212224-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Vorhaltung und Entwicklung von Gewerbeflächen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212224-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (13.046 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212224-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB CDU-Antrag: Vorhaltung und Entwicklung von Gewerbeflächen in Bonn Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird gebeten, 1. aus der gesamtstädtischen Perspektive die Notwendigkeit der Vorhaltung und Entwicklung von Gewerbeflächen sowie die aktuelle Situation in Bonn darzustellen. Zu 1.: Kleine und mittelständische Unternehmen stellen rund 99% aller Bonner Betriebe. Für die Stadt Bonn haben der unternehmerische Mittelstand, Handwerksbetriebe und das produzierende Gewerbe aus strukturpolitischen und beschäftigungsrelevanten Gesichtspunkten einen hohen Stellenwert. So gewährleisten mittelständische Gewerbebetriebe nicht nur ein breites Spektrum an Arbeitsplätzen, sie leisten durch die Gewerbesteuer auch einen wichtigen Beitrag zu den finanziellen Handlungsspielräumen der Stadt. Ziel ist es, auch künftig attraktive Gewerbeflächen für Ansiedlung, Expansion und Verlagerung anzubieten. Allerdings sind die Flächenpotenziale für Gewerbe im Stadtgebiet generell knapp und stehen darüber hinaus in Konkurrenz zum Wohnraumbedarf sowie Büro- und Handelsnutzungen. Daher liegt ein besonderer Fokus auf der Sicherung vorhandener Gewerbegebiete, der Entwicklung neuer Gewerbeflächen in Bonn sowie in interkommunaler Zusammenarbeit und der Aktivierung von untergenutzten Flächenpotenzialen. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass die letzte Entwicklung eines größeren zusammenhängenden Gewerbegebietes in Bonn, des Gewerbeparks Bonn-West, bereits in das Jahr 1996 zurückreicht und dieser vollständig vermarktet ist. 2. die Effekte aufzuzeigen, wenn Bonn dauerhaft keine Flächen für Handwerks- und produzierende Betriebe – insbesondere zur Betriebserweiterung in Bonn ansässiger mittelständischer Betriebe – anbieten kann. Zu 2.: Sollte die Stadt Bonn dauerhaft keine Flächen für Handwerks- undSeite 1 von 5 Seite 2 produzierende Betriebe mehr anbieten können, hat das vielfältige Effekte. Bodenpolitischer Effekt: Hat eine Kommune Flächen im städtischen Eigentum, können diese ein bodenpolitisches Instrument darstellen, um beispielsweise Umstrukturierungen, Neuordnungen und Potenziale zur Nachverdichtung an anderer Stelle zu unterstützen. Arbeitsmarktpolitischer Effekt: Handwerk und produzierendes Gewerbe sowie andere gewerbliche Nutzungen, die nur in Gewerbegebieten zulässig sind, sind wichtig für einen breiten Arbeitsmarkt, gerade in einer Stadt wie Bonn, in der 92,6% der Beschäftigten im Dienstleistungssektor beschäftigt sind und nur 7,3% im sekundären Sektor. Können sich Handwerks- und produzierende Unternehmen am Standort nicht entwickeln und ansiedeln, entfallen in diesem Bereich Arbeits- und Ausbildungsplätze. Innovations- und Wertschöpfungseffekt: Für eine Wirtschaftsstruktur ist eine Mischung wichtig. Wenn eine Stadt kaum Produktion oder Handwerk aufweist, können regionale Wertschöpfungsketten nicht erfolgreich aufgebaut bzw. gesichert werden. Schließlich heben sich innovative Standorte dadurch hervor, dass aus der engen Zusammenarbeit und dem Austausch von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen (und weiterer Akteure wie beispielsweise Universitäten und Hochschulen) die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit insgesamt gesteigert werden kann. Struktur- und umweltpolitischer Effekt: Können vor allem Handwerksunternehmen keine Flächen zur Ansiedlung und Expansion angeboten werden, werden sie ihren Betrieb in die Region verlagern. Im Zweifel muss die Bonner Bevölkerung dann auf Unternehmen in der Region zurückgreifen. Dies verursacht höhere Kosten durch weitere Anfahrtswege und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Mitarbeitenden der Unternehmen und Fahrten zu den Einsatzorten. Finanzpolitische Effekte: Gewerbesteuern sind eine der Haupteinnahmequellen einer Kommune und sichern deren Handlungsspielraum. Können sich keine Unternehmen mehr ansiedeln oder expandieren, wird dieser Handlungsspielraum beschnitten, da es an Finanzmitteln zur Deckung des Haushalts fehlt. Des Weiteren werden im Falle einer Verlagerung nicht unbedingt alle Mitarbeitenden dem Arbeitgeber folgen, da sie hierdurch längere Anfahrtswege haben oder höhere Fahrkosten. Finden Sie dann keine neue Beschäftigung, wird sich das auf die Sozialausgaben der Stadt niederschlagen. Imageeffekt: Viele Bonner Industrie- und Gewerbebetriebe sind führend auf nationalen und internationalen Märkten. Der Wegzug von Unternehmen wird weit über die Grenzen Bonns wahrgenommen und führt zu einem Imageverlust. 