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212217-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zukunft des ehemaligen Postareals: Luxuswohnungen und teure Büros statt bezahlbarem Wohnraum?

Nummer
212217-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 212217 Zukunft des ehemaligen Postareals: Luxuswohnungen und teure Büros statt bezahlbarem Wohnraum?

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212217-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Zukunft des ehemaligen Postareals:
Luxuswohnungen und teure Büros statt
bezahlbarem Wohnraum?
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Wer in der Verwaltung hat seit wann von den Verkaufsabsichten gewusst
und warum hat die Politik trotz Vorkaufsrechtssatzung erst durch einen
Dringlichkeitsantrag für den Hauptausschuss von dem anstehenden Verkauf
erfahren?
Das Stadtplanungsamt wurde durch Schreiben des Notariats vom 20. Juli 2021
über den Verkaufsfall informiert. Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft
und die Vorlage für den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Vergabe vorbereitet. Die Vorlage lief auf die Sitzung des Ausschusses am
29.09.2021 zu. Eine Information durch das Notariat ist der übliche Weg, auf
dem die Verwaltung von Vorkaufsfällen Kenntnis erlangt.
2. Haben die in der beschlossenen Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ziele
eine präjudizierende Wirkung auf die Abwägungsentscheidung des Rates beim
Satzungsbeschluss zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan oder bleibt
der Rat in seiner Entscheidung ungebunden und kann z.B. den Forderungen
des Arbeitskreises folgend Regelungen für deutlich mehr Wohnraum(70%) vor
allem bezahlbaren, eine der Altstadt angepasste Baustruktur, Maßnahmen für
Klimaresilienz und einem möglichst autofreien Quartier nach wie vor treffen?
Von der Abwendungsvereinbarung geht keine präjudizierende Wirkung auf die
Abwägungsentscheidung zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan aus
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de