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212221-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zur Umstellung von G8 auf G9

Nummer
212221-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 212221 BBB-Anfrage zur Umstellung von G8 auf G9

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212221-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
BBB-Anfrage zur Umstellung von G8 auf G9
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Zu 1.
Die Verwaltung verweist zur Beantwortung auf die Mitteilungsvorlage „Rückkehr
zu G9 - Konsequenzen auf die Raumbedarfe“ mit der Drucksachennummer
1811044, in der die Systematik zur Ermittlung der Raumbedarfe sowie die
Raumbedarfe für jeden einzelnen Schulstandort aufgeführt worden sind.
Zu 2.
Siehe Beantwortung zu Frage 1.
Zu 3.
Wie in der Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 211637
„Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge
der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums,
Endenicher Allee 1, 53115 Bonn“ dargelegt, beinhaltet das Raumprogramm für
den Ersatzneubau die G9-Bedarfe (7 Unterrichtsräume) sowie die weiteren
Differenzierungs- und Ersatzraumbedarfe durch den Abbruch der Aula und
des Seminargebäudes sowie die Einführung des Gemeinsamen Lernens.
Wieso das Gutachten für NRW durchschnittlich von 5,5 Räumen/Schule plus
einem Differenzierungsraum ausgeht, kann von hier nicht beantwortet werden.
Die Erhebung des Bedarfs für die städtischen Bonner Gymnasien orientiert sich
an dem vom Land vorgegebenen Verfahren.
Zu 4.
Im Rahmen der Vorplanung sind neben der, in der Beschlussvorlage zur
Vorplanung vorgestellten quadratischen Gebäudeform, weitere
Entwurfsansätze betrachtet worden, u.a. Varianten mit differenzierten
Gebäudeteilen jeweils für die Aula sowie die Klassen- und Lernbereiche. Bei
diesen Varianten wurden die Lernbereiche zum denkmalgeschützten
Bestandsgebäude hin angeordnet und die neue Aula, im Unterschied zum
mittlerweile abgebrochenen Aulagebäude, Richtung Wegelerstraße. Bei der
planerischen Umsetzung des Raumprogramms stellte sich heraus, dass die
Bestandsmensa nicht als freistehender Solitär mit den entsprechenden
Abstandsflächen zu Neubau und Bestand auf dem Schulhof verbleiben kann,
so dass die Planungsansätze weiterverfolgt wurden, die eine Integration derSeite 1 von 3
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Bestandsmensa, eine Anbindung an das Bestandsgebäude sowie eine
vorteilhafte Anordnung und Nutzung der Freiflächen ermöglichen. Dabei
zeigten sich bei den o.g. Varianten / Gebäudekonfigurationen Nachteile
insbesondere in Hinblick die notwendigen Flächen für Klassen-,
Differenzierungs- und offene Lernbereiche sowie deren sinnvolle
Funktionszuordnung. Zudem begrenzen die Vorgaben des Denkmalschutzes
die Höhenentwicklung des neuen Baukörpers.
Dies führte zur Fokussierung auf den kubischen Entwurfsansatz: Der
quadratische Erweiterungsbau fügt sich unter Berücksichtigung der
Denkmalschutzbelange in die heterogene Umgebung ein. Die kompakte
Gebäudeform weist ein energetisch günstiges Verhältnis von
Gebäudehüllenfläche zu Gebäudevolumen auf. Mit der zentral im Gebäude
liegenden Aula und den Lernbereichen (cluster) in den beiden Obergeschossen
wird eine zukunftsorientiere Nutzung des neuen Gebäudes ermöglicht. Die für
die Erweiterung vorgesehenen Lernbereiche (cluster) in den zwei
Obergeschossen ermöglichen eine Vielzahl von pädagogischen
Nutzungsmöglichkeiten. Die Aula im Erdgeschoss ist integrativer Bestandteil
der Schule bzw. des Neubaus sowie für Veranstaltungen nutzbar, da sie
räumlich von den Lernbereichen in den Obergeschossen getrennt ist und
separat genutzt werden kann.
Zu 5.
Die Sporthalle des EMA weist einen grundsätzlichen Sanierungsbedarf auf.
Neben dem derzeit zu sanierenden Hallenboden sind Fassade, Fenster, Dach
incl. der Dachentwässerung unbedingt zu sanieren. Kosten oder Konzept
wurden jedoch noch nicht entwickelt, da – siehe Frage 6 – fraglich ist, ob die
Halle statt Komplettsanierung nicht doch durch einen größeren Neubau ersetzt
werden muss.
Die Halle wird daher derzeit lediglich in einem betriebsbereiten Zustand
gehalten.
Zu 6.
Bereits seit Jahren und somit schon unter G8 reichen die vorhandenen
Kapazitäten am Standort EMA nicht aus, um die lt. Lehrplan verbindlich
vorgegebenen Inhalte des Sportunterrichtes zu erteilen. Selbst wenn die
vorhandenen Sportstätten (Einfachhalle, Gymnastikhalle, Kunstrasenplatz)
uneingeschränkt zur Verfügung stehen würden, können die Vorgaben von 123
Übungseinheiten zzgl. diverser Arbeitsgemeinschaften und Projekte nicht erfüllt
werden. Auch eine Mitnutzung der benachbarten Einfachhalle der GGS
Michaelschule-Innenstadt verändert das Defizit nur marginal. Um die Situation
am Standort zu verbessern und der Schule die Möglichkeit zu eröffnen, die
Vorgaben für den pflichtigen Schulsport erfüllen zu können, ist der Bau einer
Mehrfachturnhalle zwingend erforderlich. Die Umstellung auf G9, die
zwangsläufig zusätzliche Bedarfe erfordert, unterstreicht den akuten
Handlungsbedarf.
Zu 7.
Derzeit sieht die Verwaltung am Hauptgebäude einen Sanierungsbedarf des
Daches, der Fassade inkl. der Fenster und Nebenarbeiten, die technischeSeite 2 von 3
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Gebäudeausstattung (TGA) muss erneuert werden.
Die Sanierung der Fassade ist ausgesprochen zeitaufwendig, die Belange des
Denkmalschutzes sind zu beachten. Bedingt durch die hohe Auslastung des
SGB konnte deswegen bisher noch kein Konzept erstellt werden, so dass auch
noch kein Zeithorizont und Kostenrahmen genannt werden können.
Folgende Sanierungsbedarfe wurden bereits beseitigt:
Lärmschutzertüchtigung des Foyer EMA:
Die Arbeiten sind abgeschlossen und belaufen sich derzeit auf ca. 100.000,-
Euro.
Schulleitungsbüro:
Das Büro der Schulleitung wurde saniert, die Kosten beliefen sich auf ca.
10.000,- Euro. Die Arbeiten sind abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de