212209-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44, „Siebengebirgsterrassen“; DS alt 1410552
Kerndaten
- Nummer
- 212209-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212209-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44, „Siebengebirgsterrassen“; DS alt 1410552 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Großen Anfrage DS 212209-01 werden verschiedene Fragestellungen zu der Herstellung der in o.g. Bebauungsplan festgesetzten Wegeverbindung zwischen Deutschherrenstraße und Saint-Cloud-Straße aufgeworfen. Die Verwaltung nimmt im Folgenden unter der jeweiligen Frage hierzu jeweils Stellung. Frage 1: Aus welchem Grunde wurde die mit Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44 (Vgl. DS 1410552) beschlossene Durchwegung vom Neubaugebiet „Siebengebirgsterrassen“ zum Nahversorgungszentrum an der Max-Planck-Straße, zur Robert-Koch-Schule und zum Konrad-Adenauer Gymnasium von wem, auf wessen Genehmigung mit einem Zaun versperrt? Antwort zu 1: Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44 (siehe DS 1410552) führt folgendes zur Durchwegung aus: „Durch eine zentrale Durchwegung mit begleitender Grünfläche werden die Höfe voneinander getrennt. Durch den neuen Weg wird eine attraktive Verbindung von Deutschherrenstraße zum Nahversorgungszentrum an der Max-Planck-Straße, zur Robert-Koch-Schule und zum Konrad-Adenauer Gymnasium geschaffen und so die Durchlässigkeit des Plangebietes für den Fußgänger- und Radverkehr gewährleistet.“ Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215- 44 hatte sich die Vorhabenträgerin – die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (Soka-Bau) – bereit erklärt, die zentrale Durchwegung herzustellen. Die vorgesehene Durchwegung verläuft dabei auf zwei unterschiedlichen Grundstücken. Zum einen ist sie im Baugebiet „Siebengebirgsterrassen“ selbst auf dem Grundstück im Eigentum der Soka-Bau gelegen. Hier ist die Durchwegung bereits hergestellt. Das Grundstück, auf dem der zweite Abschnitt der Durchwegung zwischen der östlichen Grenze des Baugebietes bis zur Saint-Cloud-Straße realisiert werdenSeite 1 von 3 Seite 2 soll, befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Soka-Bau, sondern steht im Eigentum der VEBOWAG (siehe Anlage). Bevor die Soka-Bau hier den zweiten Abschnitt der Durchwegung bis zur Saint- Cloud-Straße – und damit im weiteren zur Max-Planck-Straße, zur Robert- Koch-Schule und zum Konrad-Adenauer-Gymnasium – realisieren kann, ist zunächst die Grundstücksverfügbarkeit durch Eintragung eines Geh-, Fahrradfahr- und Leitungsrechts zugunsten der Allgemeinheit als Dienstbarkeit in das Grundbuch herzustellen. Hinsichtlich der Eintragung der Dienstbarkeit erfolgt aktuell die Abstimmung zwischen Stadt und VEBOWAG. Daher wurde bislang keine Veranlassung gesehen, die bestehende Grundstückseinfriedung / den bestehenden Zaun zu öffnen, da es aktuell noch an der baulichen Umsetzung der Fortsetzung der Durchwegung auf dem VEBOWAG-Grundstück mangelt. Frage 2: Warum hat die Oberbürgermeisterin den von der Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2021 mit Drucksachen-Nr. 212209 gefassten Beschluss, die Durchwegung unverzüglich zu öffnen, bisher nicht umgesetzt? Antwort zu 2: Aufgrund der oben beschriebenen mangelnden Grundstücksverfügbarkeit wurde der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021, die Durchwegung unverzüglich zu öffnen, bisher nicht umgesetzt. Frage 3: Was hat die Oberbürgermeisterin wann genau unternommen, um die satzungsgemäße Nutzung des mit Ratsbeschluss vom 27.März 2014 festgesetzten kombinierten Rad- und Fußweges zwischen dem Neubaugebiet und der Saint-Cloud-Straße herbeizuführen? Antwort zu 3: Nach der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 08.12.2021 hat die Verwaltung im ersten Quartal 2022 Kontakt zu den Beteiligten Soka-Bau und VEBOWAG aufgenommen und die Herstellung des fehlenden Teilstücks der Wegeverbindung angemahnt. Daraufhin erfolgte im zweiten Quartal 2022 ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern von Soka-Bau, der VEBOWAG und der Stadt, in dem die Problemstellungen erörtert und die weitere Vorgehensweise zur Herstellung des zweiten Abschnitts der Wegeverbindung besprochen wurde. Da im Ortstermin die fehlende Grundstücksverfügbarkeit als grundlegendes Hindernis für die weitere Realisierung identifiziert wurde, hat die Verwaltung im dritten Quartal 2022 einen entsprechenden Vorschlag für die Eintragung der notwendigen Dienstbarkeit erarbeitet und der VEBOWAG zur Abstimmung übermittelt. Die VEBOWAG hat angekündigt aufgrund der bestehenden Personalsituation und Aufgabendichte nicht vor Dezember 2022 sich mit dem Entwurf befassen zu können Anlage/n 1 Plan (öffentlich)Seite 2 von 3 Herstellung Wegeverbindung abgeschlossen Herstellung Wegeverbindung ausstehendSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de