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212232 · Beschlussvorlage

Förderung der Frauenberatungsstelle von Hilfe für Frauen in Not in den Jahren 2021/2022

Nummer
212232
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 12.01.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212232
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Frauenberatungsstelle von Hilfe für
Frauen in Not in den Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
12.01.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. erhält zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der
Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:
49.600 EUR im Jahr 2021 und
51.200 EUR im Jahr 2022.
Begründung
Die Beratungsstelle steht Frauen offen, die sich in einer Notsituation befinden
und in einem geschützten Raum Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung ihrer
Problemlagen suchen.
Schwerpunktthemen in der psychosozialen Beratung sind
- Krisenintervention
- Trennung und Scheidung
- Gewaltschutzgesetz
- Erziehungsprobleme
- Probleme in der Partnerschaft
- Schwierigkeiten von alleinerziehenden Frauen
- Probleme in der Alltagsbewältigung
- Zwangsverheiratung.
Aus der Krisenintervention können sich eine langfristige Beratung und
Unterstützung ergeben, besonders, wenn sich die Frauen für eine Trennung
entscheiden, aber nicht unbedingt einen Aufenthalt im Frauenhaus benötigen.
Die Förderung wird als Defizitfinanzierung gewährt. Der Verein erhält darüber
hinaus keine weiteren öffentlichen Gelder für die Beratungsstelle.Seite 1 von 3
Seite 2
In 2020 hat die Pandemielage dazu geführt, dass die Beratungsstelle
besonders telefonisch stark in Anspruch genommen wurde. Aufgrund der vielen
Unsicherheiten und Ängste wurden die telefonischen und ansteckungsfreien
Kommunikationswege von den ratsuchenden Frauen kontinuierlich genutzt.
Darüber hinaus erbringt die Beratungsstelle Hilfe für Frauen in Not e. V. seit
Jahren einzelfallbezogene Beratungsleistungen, die bis 2018 über
Fallpauschalen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und § 16a
SGB II (kommunale Leistung) finanziert wurden.
Im Rahmen der Veränderungen in Zusammenhang mit dem
Bundesteilhabegesetz ist eine Abwicklung der Förderung nicht mehr im
Rahmen dieser Eingliederungshilfe möglich. Da die Einzelfallberatung jedoch
ein wichtiges Angebot für Bonner Frauen ist, wurde diese Förderung im
Rahmen der Mittelanmeldung ab 2019 in die Pauschalförderung integriert.
Es entstehen keine Mehrkosten; es wurden vielmehr die für bis 2018 für
zwei Aufgabenbereiche eingeplanten Mittel fortgeschrieben und in der
Pauschalförderung zusammengeführt.
Bei der Förderung für die Jahre 2021 und 2022 wurde eine übliche
Personalkostensteigerung bei der Frauenberatungsstelle berücksichtigt sowie
die erhöhten Eingruppierungsstandards des Landes NRW. In den vergangenen
Jahren wurde Ausgaben aufgrund kleinerer Fehler in der Buchhaltung teilweise
nicht den dazugehörigen Kostenpositionen zugeordnet. Dies wurde durch
Einschaltung einer professionellen Unterstützung in der Kalkulation 2021- 2022
korrigiert und führte damit ebenfalls zu einer Erhöhung der
anerkennungsfähigen Kosten.
Der Träger ist aufgrund seiner Qualifikation und langjährigen Erfahrung
geeignet, die geförderten Hilfen anzubieten. Die Beratungsstelle dient u. a. als
Schnittstelle zum Angebot des Frauenhauses. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Die Förderung der Beratungsstelle hat sich wie folgt entwickelt:
2018 2019 2020
Fallpauschalen
(siehe oben) 39.550 EUR 40.150 EUR
Die erfolgten Verwendungsnachweisprüfungen ergaben in vollem Umfang eine
ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3
Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstell
e / FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021: 49.600,00
EUR
2022: 51.200,00
EUR
150000506
/ 73.1000
2021:41.800,00
EUR
2022:42.230,00
EUR
2021:7.800 EUR
2022:8.970 EUR
Minderausgaben
auf gleicher FiSt /
FiPo Förderung
Stadtteilverein
Dransdorf
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 EUR
2022: 0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 49.600,00
EUR
2022: 51.200,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de