3. im Hinblick auf die jüngsten Diskussionen zum Büro- und Gewerbepark Pützchen darzulegen, wie dieser in diesem Kontext zu sehen ist und ob esSeite 2 von 5 Seite 3 sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung nicht um die Beschlusskompetenz des Stadtrates handelt. Zu 3.: Auf der insgesamt ca. 18,5 Hektar großen Fläche des Büro- und Gewerbeparks Pützchen befindet sich seit dem Jahr 2002 ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Ursprüngliches Entwicklungsziel war es, hier im Zuge der wirtschaftlichen Umstrukturierung nach dem Bonn-Berlin-Beschluss einen hochwertigen Bürostandort, insbesondere für wissenschaftliche und forschungsorientierte Büro- und Verwaltungseinrichtungen, bereitzustellen. Entsprechend weist der Bebauungsplan den sogenannten „Wissenschaftspark“ als modernen Büro- und Dienstleistungsstandort mit Baufeldgrößen von 5.000 m² und mehr aus. Trotz des erfolgreichen Strukturwandels von Bonn profitierte der Wissenschaftspark im Rahmen der Grundstücksvermarktung nicht von dieser positiven Entwicklung, da der Fokus der Nachfrage nach dem Wegzug des Parlaments und Teilen der Regierung auf den noch verfügbaren Flächen im Bundesviertel und am Bonner Bogen lag. Bei der Erstellung des städtischen Gewerbeflächenberichtes aus dem Jahr 2011 zur Gewerbeflächensituation in Bonn war deutlich geworden, dass es auf der einen Seite einen großen Bedarf an Gewerbegrundstücken für Handwerks- und kleinere Produktionsbetriebe gibt, auf der anderen Seite die bestehenden Gewerbeflächenpotenziale sehr knapp sind. Daher wurde der Beschluss gefasst, die Flächen des ehemaligen Wissenschaftsparks als „Büro- und Gewerbepark Pützchen“ bedarfsgerecht neu zu beplanen. Städtebauliches Ziel des neuen Bebauungsplanes ist die Kombination aus einem gewerblich geprägten Teilbereich für Handwerk und Produktion und einem Bürostandort für Dienstleistungsunternehmen. Im Hinblick auf die Flächenbedarfe von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Erschließungskonzept bedarfsgerecht kleinteiliger mit Grundstücksgrößen ab 800 m² parzelliert worden. Im Bonner Stadtgebiet gibt es neben der Fläche des Büro- und Gewerbeparks Pützchen aktuell nur die nachfolgend aufgeführten Gewerbeflächenpotenziale, die in städtischem Eigentum stehen, aber kurzfristig nicht zur Marktreife entwickelt werden können, da auch hier zunächst noch Baurecht geschaffen werden muss: Bezeichnung Lage Größe Flächentausch Gewerbepark Hans-Herter-Straße/ max. ca. 4,5 ha Buschdorf Schlesienstraße Entwicklung einer unter- Schlesienstraße / max. ca. 2,5 ha genutzten Fläche Kölnstraße Berücksichtigt man diesen Umstand, so entfalten die städtebaulichen Ziel- setzungen für den Büro- und Gewerbepark Pützchen in Ermangelung von aus- reichenden Reserveflächen in anderen Stadtteilen gesamtstädtische Bedeutung. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des Büro- und Gewerbeparks Pützchen (DS-Nr. 1512349) ist am 29.09.2015 einstimmig im Planungsausschuss gefasst worden. 4. eine belastbare Zeitschiene zum seit vielen Jahren durch neue planungstechnische Erfordernisse verschobenen Start der VermarktungSeite 3 von 5 Seite 4 des Büro- und Gewerbeparks Pützchen vorzulegen. Vor dem Hintergrund der noch offenen Erschließungsfragen (s. Ziffer 6) kann eine belastbare Zeitschiene zur Vermarktung nicht entwickelt werden. 5. den Bebauungsplanentwurf für den Büro- und Gewerbepark Beuel unter Berücksichtigung der vorliegenden Einwände, insbesondere unter Beachtung nachhaltiger Belange und den Möglichkeiten ökologischer, mehrfacher Innentwicklung des Plangebietes, für eine erneute Offenlage weiterzuentwickeln und vorzulegen. Vor dem Hintergrund der noch offenen Erschließungsfragen (s. Ziffer 6) kann der Bebauungsplanentwurf zurzeit nicht weiterentwickelt werden. 6. den aktuellen Sachstand bezüglich der Verhandlungen mit Land und Bund hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes über einen neuen (höchstwahrscheinlich lichtsignalgesteuerten) Knotenpunkt an der B56 zwischen der A59 Anschlussstelle Bonn-Vilich und dem Knoten B56/Am Herrengarten auf der Grundlage des Vorentwurfs des Planungsbüros BBW und des Verkehrsgutachtens des Büros VSU mitzuteilen. Aktuell wird eine Lösung untersucht, die einen Direktanschluss des Büro- und Gewerbeparks über einen neuen, lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an der B56 zwischen der A59-Anschlussstelle Bonn-Vilich und dem Knoten B56/Am Herrengarten vorsieht. