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212268-05 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

Nummer
212268-05
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212268 Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212268-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Beschränkung der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der
Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und
Bernkasteler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung vom 25.10.2023 hat die Bezirksvertretung beschlossen, dass die
von der Verwaltung beabsichtigte Regelung für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochkreuzallee der Bezirksvertretung
Bad Godesberg zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Eine Beschlussvorlage
kommt hier allerdings nicht in Betracht, weil es sich bei der Anordnung der
Geschwindigkeitsreduzierung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung
handelt.
Aufgrund der Lärmwerte ist die Verwaltung gehalten, zum Schutz der
Gesundheit der Anwohner*innen zu handeln. Die Verwaltung betont, dass den
Anwohnenden aufgrund der Lärmüberschreitungen ein Anspruch auf
Lärmminderungsmaßnahmen zusteht, welche die Verwaltung auch weiterhin
umsetzen möchte. Eine Ermessensreduzierung auf Null liegt gem. § 45 Abs. 9
StVO dann vor, wenn die Anordnung von Verkehrszeichen aufgrund der
besonderen Umstände zwingend erforderlich ist; das ist u.a. dann der Fall,
wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen,
was im konkreten Fall als ortsüblich hinzunehmen ist. Die Temporeduzierung
auf 30 ist eine kostengünstige, schnell umzusetzende und effektive Maßnahme,
die sich nur auf die Nachtstunden begrenzen würde. Zwar können grds. neben
verkehrsrechtlichen Beschränkungen sowohl planerische als auch
straßenbauliche Maßnahmen geprüft werden; allerdings ist dies in Anbetracht
der aktuellen Haushaltslage und des enormen Verwaltungsaufwands nicht
verhältnismäßig. Eine andere Entscheidung ist hier rechtlich nicht möglich,
sodass es auch keinen Spielraum für eine Beschlussempfehlung und eine
Beschlussvorlage gibt. Eine Beschlussfassung gegen Tempo 30 wäre
rechtswidrig und müsste beanstandet werden.
Im Anhang ist eine skizzenhafte Darstellung der Lärmüberschreitungen
eingefügt. Die Höhe kann der Drucksachen-Nr. 212268-04 ST entnommen
werden.Seite 1 von 4
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Skizze - Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen (öffentlich)Seite 2 von 4
Bürgerantrag Online
Datum
29.11.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Ihr Antrag
Seit dem Jahre 2018 weise ich die Bundesstadt Bonn u. a. darauf hin, dass der Fahrzeug- und Schwerlastverkehr
auf der Hochkreuzallee immer weiter zunimmt. Auch in den Nachtstunden befahren Lastkraftwagen (40 Tonner)
in hoher Intensität die Straße.
Die erst unlängst neu hergestellte Straßendecke (gegen Kostenbeteiligung der Anwohner im Zuge des
Straßenausbaubeitrages nach § 8 KAG NRW) hat an einigen Stelle bereits Schaden genommen und weist
Ausbrüche auf.
Der unzumutbare Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit sowohl tagsüber als auch nachts (Schlafstörungen)
aus. Die ständigen Motor- und Abrollgeräusche beeinträchtigen die Gesundheit der Anwohner, unter denen sich
zahlreiche Familien mit Kindern befinden und auch die Kinder einer Kindertagesstätte. Die reduzierbaren Abgase
durch hohe Geschwindigkeiten bergen das Risiko für weitere Gesundheitsschäden.
Die unmittelbar angrenzenden Straßen - Ürziger Straße / Bernkasteler Straße / Friesdorfer Straße - sind in der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (VZ 274 - Lärmschutz bzw. Zone 30) reduziert. Die Hochkreuzallee
durchschneidet diesen Bezirk und wird von allen Verkehrsteilnehmer (Pkw und Lkw) zum Zwecke des schnelleren
Fortkommens mit hohen Geschwindigkeiten befahren. Die Bundesstadt Bonn nimmt dies billigend in Kauf.
Ich beantrage daher die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h unter Anbringung des
Zusatzschildes "Lärmschutz" im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
- angepasst an die angrenzenden Straßen und die erst vor kurzem aufgestellten neuen Beschilderungen im
direkten Umfeld.
Dies trägt auch dem Schutz und Sicherheitsbedürfnis der Kinder Rechnung, die die Kindergärten und Schulen
von hier aus als Fußgänger oder Radfahrer aufsuchen.
Auch im Rahmen der Neuausrichtung der Klimapolitik der Bundesstadt Bonn und der Bundesrepublik
Deutschland erhoffe ich mir, dass meine Schreiben und Sorgen nunmehr endlich Beachtung finden und nicht
länger (seit 2018) als bedeutungslos ignoriert werden.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de