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212258 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistr. 5 - Änderung / Erweiterung eines Einfamilienhauses Az. 40223/2021

Nummer
212258
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212258
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistr. 5
- Änderung / Erweiterung eines Einfamilienhauses
Az. 40223/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplans und somit dem § 30 BauGB widerspricht.
Begründung
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
8216-50. Der Bebauungsplan weist den betreffenden Grundstücksbereich als
allgemeines Wohngebiet mit einer offenen, zweigeschossigen Bebauung aus.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die dargestellten
Baugrenzen definiert.
Beabsichtigt ist eine Wohnraumerweiterung im Rahmen eines Wintergartens
zur Betreuung von Kindern. Dieser Anbau liegt gänzlich außerhalb der
überbaubaren Fläche. Da bereits das Bestands(wohn)gebäude vollumfänglich
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegt, ist eine weitere bauliche
Verfestigung in diesem Bereich nicht vertretbar.
Eine bauliche Erwiderung im Bereich des nordöstlichen Nachbargebäudes
Haus-Nr. 5a ist zudem nicht gegeben. Allgemein sind in der unmittelbaren
Umgebung bisher keine vergleichbaren baulichen Anlagen außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen vorzufinden.
Die planungsrechtliche Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass im Hinblick
auf das angefragte Vorhaben erhebliche Bedenken geäußert werden müssen.
Dem entsprechend kann auch eine Befreiung von den Festsetzungen des
vorgenannten Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB im Hinblick auf den
angefragten, gänzlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
liegenden Wintergarten nicht in Aussicht gestellt werden kann.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Verwaltung beabsichtigt von daher, die Bauvoranfrage negativ zu
bescheiden.
Anlage/n
1 Galileistr. 5 Lageplan ö (öffentlich)
2 Galileistr. 5 Bebauungsplanauszug ö (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 19:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de