212239 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164643 Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit der Nr. 6222-2
Kerndaten
- Nummer
- 212239
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212239 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste - 164643 Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit der Nr. 6222-2 Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem Vorhaben 164643 Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit der Nr. 6222-2 sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 2 von 3 Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit der Nr. 6222-2 Vorhabennummer: 164643 Inhaltliche Beschreibung: Im Geltungsbereich ist eine Entwicklung eines Bürocampus geplant, der mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht. Die Realisierung soll zeitversetzt über mehrere Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen zugeschnitten werden. In Kooperation mit den Teilflächeneigentümerin Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH wird die Gesamtplanung für einen Campus entwickelt. Das Plangebiet soll neben einer Unterbringung einer Bundesinstitution, auch weitere noch zu definierende Nutzungen für die Lebenshilfe wie beispielsweise Verwaltung, Frühförderung, Familienhilfe, u.a. enthalten. Die Freiflächen sollen begrünt und zwischen den einzelnen Gebäuden durch eine platzähnliche Gestaltung sowie ein Wegenetz strukturiert und untereinander sowie mit der angrenzenden Umgebung verknüpft werden. Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS 201301) Bearbeitungszeit: 3 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Nächster Schritt: Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Kosten des Vorhabens: - Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Adresse: Justus-von-Liebig-Straße 28-30, 53121 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Herr Tietz, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 77 2205, Mail: vincent.tietz@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de