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212242-01 AA · Änderungsantrag

Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242

Nummer
212242-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 212242 Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer

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Änderungsantrag
öffentlich
212242-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
19.01.2022
Geplante Landschaftsschutzverordnung der
Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag zur geplanten Landschaftsschutzverordnung wird in
folgenden Punkten geändert:
- §4 (2) 1. (9. Spiegelstrich): Ausnahmen können ausschließlich für die
Erweiterung von Sport-, Spiel- und Bolzeinrichtungen und nicht für die
Neuanlage zugelassen werden.
- §4 (2) 2. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für das Errichten von Reitplätzen,
Reitsportflächen und Reitwegen auch mit Naturhindernissen entfällt.
- §4 (2) 2. (2. Spiegelstrich): Ausnahmen können zugelassen werden für eine
einmalige geringfügige Verbreiterung von Straßen und Wegen sofern sie ohne
erhebliche Bodenbewegungen erfolgt.
- §4 (2) 7. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für dieErrichtung von Dalben und
Anlegestegen entfällt.
- §4 (2) 16. (1. u. 2. Spiegelstrich): Die Ausnahmen für das Fällen von Bäumen
und für grüngestalterische Maßnahmen in Parkanlagen entfallen unter Punkt
16, da diese Ausnahmen unter Punkt 17 im selben Paragraphen ebenfalls
vorgeschlagen werden.
- §4 (2) 33. In geschützten Gebieten ist es insbesondere verboten außerhalb
von angelegten und genehmigten Feuer- oder Grillstellen Feuer zu entfachen,
zu unterhalten, zu verursachen oder zu grillen.
- §4 (2) 34. Ausgenommen von dem Verbot ist das Entzünden von Feuerwerk
in den mit einer Schraffur versehenen Bereichen im Zusammenhang mit
genehmigten Veranstaltungen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang.
- Hinsichtlich des Geltungsbereiches der LSVO schließt sich der Ausschuss für
Umwelt, Klima und lokale Agenda den Änderungsvorschlägen desSeite 1 von 2
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Arbeitskreises des Naturschutzbeirates an.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de