212207-01 · Mitteilungsvorlage
Gewaltprävention im Innenstadtbereich von Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 212207-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.06.2023
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212207-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewaltprävention im Innenstadtbereich von Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 16.08.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention sind im September 2022 vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen worden und mit Wirkung zum 1.10.2022 in Kraft getreten (DS 221802). Mit den Richtlinien werden Maßnahmen der Gewaltprävention primär durch Gruppenangebote für junge Menschen, Schulungen von Fachkräften, die einrichtungsspezifische Konzeptionsentwicklung gefördert. Es wird eine große Altersspanne für die Gruppenangebote von jungen Menschen (bis zum 26 Lebensjahr) einbezogen und ermöglicht somit die Chance langfristige, übergreifende und aufeinander aufbauende Maßnahmen zu etablieren. Darüber bieten die Richtlinien die Möglichkeit Material für die gewaltpräventive Arbeit zu fördern. Mit den Richtlinien können präventive Maßnahmen von Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Vereinen und weiteren Institutionen im gesamten Stadtgebiet gefördert werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat nach Beschluss der Richtlinien begonnen, die Träger der freien Jugendhilfe und Einrichtungen, die mit jungen Menschen arbeiten, über die Fördermöglichkeiten informieren und zur Durchführung von gewaltpräventiven Maßnahmen beraten. Hierzu hat ein Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie bereits verschiedene Gremien, wie z.B. Einrichtungsleitungstreffen, Arbeitskreise aufgesucht und die Möglichkeiten vorgestellt. Die Richtlinien sind auf der städtischen Internetseite veröffentlicht und unter www.bonn.de/gewaltpraevention zu finden. Darüber hinaus ist geplant in Zusammenarbeit mit Amt 13 Ende des Jahres eine Öffentlichkeitskampagne zum Thema Gewaltprävention zu starten und so die Bevölkerung weiter für das Thema zu sensibilisieren. Die Umsetzung geeigneter gewaltpräventiver Maßnahmen kann wirksam nur durch die Träger und Einrichtungen erfolgen, die regelmäßig mit jungen Menschen arbeiten und in Kontakt stehen. Nur so können zielgruppen- und bedarfsgerechte Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden. Bei Gewalttaten und Straftaten sind allerdings Interventionsmaßnahmen und keine präventiven Maßnahmen im Rahmen der GewaltpräventionsrichtlinieSeite 1 von 2 Seite 2 vorzusehen. Diese werden durch die Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Hierzu wird in der Sitzung der BV Bad Godesberg die ordnungsrechtliche Situation in Bad Godesberg durch Amt 33-2 vorgestellt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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