212250 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164644 Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und Einzelhandel, Bebauungsplanverfahren 6914-1
Kerndaten
- Nummer
- 212250
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212250 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164644 Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und Einzelhandel, Bebauungsplanverfahren 6914-1 Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem Vorhaben 164644 Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und Einzelhandel, Bebauungsplanverfahren 6914-1 sowie der Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 2 Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und Einzelhandel, Bebauungsplanverfahren 6914-1 Vorhabennummer: 164644 Inhaltliche Beschreibung: Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, am Standort Akazienweg im Heiderhof einen Vollsortimenter mit einer erweiterten Marktfläche anzusiedeln und Wohnungen zu errichten. Ziel des Verfahrens ist, dass im Plangebiet ein neuer Lebensmittelvollsortimenter (mit ca. 1000 m² Verkaufsfläche) und darüber liegend eine zweigeschossige Wohnbebauung zur Stärkung der Funktion dieses Bereichs als zentralen Versorgungsbereich entsteht. Nach Inbetriebnahme der neuen Flächen, wird das vorhandene Marktgebäude auf dem Grundstück des „Heiderhof Center“ mit dem Ziel der Ansiedelung eines Drogeriemarktes im Erdgeschoss revitalisiert und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen Obergeschoss sind Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im „Heiderhof Center“ befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen. Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS 210216) Bearbeitungszeit: 3 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Nächster Schritt: Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Kosten des Vorhabens: - Stadtbezirk: Bad Godesberg Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Adresse: Akazienweg 6-10, 53177 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Herr Tietz, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 77 2205, Mail: vincent.tietz@bonn.de Weitere Infos: -Seite 2 von 2
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