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212224-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Vorhaltung und Entwicklung von Gewerbeflächen in Bonn

Nummer
212224-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 212224 CDU-Antrag: Vorhaltung und Entwicklung von Gewerbeflächen in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212224-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
CDU-Antrag: Vorhaltung und Entwicklung von
Gewerbeflächen in Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. aus der gesamtstädtischen Perspektive die Notwendigkeit der
Vorhaltung und Entwicklung von Gewerbeflächen sowie die aktuelle
Situation in Bonn darzustellen.
Zu 1.:
Kleine und mittelständische Unternehmen stellen rund 99% aller Bonner
Betriebe. Für die Stadt Bonn haben der unternehmerische Mittelstand,
Handwerksbetriebe und das produzierende Gewerbe aus strukturpolitischen
und beschäftigungsrelevanten Gesichtspunkten einen hohen Stellenwert. So
gewährleisten mittelständische Gewerbebetriebe nicht nur ein breites Spektrum
an Arbeitsplätzen, sie leisten durch die Gewerbesteuer auch einen wichtigen
Beitrag zu den finanziellen Handlungsspielräumen der Stadt. Ziel ist es, auch
künftig attraktive Gewerbeflächen für Ansiedlung, Expansion und Verlagerung
anzubieten. Allerdings sind die Flächenpotenziale für Gewerbe im Stadtgebiet
generell knapp und stehen darüber hinaus in Konkurrenz zum
Wohnraumbedarf sowie Büro- und Handelsnutzungen. Daher liegt ein
besonderer Fokus auf der Sicherung vorhandener Gewerbegebiete, der
Entwicklung neuer Gewerbeflächen in Bonn sowie in interkommunaler
Zusammenarbeit und der Aktivierung von untergenutzten Flächenpotenzialen.
Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass die letzte Entwicklung eines
größeren zusammenhängenden Gewerbegebietes in Bonn, des Gewerbeparks
Bonn-West, bereits in das Jahr 1996 zurückreicht und dieser vollständig
vermarktet ist.
2. die Effekte aufzuzeigen, wenn Bonn dauerhaft keine Flächen für
Handwerks- und produzierende Betriebe – insbesondere zur
Betriebserweiterung in Bonn ansässiger mittelständischer Betriebe –
anbieten kann.
Zu 2.:
Sollte die Stadt Bonn dauerhaft keine Flächen für Handwerks- undSeite 1 von 5
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produzierende Betriebe mehr anbieten können, hat das vielfältige Effekte.
Bodenpolitischer Effekt:
Hat eine Kommune Flächen im städtischen Eigentum, können diese ein
bodenpolitisches Instrument darstellen, um beispielsweise Umstrukturierungen,
Neuordnungen und Potenziale zur Nachverdichtung an anderer Stelle zu
unterstützen.
Arbeitsmarktpolitischer Effekt:
Handwerk und produzierendes Gewerbe sowie andere gewerbliche Nutzungen,
die nur in Gewerbegebieten zulässig sind, sind wichtig für einen breiten
Arbeitsmarkt, gerade in einer Stadt wie Bonn, in der 92,6% der Beschäftigten
im Dienstleistungssektor beschäftigt sind und nur 7,3% im sekundären Sektor.
Können sich Handwerks- und produzierende Unternehmen am Standort nicht
entwickeln und ansiedeln, entfallen in diesem Bereich Arbeits- und
Ausbildungsplätze.
Innovations- und Wertschöpfungseffekt:
Für eine Wirtschaftsstruktur ist eine Mischung wichtig. Wenn eine Stadt kaum
Produktion oder Handwerk aufweist, können regionale Wertschöpfungsketten
nicht erfolgreich aufgebaut bzw. gesichert werden.
Schließlich heben sich innovative Standorte dadurch hervor, dass aus der
engen Zusammenarbeit und dem Austausch von Produktions- und
Dienstleistungsunternehmen (und weiterer Akteure wie beispielsweise
Universitäten und Hochschulen) die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
insgesamt gesteigert werden kann.
