212255-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitions-ÄA - Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6524-1 “Herseler Straße/Keltenweg“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Graurheindorf Antrag zur Vorlage 212255
Kerndaten
- Nummer
- 212255-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212255-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Koalitions-ÄA - Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6524-1 “Herseler Straße/Keltenweg“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Graurheindorf Antrag zur Vorlage 212255 Beratungsfolge Rat 09.02.2023 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Diese ergänzende Stellungnahme geht zurück auf den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 17.01.2023 zu der Vorlage DS-Nr. 212255 gestellten Änderungsantrag DS-Nr. 212255-01 AA. Inhalt des Änderungsantrags: „Der Beschlussvorlage wird unter folgenden Maßgaben entsprochen: 1) Die Tiefgarageneinfahrt soll zur Herseler Straße hin verlegt und in das geplante Gebäude integriert werden. 2) Soweit möglich soll Regenwasser auf der Fläche, auch unterhalb der Tiefgarage, versickert werden (bspw. durch Rohrrigolen oder Sickerboxen). Es soll eine zumindest anteilige Versickerung erreicht werden. 3) Ein größtmöglicher Anteil an Ersatzpflanzungen auf dem Plangebiet, jedoch nicht auf der Tiefgarage wird angestrebt. 4) Die Anzahl der Stellplätze ist auf ein Minimum zu reduzieren.“ Zu Punkt 1): Zu Punkt 1 hat die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 20.01.2023 wie folgt Stellung genommen: „Mit einer Zufahrt im Gebäude gehen im Erdgeschoss ca. 50-60 m² Geschossfläche für die Wohnnutzung verloren. Dadurch wird die Realisierbarkeit des Wohngebäudes insgesamt in Frage gestellt. Im bisherigen Planungsprozess wurde zudem durch die Fachverwaltung stets betont, dass eine Anbindung an die Herseler Straße aus verkehrlichen Gründen auf keinen Fall erfolgen solle.“Seite 1 von 2 Seite 2 Seitens der Verwaltung wird aus verkehrlicher Sicht eine Verlegung der Tiefgarageneinfahrt zur Herseler Straße nicht befürwortet: Die Verkehrsbelastung der Herseler Straße ist als „hoch“ einzustufen. Hinzu kommt der Fußgängerüberweg zur Bahnhaltestelle und die Zuwegung zur Schule. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Herseler Straße würde durch eine Verlegung der Tiefgarageneinfahrt nicht sichergestellt werden können. Daher wurde verwaltungsseitig die Zufahrt von der Keltenweg stets als bevorzugte Zufahrtssituation angesehen. Zu Punkt 2): Zu Punkt 2 hat die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 20.01.2023 wie folgt Stellung genommen: „Gemäß den vorliegenden Bodenkenndaten ist der Untergrund für eine Versickerung nicht geeignet. Dies kann jedoch, sofern das Verfahren weitergeführt wird, noch näher untersucht werden.“ Somit würde bis zum Satzungsbeschluss geklärt werden, inwieweit eine (ggf. Teil-) Versickerung auf dem Grundstück erreicht werden kann Zu Punkt 3 und 4): Es ist bereits vorgesehen, dass acht der neun zu ersetzenden Bäume mit echtem Bodenanschluss auf demselben Grundstück gepflanzt werden. Der neunte zu ersetzende Baum wird auf dem benachbarten Grundstück, das ebenfalls im Besitz der Vorhabenträgerin ist, mit Bodenanschluss kompensiert. Die vollständige Kompensation der Bäume kann auf demselben Grundstück nur dann erfolgen, sofern die Fläche der Tiefgarage noch weiter minimiert wird. Dafür wäre es notwendig, die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren. Dies wäre ggf. möglich bei Erstellung eines gemeinsamen Mobilitätskonzeptes, welches sowohl das geplante Vorhaben als auch die Bestandsgebäude der Vorhabenträgerin berücksichtigt. Dies soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Sofern sich daraus ergibt, dass die Flächen für Tiefgaragen tatsächlich reduziert werden können, wäre aber wohl eine Wiederholung der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs notwendig. Denn es müsste der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt werden, z.B. Kritik im Hinblick auf befürchteten Parkdruck in der Umgebung des Vorhabens aufgrund einer Änderung des Planentwurfs nach der ersten Offenlage zu äußern. Es sei bereits jetzt erwähnt, dass die Anzahl der Stellplätze der Bestandsgebäude unterhalb der damaligen Vorgaben liegt. Eine zweigeschossige Tiefgarage als Möglichkeit die Ausdehnung der Tiefgarage zu reduzieren, würde laut Vorhabenträgerin die Unwirtschaftlichkeit des Projekts bedeuten und kann daher nicht umgesetzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de