße geplant, Umsetzung voraussichtlich bis 2023/24 in
Abhängigkeit von den Arbeiten an der A565
 Königswinterer Straße geplant, Umsetzung voraussichtlich bis 2028/29
in Abhängigkeit von der Umsetzung der S13
ÖPNV-Verbesserungen (9.2.5 / 9.2.9)
 Maßnahmen im Rahmen des Lead City-Projekts
o Ende 2020 ausgelaufen, Angebotsverbesserungen für Bus und
Bahn wurden bis Ende 2022 verlängert (DS-Nr. 210831)
 Verlängerung S 13
o Umsetzung laut letztem Stand von DB Netz AG bis Juni 2028
E-Mobilität bei der Stadt Bonn (9.2.8)
 Umstellung der Flotte der Stadtwerke
o Inbetriebnahme von 7 Elektrobussen
o Umstellung der gesamten Busflotte bis 2035
 Fuhrpark der Stadt
o Aktuell sind in der Stadtverwaltung 64 reine E-Fahrzeuge sowie
38 Pedelecs und drei E-Lastenräder im Einsatz. Weitere vier
Elektrokleinsttransporter wurden im Juli in Betrieb genommen.
Radverkehrsförderung (9.1.5)
 Fahrradabstellmöglichkeiten, Fahrradboxen
o Mitte 2021 gibt es insgesamt fast 2.900 Stellplätze an
Haltestellen, von denen über 1500 überdacht sind. Im Rahmen
des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ (DS-Nr.
1910687) werden zudem vier vollautomatisierte
Fahrradparkhäuser gebaut, außerdem 36 Mobilstationen, welche
teilweise mit Fahrradboxen ausgestattet werden. Erste
Bestandteile von Mobilstationen sind installiert.
 Ausbau des Radverkehrsnetzes
o Das Fahrradstraßenkonzept mit insgesamt geplanten 52
Kilometern Fahrradstraßen wird kontinuierlich umgesetzt.
Derzeit sind 27,4 km umgesetzt. Kontinuierliche Aufgabe.Seite 2 von 5
Seite 3
o Auf den Straßen Sandkaule und Welschnonnenstraße, zwischen
Bertha-von-Suttner-Platz und Theaterstraße, wurde Anfang 2020
ein gesicherter Radfahrstreifen, eine so genannte Protected Bike
Lane eingerichtet.
 Radschnellrouten
o Bis 2022 werden Teilabschnitte der Radpendlerroute Bonn-
Alfter-Bornheim auf Bonner Stadtgebiet ausgebaut (Projekt
Emissionsfreie Innenstadt, s. DS-Nr. 211273, 212174).
o Umsetzung rrh. Rheinaue in 2022 (DS-Nr. 210713)
o Umsetzung in der lrh. Rheinaue fraglich, Alternativen zu den
beschlossenen Plänen werden geprüft
Nach Beschluss des Radentscheids (DS-Nr. 202321) und erfolgter
Zurverfügungstellung von personellen und finanziellen Ressourcen durch den
Rat werden derzeit weitere umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung des
Radverkehrs projektiert.
Umsetzung konkreter Maßnahmen
Folgende Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn wurden seit
Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde umgesetzt (Anhang V.1):
Nr. Planungsbereich
(Belastungsachse) Maßnahme
37 Bonn – Auf dem Hügel
(116)
Durchführung einer Einzelfallprüfung zur
Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
38 Bonn – Rathausgasse
(121)
Parkhaus "Altes Rathaus" und Einbindung
in ein Parkleitsystem.
39 Bonn – Am Hof (121) Einbindung Tiefgarage "Hofgarten" in ein
Parkleitsystem.
66 Bad Godesberg –
Friesdorfer Straße (262)
Fahrrad-Schutzstreifen in der Friesdorfer
Straße
73 Servatiusstraße (269) Durchführung einer Einzelfallprüfung zur
Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
98 Bonn Kleiner Kreisverkehr Hohe Straße,
Schlesienstraße, gesamtstädtisches
Kreisverkehrsprogramm – Prioritätenliste
126 Gesamtstädtisch Pilotprojekt Tempo 30 – Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Folgende Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahnbundesamtes
bzw. der Deutschen Bahn wurden seit Beschluss des Lärmaktionsplans der 3.
Runde umgesetzt (Anhang V.3):
Nr
.
