212268-05 · Mitteilungsvorlage
Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 212268-05
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212268-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung vom 25.10.2023 hat die Bezirksvertretung beschlossen, dass die von der Verwaltung beabsichtigte Regelung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochkreuzallee der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Eine Beschlussvorlage kommt hier allerdings nicht in Betracht, weil es sich bei der Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Aufgrund der Lärmwerte ist die Verwaltung gehalten, zum Schutz der Gesundheit der Anwohner*innen zu handeln. Die Verwaltung betont, dass den Anwohnenden aufgrund der Lärmüberschreitungen ein Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen zusteht, welche die Verwaltung auch weiterhin umsetzen möchte. Eine Ermessensreduzierung auf Null liegt gem. § 45 Abs. 9 StVO dann vor, wenn die Anordnung von Verkehrszeichen aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist; das ist u.a. dann der Fall, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall als ortsüblich hinzunehmen ist. Die Temporeduzierung auf 30 ist eine kostengünstige, schnell umzusetzende und effektive Maßnahme, die sich nur auf die Nachtstunden begrenzen würde. Zwar können grds. neben verkehrsrechtlichen Beschränkungen sowohl planerische als auch straßenbauliche Maßnahmen geprüft werden; allerdings ist dies in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und des enormen Verwaltungsaufwands nicht verhältnismäßig. Eine andere Entscheidung ist hier rechtlich nicht möglich, sodass es auch keinen Spielraum für eine Beschlussempfehlung und eine Beschlussvorlage gibt. Eine Beschlussfassung gegen Tempo 30 wäre rechtswidrig und müsste beanstandet werden. Im Anhang ist eine skizzenhafte Darstellung der Lärmüberschreitungen eingefügt. Die Höhe kann der Drucksachen-Nr. 212268-04 ST entnommen werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Skizze - Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen (öffentlich)Seite 2 von 4 Bürgerantrag Online Datum 29.11.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Ihr Antrag Seit dem Jahre 2018 weise ich die Bundesstadt Bonn u. a. darauf hin, dass der Fahrzeug- und Schwerlastverkehr auf der Hochkreuzallee immer weiter zunimmt. Auch in den Nachtstunden befahren Lastkraftwagen (40 Tonner) in hoher Intensität die Straße. Die erst unlängst neu hergestellte Straßendecke (gegen Kostenbeteiligung der Anwohner im Zuge des Straßenausbaubeitrages nach § 8 KAG NRW) hat an einigen Stelle bereits Schaden genommen und weist Ausbrüche auf. Der unzumutbare Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit sowohl tagsüber als auch nachts (Schlafstörungen) aus. Die ständigen Motor- und Abrollgeräusche beeinträchtigen die Gesundheit der Anwohner, unter denen sich zahlreiche Familien mit Kindern befinden und auch die Kinder einer Kindertagesstätte. Die reduzierbaren Abgase durch hohe Geschwindigkeiten bergen das Risiko für weitere Gesundheitsschäden. Die unmittelbar angrenzenden Straßen - Ürziger Straße / Bernkasteler Straße / Friesdorfer Straße - sind in der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (VZ 274 - Lärmschutz bzw. Zone 30) reduziert. Die Hochkreuzallee durchschneidet diesen Bezirk und wird von allen Verkehrsteilnehmer (Pkw und Lkw) zum Zwecke des schnelleren Fortkommens mit hohen Geschwindigkeiten befahren. Die Bundesstadt Bonn nimmt dies billigend in Kauf. Ich beantrage daher die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h unter Anbringung des Zusatzschildes "Lärmschutz" im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße - angepasst an die angrenzenden Straßen und die erst vor kurzem aufgestellten neuen Beschilderungen im direkten Umfeld. Dies trägt auch dem Schutz und Sicherheitsbedürfnis der Kinder Rechnung, die die Kindergärten und Schulen von hier aus als Fußgänger oder Radfahrer aufsuchen. Auch im Rahmen der Neuausrichtung der Klimapolitik der Bundesstadt Bonn und der Bundesrepublik Deutschland erhoffe ich mir, dass meine Schreiben und Sorgen nunmehr endlich Beachtung finden und nicht länger (seit 2018) als bedeutungslos ignoriert werden. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 prMRxu22y 2299..1111..2211 1177::1155Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de