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212247-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Berücksichtigungen von Studien-/bzw. Analyse Ergebnissen bei der Bau(leit)planung

Nummer
212247-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212247 CDU-Große Anfrage: Berücksichtigungen von Studien-/bzw. Analyse Ergebnissen bei der Bau(leit)planung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212247-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Berücksichtigungen von
Studien-/bzw. Analyse Ergebnissen bei der
Bau(leit)planung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Studie ‚Mikrogeographische Analyse der Covid-19-Infektionen (UKB,
infas 360):
Zu 1.) Welche Erkenntnisse bzw. Schlüsse leitet die Bundesstadt Bonn aus den
Ergebnissen der beiden Studien ab?
Im Rahmen der Präsentation der Studienergebnisse werden verschiedene
Zusammenhänge dargestellt:
So liegt danach eine Gefährdung der Infektion mit Covid 19 vor insbesondere
für
 Bewohner von Einrichtungen
 Beamte
 Angehörige von Gesundheitsberufen, Verkehr, Logistik,
Reinigungsberufen
 Bewohner von Mehrparteienhäusern,
 Einwohner, denen nur eine geringe Wohnfläche in einfachen
Wohnlagen zur Verfügung steht
 Einwohner mit Migrationshintergrund
 Angehörige großer Haushalte
 Bezieher niedriger Einkommen
 Inhaber niedriger Schulabschlüsse.
Ergänzend wird die räumliche Verteilung der Infektionen dargestellt.
Daneben wird berichtet, dass Infektionen
 in der gleichen sozialen Schicht
 in der gleichen räumlichen Nachbarschaft
 in der gleichen Altersgruppe bzw. Familie
‚bleiben‘, also insbesondere in diesen Gruppen weitergegeben werden.
Teilweise sind die Ergebnisse scheinbar widersprüchlich: so wird von einer
hohen Betroffenheit von Nachbarschaften mit einem hohen Anteil an Schülern
und Studierenden berichtet (Folie 4), gleichzeitig wird die Betroffenheit von
Kindern und Studierenden als im Verhältnis zu ihrem Anteil an der BevölkerungSeite 1 von 3
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eher gering angegeben (Folie 3).
Die Ergebnisse referieren aus Sicht der Verwaltung vielfältige und
offenkundige, aber nicht monokausale Zusammenhänge: Einkommenssituation,
Erwerbssituation, Bildungssituation, Haushalts- und Familienstrukturen,
sprachliche und kulturelle Hintergründe und auch die Wohnsituation spiegeln
sich scheinbar in der Betroffenheit wider, wobei viele dieser Zusammenhänge
bei einem Virus, das vornehmlich durch Aerosole in der Atemluft übertragen
wird, nicht verwundern.
2) Wurden daraus verbindliche Handlungsempfehlungen für die Stadtplanung
entwickelt?
Zu 3) Wenn ja, welche?
Zu 4) Werden diese auch gesundheitsrelevanten Erkenntnisse schon bei
Zielbeschlüssen gleichwertig zu ökologischen Aspekten berücksichtigt?
Viele der angedeuteten Zusammenhänge entziehen sich dem Instrumentarium
der Stadt- bzw. Bauleitplanung, sondern berühren gesellschaftliche,
wirtschaftliche und kulturelle Grundstrukturen und grundlegende Mechanismen
der Verteilung von Einkommen, Eigentum an Grund und Boden und
gesellschaftlicher Teilhabe. Stadtplanung bildet dabei nur einen Aspekt unter
sehr vielen.
Die Bauleitplanung verfolgt grundsätzlich die Schaffung gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und hat den unterschiedlichsten Belangen Rechnung zu
tragen. Im Rahmen des Zielbeschlusses werden grundsätzliche Zielsetzung
und Verfahrensweisen beschrieben, ohne detaillierte Planung des konkreten
Vorhabens. Eine intensive Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten
Themenstellungen findet zu diesem Zeitpunkt noch nicht statt. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens werden Gutachten erstellt, welche den Nachweis
führen, dass gesunde Wohnverhältnisse entstehen.
Planerisch steuerbar ist der Anteil von Mehrparteienhäusern, Zeilenbauten und
Hochhäusern (durch entsprechende Planfestsetzungen) und zum Teil das
Mietpreisniveau (durch Anwendung des Bonner Baulandmodells bei
kooperativen Planungen, bei denen 50% geförderter Wohnungsbau gefordert
wird). Das Paradigma, dass Mehrparteienhäuser gegenüber
Einfamilienhäusern städtebaulich bevorzugt werden, begründet sich an der
höheren Zahl von Wohneinheiten, die auf diesem Weg auf den knappen
Baulandflächen realisierbar sind. Dies geht auf das Gebot des sparsamen
Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) zurück.
Die Verwaltung ist selbstverständlich auch in Zukunft um die Schaffung
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Rahmen ihrer
Handlungsmöglichkeiten bemüht und wird neue, operationalisierbare
Erkenntnisse in die Abwägungsprozesse im Rahmen der Stadtplanung
einstellen.
Zur Studie „Bonn – Soziale Probleme auf den zweiten Blick“ (Diakonie,
Caritas):
Das Handeln der Verwaltung fußt auf der Datenlage der städtischen
Statistikstelle, die die Sozialverwaltung über die eigene SozialplanungSeite 2 von 3
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auswertet. Diese ist in viele Projekte innerhalb der Stadtverwaltung
eingebunden, so dass eine Berücksichtigung der relevanten Erkenntnisse
gewährleistet ist.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de