212247-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Berücksichtigungen von Studien-/bzw. Analyse Ergebnissen bei der Bau(leit)planung
Kerndaten
- Nummer
- 212247-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212247-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Berücksichtigungen von Studien-/bzw. Analyse Ergebnissen bei der Bau(leit)planung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Studie ‚Mikrogeographische Analyse der Covid-19-Infektionen (UKB, infas 360): Zu 1.) Welche Erkenntnisse bzw. Schlüsse leitet die Bundesstadt Bonn aus den Ergebnissen der beiden Studien ab? Im Rahmen der Präsentation der Studienergebnisse werden verschiedene Zusammenhänge dargestellt: So liegt danach eine Gefährdung der Infektion mit Covid 19 vor insbesondere für Bewohner von Einrichtungen Beamte Angehörige von Gesundheitsberufen, Verkehr, Logistik, Reinigungsberufen Bewohner von Mehrparteienhäusern, Einwohner, denen nur eine geringe Wohnfläche in einfachen Wohnlagen zur Verfügung steht Einwohner mit Migrationshintergrund Angehörige großer Haushalte Bezieher niedriger Einkommen Inhaber niedriger Schulabschlüsse. Ergänzend wird die räumliche Verteilung der Infektionen dargestellt. Daneben wird berichtet, dass Infektionen in der gleichen sozialen Schicht in der gleichen räumlichen Nachbarschaft in der gleichen Altersgruppe bzw. Familie ‚bleiben‘, also insbesondere in diesen Gruppen weitergegeben werden. Teilweise sind die Ergebnisse scheinbar widersprüchlich: so wird von einer hohen Betroffenheit von Nachbarschaften mit einem hohen Anteil an Schülern und Studierenden berichtet (Folie 4), gleichzeitig wird die Betroffenheit von Kindern und Studierenden als im Verhältnis zu ihrem Anteil an der BevölkerungSeite 1 von 3 Seite 2 eher gering angegeben (Folie 3). Die Ergebnisse referieren aus Sicht der Verwaltung vielfältige und offenkundige, aber nicht monokausale Zusammenhänge: Einkommenssituation, Erwerbssituation, Bildungssituation, Haushalts- und Familienstrukturen, sprachliche und kulturelle Hintergründe und auch die Wohnsituation spiegeln sich scheinbar in der Betroffenheit wider, wobei viele dieser Zusammenhänge bei einem Virus, das vornehmlich durch Aerosole in der Atemluft übertragen wird, nicht verwundern. 2) Wurden daraus verbindliche Handlungsempfehlungen für die Stadtplanung entwickelt? Zu 3) Wenn ja, welche? Zu 4) Werden diese auch gesundheitsrelevanten Erkenntnisse schon bei Zielbeschlüssen gleichwertig zu ökologischen Aspekten berücksichtigt? Viele der angedeuteten Zusammenhänge entziehen sich dem Instrumentarium der Stadt- bzw. Bauleitplanung, sondern berühren gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Grundstrukturen und grundlegende Mechanismen der Verteilung von Einkommen, Eigentum an Grund und Boden und gesellschaftlicher Teilhabe. Stadtplanung bildet dabei nur einen Aspekt unter sehr vielen. Die Bauleitplanung verfolgt grundsätzlich die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und hat den unterschiedlichsten Belangen Rechnung zu tragen. Im Rahmen des Zielbeschlusses werden grundsätzliche Zielsetzung und Verfahrensweisen beschrieben, ohne detaillierte Planung des konkreten Vorhabens. Eine intensive Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten Themenstellungen findet zu diesem Zeitpunkt noch nicht statt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Gutachten erstellt, welche den Nachweis führen, dass gesunde Wohnverhältnisse entstehen. Planerisch steuerbar ist der Anteil von Mehrparteienhäusern, Zeilenbauten und Hochhäusern (durch entsprechende Planfestsetzungen) und zum Teil das Mietpreisniveau (durch Anwendung des Bonner Baulandmodells bei kooperativen Planungen, bei denen 50% geförderter Wohnungsbau gefordert wird). Das Paradigma, dass Mehrparteienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern städtebaulich bevorzugt werden, begründet sich an der höheren Zahl von Wohneinheiten, die auf diesem Weg auf den knappen Baulandflächen realisierbar sind. Dies geht auf das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) zurück. Die Verwaltung ist selbstverständlich auch in Zukunft um die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten bemüht und wird neue, operationalisierbare Erkenntnisse in die Abwägungsprozesse im Rahmen der Stadtplanung einstellen. Zur Studie „Bonn – Soziale Probleme auf den zweiten Blick“ (Diakonie, Caritas): Das Handeln der Verwaltung fußt auf der Datenlage der städtischen Statistikstelle, die die Sozialverwaltung über die eigene SozialplanungSeite 2 von 3 Seite 3 auswertet. Diese ist in viele Projekte innerhalb der Stadtverwaltung eingebunden, so dass eine Berücksichtigung der relevanten Erkenntnisse gewährleistet ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de