Struktur- und umweltpolitischer Effekt:
Können vor allem Handwerksunternehmen keine Flächen zur Ansiedlung und
Expansion angeboten werden, werden sie ihren Betrieb in die Region
verlagern. Im Zweifel muss die Bonner Bevölkerung dann auf Unternehmen in
der Region zurückgreifen. Dies verursacht höhere Kosten durch weitere
Anfahrtswege und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Mitarbeitenden
der Unternehmen und Fahrten zu den Einsatzorten.
Finanzpolitische Effekte:
Gewerbesteuern sind eine der Haupteinnahmequellen einer Kommune und
sichern deren Handlungsspielraum. Können sich keine Unternehmen mehr
ansiedeln oder expandieren, wird dieser Handlungsspielraum beschnitten, da
es an Finanzmitteln zur Deckung des Haushalts fehlt. Des Weiteren werden im
Falle einer Verlagerung nicht unbedingt alle Mitarbeitenden dem Arbeitgeber
folgen, da sie hierdurch längere Anfahrtswege haben oder höhere Fahrkosten.
Finden Sie dann keine neue Beschäftigung, wird sich das auf die
Sozialausgaben der Stadt niederschlagen.
Imageeffekt:
Viele Bonner Industrie- und Gewerbebetriebe sind führend auf nationalen und
internationalen Märkten. Der Wegzug von Unternehmen wird weit über die
Grenzen Bonns wahrgenommen und führt zu einem Imageverlust.
3. im Hinblick auf die jüngsten Diskussionen zum Büro- und Gewerbepark
Pützchen darzulegen, wie dieser in diesem Kontext zu sehen ist und ob esSeite 2 von 5
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sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung nicht um die
Beschlusskompetenz des Stadtrates handelt.
Zu 3.:
Auf der insgesamt ca. 18,5 Hektar großen Fläche des Büro- und Gewerbeparks
Pützchen befindet sich seit dem Jahr 2002 ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Ursprüngliches Entwicklungsziel war es, hier im Zuge der wirtschaftlichen
Umstrukturierung nach dem Bonn-Berlin-Beschluss einen hochwertigen
Bürostandort, insbesondere für wissenschaftliche und forschungsorientierte
Büro- und Verwaltungseinrichtungen, bereitzustellen. Entsprechend weist der
Bebauungsplan den sogenannten „Wissenschaftspark“ als modernen Büro- und
Dienstleistungsstandort mit Baufeldgrößen von 5.000 m² und mehr aus. Trotz
des erfolgreichen Strukturwandels von Bonn profitierte der Wissenschaftspark
im Rahmen der Grundstücksvermarktung nicht von dieser positiven
Entwicklung, da der Fokus der Nachfrage nach dem Wegzug des Parlaments
und Teilen der Regierung auf den noch verfügbaren Flächen im Bundesviertel
und am Bonner Bogen lag.
Bei der Erstellung des städtischen Gewerbeflächenberichtes aus dem Jahr
2011 zur Gewerbeflächensituation in Bonn war deutlich geworden, dass es auf
der einen Seite einen großen Bedarf an Gewerbegrundstücken für Handwerks-
und kleinere Produktionsbetriebe gibt, auf der anderen Seite die bestehenden
Gewerbeflächenpotenziale sehr knapp sind. Daher wurde der Beschluss
gefasst, die Flächen des ehemaligen Wissenschaftsparks als „Büro- und
Gewerbepark Pützchen“ bedarfsgerecht neu zu beplanen. Städtebauliches Ziel
des neuen Bebauungsplanes ist die Kombination aus einem gewerblich
geprägten Teilbereich für Handwerk und Produktion und einem Bürostandort für
Dienstleistungsunternehmen. Im Hinblick auf die Flächenbedarfe von kleinen
und mittelständischen Unternehmen ist das Erschließungskonzept
bedarfsgerecht kleinteiliger mit Grundstücksgrößen ab 800 m² parzelliert
worden.