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit wurde durch den Vorentwurf eines Planungsbüros sowie durch die Berücksichtigung der vom Verkehrsgutachter prognostizierten Verkehrsstärken nachgewiesen. Dieser Entwurf wude bereits grundsätzlich mit der Autobahn GmbH abgestimmt. Die Zustimmung des Landesbetriebs Straßen NRW zum genannten Entwurf steht allerdings noch aus. Hierzu wird noch eine Mikrosimulation erarbeitet, welche einen Leistungsfähigkeitsnachweis für die B56 in der gesamten Knotenpunktabfolge zwischen A59 und Kautexstraße erbringen soll. 7. darzulegen, wie viele städtische Finanzmittel bislang in die Entwicklung des Büro- und Gewerbeparks Pützchen geflossen sind. Zu 7.: Die Stadt hat 15,665 Mio. Euro als Grundstückskaufpreise und ca. 97.000 Euro als ihren Anteil an den bisher entstandenen Kanalbaukosten aus dem städtischen Haushalt in die Entwicklungsmaßnahme des Büro- und Gewerbeparks Pützchen eingebracht. 8. zu erläutern, ob es zutreffend ist, dass die Wirtschaftsförderung ansiedlungs- und erweiterungswillige Unternehmen auf den Rhein-Sieg- Kreis verweisen muss. Zu 8.: In Ermangelung von Flächenangeboten im städtischen Eigentum, aber auch von in privater Hand stehenden unbebauten Gewerbeflächen verbleibt für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich an ihrem bestehenden Standort nicht weiter entwickeln können und kurzfristig eine Verlagerungs- und Expansionsfläche suchen, nur die Option, passende Angebote im BonnerSeite 4 von 5 Seite 5 Umland zu prüfen. Die Verwaltung strebt gleichzeitig eine effizientere Nutzung von bestehenden Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet mittels einer Nachverdichtung und einer mehrfachen Innenentwicklung an; allerdings entfalten solche Prozesse nur langfristig Wirkung. Die Wirtschaftsförderung kann somit aktuell keine Gewerbefläche in städtischem Eigentum anbieten und vermittelt selbstverständlich vorrangig Kontakte zu Flächen im Stadtgebiet, die von Privat angeboten werden, kann aber häufig aufgrund des fehlenden Angebotes keine Flächen benennen. Daher verweist die Wirtschaftsförderung Unternehmen, die grundsätzlich auch bereit sind den Standort Bonn zu verlassen, um expandieren zu können, sowie ansiedlungswillige Unternehmen, denen kein entsprechendes Grundstücksangebot gemacht werden kann, auf die Umlandgemeinden wie Meckenheim, Rheinbach, Bornheim oder Alfter. Verstärkt wird in diesem Zusammenhang auf das Gewerbegebiet Alfter Nord hingewiesen, das gemeinsam von den Gemeinden Alfter und Bornheim sowie der Stadt Bonn zu einem interkommunalen Gewerbegebiet entwickelt wird. Für dieses Gewerbegebiet, das verkehrlich sehr gut an Bonn angeschlossen ist, wird zurzeit der Bebauungsplan aufgestellt und ein Vermarktungskonzept ist in der finalen Bearbeitung. Vor dem skizzierten Hintergrund der schon jetzt kaum verfügbaren Flächen für Gewerbeunternehmen in der Stadt Bonn wird die Bedeutung einer interkommunalen Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung bereits seit Jahren gesehen. Deren Chancen sind sowohl für die Stadt als auch die Region erkannt worden. Um die Flächenangebote und Bedarfe zu erfassen und daraus Handlungsstrategien für eine Gewerbeflächenpolitik abzuleiten, wurde ein gemeinsames Gutachten für die Region Bonn/Rhein-Sieg erstellt, mit dem Ergebnis, dass der Bedarf an Flächen nicht allein in Bonn abgebildet werden kann, sondern nur auch durch Kooperationen mit Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis erfolgen kann. Im Gutachten wurden entsprechende Flächen für interkommunale Kooperationen empfohlen. Beispielhaft haben die Gemeinde Alfter, die Stadt Bornheim und die Stadt Rheinbach das Interesse an eine solche Kooperation frühzeitig signalisiert. Zurzeit werden die Voraussetzungen einer interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung im Sinne des Regionalplans geprüft. Eine Möglichkeit bietet beispielsweise der Rheinbacher Standort „Am Wolbersacker“. Mit weiteren kreisangehörigen Kommunen werden ferner Gespräche geführt, um die Chancen und Optionen einer interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung auszuloten. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de