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212268-03 · Antrag

BBB-Antrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

Nummer
212268-03
Art
Antrag
Veröffentlicht
09.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212268 Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

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Antrag
öffentlich
212268-03
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
08.02.2023 gez. Jansen
BBB-Antrag: Beschränkung der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der
Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und
Bernkasteler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die von der Verwaltung beabsichtigte Regelung für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochkreuzallee außerhalb des Bereichs
der Großtagespflege „Zwergenstube GbR“ ist der Bezirksvertretung Bad
Godesberg zur Beschlussfassung vorzulegen. In der Vorlage ist durch die
Verwaltung zu erläutern, an welchen Stellen der in Rede stehenden Straße es
im Einzelnen zum Überschreiten von Lärmgrenzwerten in welcher Höhe
kommt.
Begründung
In ihrer Stellungnahme zum Bürgerantrag mit der DS 212268 teilte die
Verwaltung mit, dass zur Überprüfung des in Rede stehenden
Streckenabschnitts der Hochkreuzallee eine Lärmwertberechnung sowie die
SDR-Messung durchgeführt werden wird. Im Nachlauf sollte der
Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) je nach Prüfergebnis eine Vorlage
unterbreitet werden. Stattdessen wurde in DS 212268-02 ohne ausreichende
Darstellung der Mess- und Rechenergebnisse mitgeteilt, dass die Verwaltung
beabsichtigte, in den bestimmten Bereichen der Hochkreuzallee Tempo 30 für
die Zeit von 22h bis 6h einzurichten. Nach Auffassung der Antragsteller sollte
die BVGO, wie ursprünglich mit Beschlussfassung beabsichtigt, über die
Maßnahme nach vorheriger Beratung entscheiden.
Anlage/n
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