Im Bonner Stadtgebiet gibt es neben der Fläche des Büro- und Gewerbeparks
Pützchen aktuell nur die nachfolgend aufgeführten Gewerbeflächenpotenziale,
die in städtischem Eigentum stehen, aber kurzfristig nicht zur Marktreife
entwickelt werden können, da auch hier zunächst noch Baurecht geschaffen
werden muss:
Bezeichnung Lage Größe
Flächentausch Gewerbepark Hans-Herter-Straße/ max. ca. 4,5 ha
Buschdorf Schlesienstraße
Entwicklung einer unter- Schlesienstraße / max. ca. 2,5 ha
genutzten Fläche Kölnstraße
Berücksichtigt man diesen Umstand, so entfalten die städtebaulichen Ziel-
setzungen für den Büro- und Gewerbepark Pützchen in Ermangelung von aus-
reichenden Reserveflächen in anderen Stadtteilen gesamtstädtische
Bedeutung. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des Büro- und
Gewerbeparks Pützchen (DS-Nr. 1512349) ist am 29.09.2015 einstimmig im
Planungsausschuss gefasst worden.
4. eine belastbare Zeitschiene zum seit vielen Jahren durch neue
planungstechnische Erfordernisse verschobenen Start der VermarktungSeite 3 von 5
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des Büro- und Gewerbeparks Pützchen vorzulegen.
Vor dem Hintergrund der noch offenen Erschließungsfragen (s. Ziffer 6) kann
eine belastbare Zeitschiene zur Vermarktung nicht entwickelt werden.
5. den Bebauungsplanentwurf für den Büro- und Gewerbepark Beuel
unter Berücksichtigung der vorliegenden Einwände, insbesondere unter
Beachtung nachhaltiger Belange und den Möglichkeiten ökologischer,
mehrfacher Innentwicklung des Plangebietes, für eine erneute Offenlage
weiterzuentwickeln und vorzulegen.
Vor dem Hintergrund der noch offenen Erschließungsfragen (s. Ziffer 6) kann
der Bebauungsplanentwurf zurzeit nicht weiterentwickelt werden.
6. den aktuellen Sachstand bezüglich der Verhandlungen mit Land und
Bund hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes über
einen neuen (höchstwahrscheinlich lichtsignalgesteuerten) Knotenpunkt
an der B56 zwischen der A59 Anschlussstelle Bonn-Vilich und dem
Knoten B56/Am Herrengarten auf der Grundlage des Vorentwurfs des
Planungsbüros BBW und des Verkehrsgutachtens des Büros VSU
mitzuteilen.
Aktuell wird eine Lösung untersucht, die einen Direktanschluss des Büro- und
Gewerbeparks über einen neuen, lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an der B56
zwischen der A59-Anschlussstelle Bonn-Vilich und dem Knoten B56/Am
Herrengarten vorsieht. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit wurde durch den
Vorentwurf eines Planungsbüros sowie durch die Berücksichtigung der vom
Verkehrsgutachter prognostizierten Verkehrsstärken nachgewiesen. Dieser
Entwurf wude bereits grundsätzlich mit der Autobahn GmbH abgestimmt. Die
Zustimmung des Landesbetriebs Straßen NRW zum genannten Entwurf steht
allerdings noch aus. Hierzu wird noch eine Mikrosimulation erarbeitet, welche
einen Leistungsfähigkeitsnachweis für die B56 in der gesamten
Knotenpunktabfolge zwischen A59 und Kautexstraße erbringen soll.
7. darzulegen, wie viele städtische Finanzmittel bislang in die Entwicklung
des Büro- und Gewerbeparks Pützchen geflossen sind.
