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212227 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Bornheimer Straße 222 - Errichtung eines Autohauses mit Verkaufsraum, Werkstatt, Teillager und Fahrzeug-Waschanlage Az.: 200/2021 (169351)

Nummer
212227
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212227
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Bornheimer Straße 222
- Errichtung eines Autohauses mit Verkaufsraum,
Werkstatt, Teillager und Fahrzeug-Waschanlage
Az.: 200/2021 (169351)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung im oben
genannten Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt hat, da das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch ent-
spricht und die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch städtebau-
lich vertretbar war.
Begründung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
7623-4 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Beabsichtigt
ist die Errichtung eines Autohauses mit Verkaufsraum, Werkstatt, Teilelager
und Fahrzeug-Waschanlage. Für die bauliche Anlage sind 146 notwendige
Stellplätze auf dem Grundstück unterzubringen.
Der Bauantrag entspricht im Wesentlichen dem am 17.10.2017 erteilten Bau-
vorbescheid, der dem Unterausschuss Bauplanung in seiner Sitzung am
20.12.2017 vorgestellt wurde (DS Nr. 1713500).
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahren wurde ein Befreiungsbescheid erlas-
sen, da das Bauvorhaben in folgenden Punkten zwar nicht den planungsrechtli-
chen Vorschriften entspricht, die Erteilung eines Befreiungsbescheides jedoch
städtebaulich vertretbar ist:
 Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 wird durch befestigte, je-
doch versickerungsoffene Flächen um 0,16 auf 0,96 überschritten
 Die PKW-Ausstellungsflächen sowie eine Entsorgungsfläche werden
außerhalb der südöstlichen Baugrenze in der nicht überbaubaren
Fläche errichtetSeite 1 von 3
Seite 2
Aufgrund der notwendigen großflächigen Versiegelung ist eine extensive Dach-
begrünung sowie die Pflanzung von Bäumen auf den Parkplatzflächen und eine
Begrünung entlang der Bornheimer Straße vorgesehen. Um Fristen zu wahren,
hat die Verwaltung am 09.11.2021 eine Baugenehmigung erteilt.
Anlage/n
1 Lageplan Bornheimer Straße 222 (öffentlich)
2 Ansicht Bornheimer Straße 222_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de