Planungsbereich
(Belastungsachse)
Maßnahme BemerkungenSeite 3 von 5
Seite 4
13 Gesamtstädtisch Umrüstung von
Güterwagen und
lärmabhängigen
Trassenpreisen -
Konzernziel der DB AG:
Halbierung des
Schienenverkehrslärms
bis 2020
Gemäß § 3 Abs. 1
Schienenlärmschutzgesetz
(SchLärmSchG) ist mit Beginn
des Netzfahrplans 2020/2021 am
13. Dezember 2020 das Fahren
oder Fahrenlassen von
Güterzügen, in die laute
Güterwagen eingestellt sind, auf
dem deutschen Schienennetz
verboten. Dies gilt für sämtliche
Eisenbahnverkehrsunternehmen
– unabhängig davon, ob Sie ihren
Sitz in Deutschland oder einem
Ausland haben. Bis Mitte 2021
fördert die Bundesregierung die
Umrüstung der Güterwagen von
Grauguss-Bremsen auf leisere
Verbundstoffbremsen
(sogenannte Flüsterbremsen).
20 Bonn - DB
Innenstadt (217)
Lärmschutzmaßnahmen
der DB AG. Hinweis im
Maßnahmenkatalog auf
die Aktivitäten der DB
AG.
Der Bund wird das
Lärmsanierungsprogramm
fortführen und weiterentwickeln,
um betroffene Personen vor
Schienenverkehrslärm zu
schützen. So wurde der
Auslösewert für die
Lärmsanierung zum 1. Januar
2021 auf 54 dB(A) (in der Nacht,
gültig für reine Wohngebiete)
abgesenkt.
Aus diesem Grund ist eine
Neuberechnung des Bedarfs an
Lärmschutz an bestehenden
Schienenwegen von Eisenbahnen
des Bundes notwendig. Dabei
werden auch Streckenabschnitte
berücksichtigt, die bereits
lärmsaniert wurden oder sich in
Bearbeitung befinden. Mit der
Veröffentlichung dieser
Ergebnisse (Anlage 3 zum
Gesamtkonzept der
Lärmsanierung) wird im Laufe des
Jahres 2022 gerechnet.
Die DB Netz AG teilt mit, dass die Maßnahme „Einbau von
Schienenstegdämpfern“ (Nr. 11 + 19) nicht weiterverfolgt wird, da die Tests
ergeben haben, dass die Schutzwirkung in der Praxis zu gering ist, um eine
Förderfähigkeit sicherzustellen.
Folgende Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich Stadtwerke Bonn (SWB)
wurden seit Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde umgesetzt (Anhang
V.4):Seite 4 von 5
Seite 5
Nr. Planungsbereich
(Belastungsachse)
Maßnahme Bemerkungen
10 Bonn – Kölnstraße
(229)
Gleiserneuerung mit
elastisch gelagerten
Schienen – Gleisbogen
Kaiser-Karl-Ring bis
Kölnstraße.
12 Graurheindorfer
Straße (231)
Erneuerung von
Gleisanlagen in der
Graurheindorfer Straße
(Bogen Augustusring).
zusätzliche Lärmminderung
durch Grüngleise außerhalb
des Kurvenbereiches
umsetzbar
22 Beuel – Doktor-
Weis-Platz (154)
Gleiserneuerung mit
elastisch gelagerten
Schienen – ca. 600 m
Gleiserneuerung Obere
Wilhelmstraße.
Gleise Bereich "Beuel Bf" bis
"Obere Wilhelmstr." in 2019
erneuert mit elast. Lagerung;
Bereich Haltestelle "Obere
Wilhelmstr." folgt in 2021
23 Bonn –
Wilhelmsstraße
(155)
Gleiserneuerung Dresdner
Oberbau mit elastisch
gelagerten Schienen
(Rheinfeder) - Gleisbogen
am Wilhelmsplatz
Die Autobahn GmbH hat sich auf die Anfrage der Stadtverwaltung nach dem
Umsetzungstand der in ihren Zuständigkeitsbereich fallen Maßnahmen nicht
zurückgemeldet. Eine Internetrecherche ergab, dass keine der im
Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen zwischenzeitlich abgeschlossen
wurde (https://www.bonnbewegt.de/; https://www.autobahn.de/).
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 04:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de