212258 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistr. 5 - Änderung / Erweiterung eines Einfamilienhauses Az. 40223/2021
Kerndaten
- Nummer
- 212258
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 212258 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistr. 5 - Änderung / Erweiterung eines Einfamilienhauses Az. 40223/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und somit dem § 30 BauGB widerspricht. Begründung Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8216-50. Der Bebauungsplan weist den betreffenden Grundstücksbereich als allgemeines Wohngebiet mit einer offenen, zweigeschossigen Bebauung aus. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die dargestellten Baugrenzen definiert. Beabsichtigt ist eine Wohnraumerweiterung im Rahmen eines Wintergartens zur Betreuung von Kindern. Dieser Anbau liegt gänzlich außerhalb der überbaubaren Fläche. Da bereits das Bestands(wohn)gebäude vollumfänglich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegt, ist eine weitere bauliche Verfestigung in diesem Bereich nicht vertretbar. Eine bauliche Erwiderung im Bereich des nordöstlichen Nachbargebäudes Haus-Nr. 5a ist zudem nicht gegeben. Allgemein sind in der unmittelbaren Umgebung bisher keine vergleichbaren baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen vorzufinden. Die planungsrechtliche Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass im Hinblick auf das angefragte Vorhaben erhebliche Bedenken geäußert werden müssen. Dem entsprechend kann auch eine Befreiung von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB im Hinblick auf den angefragten, gänzlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegenden Wintergarten nicht in Aussicht gestellt werden kann.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Verwaltung beabsichtigt von daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Galileistr. 5 Lageplan ö (öffentlich) 2 Galileistr. 5 Bebauungsplanauszug ö (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de