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212250 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164644 Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und Einzelhandel, Bebauungsplanverfahren 6914-1

Nummer
212250
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.02.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212250
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164644
Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit
Wohnen und Einzelhandel,
Bebauungsplanverfahren 6914-1
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Anregung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
16.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem
Vorhaben
 164644 Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und
Einzelhandel, Bebauungsplanverfahren 6914-1
sowie der Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder
die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat
Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der
Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der
Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen
Verfahren.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 2
Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und Einzelhandel,
Bebauungsplanverfahren 6914-1
Vorhabennummer: 164644
Inhaltliche Beschreibung: Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12
Baugesetzbuch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, am Standort
Akazienweg im Heiderhof einen Vollsortimenter mit einer erweiterten Marktfläche anzusiedeln und
Wohnungen zu errichten. Ziel des Verfahrens ist, dass im Plangebiet ein neuer
Lebensmittelvollsortimenter (mit ca. 1000 m² Verkaufsfläche) und darüber liegend eine
zweigeschossige Wohnbebauung zur Stärkung der Funktion dieses Bereichs als zentralen
Versorgungsbereich entsteht. Nach Inbetriebnahme der neuen Flächen, wird das vorhandene
Marktgebäude auf dem Grundstück des „Heiderhof Center“ mit dem Ziel der Ansiedelung eines
Drogeriemarktes im Erdgeschoss revitalisiert und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen
Obergeschoss sind Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im „Heiderhof Center“
befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen.
Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS 210216)
Bearbeitungszeit: 3 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB
Nächster Schritt: Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kosten des Vorhabens: -
Stadtbezirk: Bad Godesberg
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung
(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Adresse: Akazienweg 6-10, 53177 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung
sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen
dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit
werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet
bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2
BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie
den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen
Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie
weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die
Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Herr Tietz, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 77 2205, Mail:
vincent.tietz@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de