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212225-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Plakatierung der Parteien vor einer Wahl

Nummer
212225-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 212225 CDU-Antrag: Plakatierung der Parteien vor einer Wahl

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212225-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Antrag: Plakatierung der Parteien vor einer
Wahl
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Wahlplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen handelt es
sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach den Vorschriften
des Straßen- und Wegegesetzes. Für die Entscheidungen über
Sondernutzungsanträge steht den Erlaubnisbehörden ein Ermessen zu,
das sie ausschließlich unter Berücksichtigung von Aspekten ausüben
darf, die unmittelbaren Straßenbezug haben. Dies sind vorwiegend
verkehrliche und stadtgestalterische Gesichtspunkte.
Für die Wahlplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet
Bonn übt die Verwaltung das ihr zustehende Ermessen dergestalt aus,
dass sie jede Wahlwerbung duldet, die von den Parteien, Wählergruppen
und Initiativen unter Beachtung der Handlungsrichtlinie vorgenommen
wurde, die der Bonner Stadtrat in seiner Sitzung am 05.02.2004 unter
Buchstabe A beschlossen hat (DS.-Nr.: 0313477). Bestandteil dieser
Richtlinie ist bislang, dass mit der Wahlplakatierung -analog zum
einschlägigen Runderlass in NRW- ab drei Monate vor dem jeweiligen
Wahltag begonnen werden darf. Eine Verkürzung dieses
Duldungszeitraumes wäre der Verwaltung in Ausübung ihres Ermessens
möglich und wäre aus ihrer Sicht aus stadtgestalterischen Aspekten zu
befürworten.
Bei Annahme des vorliegenden Antrages wird die Verwaltung aus
diesem Grund den in der o. g. Handlungsrichtlinie festgelegten Zeitraum
von drei Monaten auf sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahltag
verkürzen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de