← Vorlagen

212239 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164643 Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit der Nr. 6222-2

Nummer
212239
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 815,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.418 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212239
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164643
Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße -
Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit der Nr.
6222-2
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Anregung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
16.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem
Vorhaben
 164643 Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines
Bebauungsplans mit der Nr. 6222-2
sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die
Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder
die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat
Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der
Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der
Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen
Verfahren.
Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert
werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 2 von 3
Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines Bebauungsplans
mit der Nr. 6222-2
Vorhabennummer: 164643
Inhaltliche Beschreibung: Im Geltungsbereich ist eine Entwicklung eines Bürocampus geplant, der
mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der
Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht. Die Realisierung soll zeitversetzt über
mehrere Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf hinsichtlich möglicher
Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen zugeschnitten werden. In Kooperation mit den
Teilflächeneigentümerin Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH wird die Gesamtplanung für einen
Campus entwickelt. Das Plangebiet soll neben einer Unterbringung einer Bundesinstitution, auch
weitere noch zu definierende Nutzungen für die Lebenshilfe wie beispielsweise Verwaltung,
Frühförderung, Familienhilfe, u.a. enthalten. Die Freiflächen sollen begrünt und zwischen den
einzelnen Gebäuden durch eine platzähnliche Gestaltung sowie ein Wegenetz strukturiert und
untereinander sowie mit der angrenzenden Umgebung verknüpft werden.
Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS 201301)
Bearbeitungszeit: 3 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB
Nächster Schritt: Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kosten des Vorhabens: -
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung
(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Adresse: Justus-von-Liebig-Straße 28-30, 53121 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung
sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer
Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet.
Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im
Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der
Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben,
zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und
Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt
„Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die
Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst
Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den
zuständigen politischen Gremien vorgelegt.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Herr Tietz, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 77 2205, Mail:
vincent.tietz@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de