Zu 7.:
Die Stadt hat 15,665 Mio. Euro als Grundstückskaufpreise und ca. 97.000 Euro
als ihren Anteil an den bisher entstandenen Kanalbaukosten aus dem
städtischen Haushalt in die Entwicklungsmaßnahme des Büro- und
Gewerbeparks Pützchen eingebracht.
8. zu erläutern, ob es zutreffend ist, dass die Wirtschaftsförderung
ansiedlungs- und erweiterungswillige Unternehmen auf den Rhein-Sieg-
Kreis verweisen muss.
Zu 8.:
In Ermangelung von Flächenangeboten im städtischen Eigentum, aber auch
von in privater Hand stehenden unbebauten Gewerbeflächen verbleibt für
kleine und mittelständische Unternehmen, die sich an ihrem bestehenden
Standort nicht weiter entwickeln können und kurzfristig eine Verlagerungs- und
Expansionsfläche suchen, nur die Option, passende Angebote im BonnerSeite 4 von 5
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Umland zu prüfen. Die Verwaltung strebt gleichzeitig eine effizientere Nutzung
von bestehenden Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet mittels einer
Nachverdichtung und einer mehrfachen Innenentwicklung an; allerdings
entfalten solche Prozesse nur langfristig Wirkung.
Die Wirtschaftsförderung kann somit aktuell keine Gewerbefläche in
städtischem Eigentum anbieten und vermittelt selbstverständlich vorrangig
Kontakte zu Flächen im Stadtgebiet, die von Privat angeboten werden, kann
aber häufig aufgrund des fehlenden Angebotes keine Flächen
benennen. Daher verweist die Wirtschaftsförderung Unternehmen, die
grundsätzlich auch bereit sind den Standort Bonn zu verlassen, um
expandieren zu können, sowie ansiedlungswillige Unternehmen, denen kein
entsprechendes Grundstücksangebot gemacht werden kann, auf die
Umlandgemeinden wie Meckenheim, Rheinbach, Bornheim oder Alfter.
Verstärkt wird in diesem Zusammenhang auf das Gewerbegebiet Alfter Nord
hingewiesen, das gemeinsam von den Gemeinden Alfter und Bornheim sowie
der Stadt Bonn zu einem interkommunalen Gewerbegebiet entwickelt wird. Für
dieses Gewerbegebiet, das verkehrlich sehr gut an Bonn angeschlossen ist,
wird zurzeit der Bebauungsplan aufgestellt und ein Vermarktungskonzept ist in
der finalen Bearbeitung.
Vor dem skizzierten Hintergrund der schon jetzt kaum verfügbaren Flächen für
Gewerbeunternehmen in der Stadt Bonn wird die Bedeutung einer
interkommunalen Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung bereits
seit Jahren gesehen. Deren Chancen sind sowohl für die Stadt als auch die
Region erkannt worden.
Um die Flächenangebote und Bedarfe zu erfassen und daraus
Handlungsstrategien für eine Gewerbeflächenpolitik abzuleiten, wurde ein
gemeinsames Gutachten für die Region Bonn/Rhein-Sieg erstellt, mit dem
Ergebnis, dass der Bedarf an Flächen nicht allein in Bonn abgebildet werden
kann, sondern nur auch durch Kooperationen mit Städten und Gemeinden im
Rhein-Sieg-Kreis erfolgen kann. Im Gutachten wurden entsprechende Flächen
für interkommunale Kooperationen empfohlen. Beispielhaft haben die
Gemeinde Alfter, die Stadt Bornheim und die Stadt Rheinbach das Interesse an
eine solche Kooperation frühzeitig signalisiert.
Zurzeit werden die Voraussetzungen einer interkommunalen
Gewerbeflächenentwicklung im Sinne des Regionalplans geprüft. Eine
Möglichkeit bietet beispielsweise der Rheinbacher Standort „Am Wolbersacker“.
Mit weiteren kreisangehörigen Kommunen werden ferner Gespräche geführt,
um die Chancen und Optionen einer interkommunalen
Gewerbeflächenentwicklung auszuloten.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 02:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de