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212238 · Antrag

Koalitions-Antrag: Workshop für die Mobilitätsbeauftragten der Bonner Schulen (Sek I und II)

Nummer
212238
Art
Antrag
Veröffentlicht
24.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 20.01.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,1 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
212238
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Ulrich Meier
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Anatol Koch
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sarah Mc Nelis
23.11.2021
Koalitions-Antrag: Workshop für die
Mobilitätsbeauftragten der Bonner Schulen (Sek I
und II)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung
Schulausschuss 20.01.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Berufsschulen und
Schulen der Sekundarstufe I und II, auch solche in privater
Trägerschaft, sowie für Stadtschulpflegschaft und
Bezirksschülervertretung einen Kick-Off-Workshop zur Mobilität
von Schülerinnen und Schüler zu organisieren.
Ziel sind die Vernetzung und der Austausch über „best-practice“
Lösungen und die Verstetigung von Angeboten in und außerhalb
des Unterrichts zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Alle
Beteiligten sollen möglichst nachhaltige, ökologische und
praktikable Lösungen zur Mobilität der Schülerschaft in Bonn
finden.
Für den Workshop sollen in Absprache mit der Schulaufsicht
durch das Stadtplanungsamt die dienstlichen Kontaktdaten von
Mobilitätsbeauftragten an Schulen in Bonn ermittelt und nach
erfolgter Freigabe für die Einladung genutzt werden. Die Daten
werden der Stadtschulpflegschaft und der Bezirksschülerschaft
zur Verfügung gestellt. Das Verzeichnis soll durch die Verwaltung
jährlich aktualisiert werden.
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
In der BASS (15-02 Nr. 5) des Landes NRW
wird Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Schule als Teil
ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags definiert.
Mobilitätsbildung soll einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-,
Umwelt- und Gesundheitserziehung leisten. Sie ist Aufgabe aller
Schulstufen und -formen.
Ziel und Aufgabe schulischer Verkehrserziehung und
Mobilitätsbildung sowie der Umsetzung des Bonner
Bürgerbegehrens des Radentscheides ist es, die für eine
reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der
Verkehrswirklichkeit erforderlichen Kompetenzen zu fördern. Die
Stadt Bonn ist in der Verantwortung, die dafür notwendige
Infrastruktur bereit zu halten und entsprechend zu informieren.
In der Sekundarstufe I und II erleben Jugendliche Mobilität
zunehmend als Ausdruck individueller und freier
Lebensgestaltung. Von daher ist die sicherheitsorientierte, auf
eine nachhaltige Entwicklung bedachte und gesundheitsbewusste,
Verkehrsteilnahme Schwerpunkt der Mobilitätsbildung an
weiterführenden Schulen. Kognitive, affektive und psychosoziale
Aspekte des Verkehrsverhaltens dürfen aber nicht nur
Gegenstand des Unterrichts sein. Gesamtstädtisches Ziel muss
es vor allem sein, die Risiken und Gefahren bei der Teilnahme am
Straßenverkehr, zu mindern und individuelle Mobilität zu
ermöglichen.
Ein Workshop, der die in der Schule Verantwortlichen sowie die
Vertreter*innen der betroffenen Eltern und Schüler*innen an einen
Tisch bringt, um Verkehrsführung, Gefahrenstellen, Angsträume
etc. vor allem für Radfahrende und Zufußgehende zu identifizieren
und im Anschluss konkrete Handlungsempfehlungen, wie z.B.
Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder
Elternlotsendiensten, die Nutzung des ÖPNV, die Vermeidung von
Elterntaxis, die Einrichtung von weiteren Hol- und Bringzonen
aber auch so praktische wie probate
Mittel für Fahrradbügel und kleinere Eingriffe zur Verbesserung
der Radwegeinfrastruktur (farbliche Markierungen,
Hinweisschilder, Poller bzw. Blumenkübel, Grünpfeile für
Radfahrende etc.) ausspricht, ist von daher notwendig.
Denn die mit Abstand häufigsten Straßenverkehrsunfälle in der
Schüler-Unfallversicherung sind die Fahrradunfälle.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de