212232 · Beschlussvorlage
Förderung der Frauenberatungsstelle von Hilfe für Frauen in Not in den Jahren 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 212232
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 212232 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Frauenberatungsstelle von Hilfe für Frauen in Not in den Jahren 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 12.01.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal: 49.600 EUR im Jahr 2021 und 51.200 EUR im Jahr 2022. Begründung Die Beratungsstelle steht Frauen offen, die sich in einer Notsituation befinden und in einem geschützten Raum Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung ihrer Problemlagen suchen. Schwerpunktthemen in der psychosozialen Beratung sind - Krisenintervention - Trennung und Scheidung - Gewaltschutzgesetz - Erziehungsprobleme - Probleme in der Partnerschaft - Schwierigkeiten von alleinerziehenden Frauen - Probleme in der Alltagsbewältigung - Zwangsverheiratung. Aus der Krisenintervention können sich eine langfristige Beratung und Unterstützung ergeben, besonders, wenn sich die Frauen für eine Trennung entscheiden, aber nicht unbedingt einen Aufenthalt im Frauenhaus benötigen. Die Förderung wird als Defizitfinanzierung gewährt. Der Verein erhält darüber hinaus keine weiteren öffentlichen Gelder für die Beratungsstelle.Seite 1 von 3 Seite 2 In 2020 hat die Pandemielage dazu geführt, dass die Beratungsstelle besonders telefonisch stark in Anspruch genommen wurde. Aufgrund der vielen Unsicherheiten und Ängste wurden die telefonischen und ansteckungsfreien Kommunikationswege von den ratsuchenden Frauen kontinuierlich genutzt. Darüber hinaus erbringt die Beratungsstelle Hilfe für Frauen in Not e. V. seit Jahren einzelfallbezogene Beratungsleistungen, die bis 2018 über Fallpauschalen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und § 16a SGB II (kommunale Leistung) finanziert wurden. Im Rahmen der Veränderungen in Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz ist eine Abwicklung der Förderung nicht mehr im Rahmen dieser Eingliederungshilfe möglich. Da die Einzelfallberatung jedoch ein wichtiges Angebot für Bonner Frauen ist, wurde diese Förderung im Rahmen der Mittelanmeldung ab 2019 in die Pauschalförderung integriert. Es entstehen keine Mehrkosten; es wurden vielmehr die für bis 2018 für zwei Aufgabenbereiche eingeplanten Mittel fortgeschrieben und in der Pauschalförderung zusammengeführt. Bei der Förderung für die Jahre 2021 und 2022 wurde eine übliche Personalkostensteigerung bei der Frauenberatungsstelle berücksichtigt sowie die erhöhten Eingruppierungsstandards des Landes NRW. In den vergangenen Jahren wurde Ausgaben aufgrund kleinerer Fehler in der Buchhaltung teilweise nicht den dazugehörigen Kostenpositionen zugeordnet. Dies wurde durch Einschaltung einer professionellen Unterstützung in der Kalkulation 2021- 2022 korrigiert und führte damit ebenfalls zu einer Erhöhung der anerkennungsfähigen Kosten. Der Träger ist aufgrund seiner Qualifikation und langjährigen Erfahrung geeignet, die geförderten Hilfen anzubieten. Die Beratungsstelle dient u. a. als Schnittstelle zum Angebot des Frauenhauses. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Förderung der Beratungsstelle hat sich wie folgt entwickelt: 2018 2019 2020 Fallpauschalen (siehe oben) 39.550 EUR 40.150 EUR Die erfolgten Verwendungsnachweisprüfungen ergaben in vollem Umfang eine ordnungsgemäße Mittelverwendung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstell e / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 49.600,00 EUR 2022: 51.200,00 EUR 150000506 / 73.1000 2021:41.800,00 EUR 2022:42.230,00 EUR 2021:7.800 EUR 2022:8.970 EUR Minderausgaben auf gleicher FiSt / FiPo Förderung Stadtteilverein Dransdorf Einzahlungen / Erträge 2021: 0 EUR 2022: 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 49.600,00 EUR 2022: 51.200,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de