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212207-01 · Mitteilungsvorlage

Gewaltprävention im Innenstadtbereich von Bad Godesberg

Nummer
212207-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.06.2023
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 16.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212207 BBB-Antrag: Gewaltprävention im Innenstadtbereich von Bad Godesberg

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212207-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewaltprävention im Innenstadtbereich von Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 16.08.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention sind im September 2022
vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen worden und mit
Wirkung zum 1.10.2022 in Kraft getreten (DS 221802).
Mit den Richtlinien werden Maßnahmen der Gewaltprävention primär durch
Gruppenangebote für junge Menschen, Schulungen von Fachkräften, die
einrichtungsspezifische Konzeptionsentwicklung gefördert. Es wird eine große
Altersspanne für die Gruppenangebote von jungen Menschen (bis zum 26
Lebensjahr) einbezogen und ermöglicht somit die Chance langfristige,
übergreifende und aufeinander aufbauende Maßnahmen zu etablieren. Darüber
bieten die Richtlinien die Möglichkeit Material für die gewaltpräventive Arbeit zu
fördern. Mit den Richtlinien können präventive Maßnahmen von Trägern der
Jugendhilfe, Schulen, Vereinen und weiteren Institutionen im gesamten
Stadtgebiet gefördert werden.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat nach Beschluss der Richtlinien
begonnen, die Träger der freien Jugendhilfe und Einrichtungen, die mit jungen
Menschen arbeiten, über die Fördermöglichkeiten informieren und zur
Durchführung von gewaltpräventiven Maßnahmen beraten. Hierzu hat ein
Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie bereits verschiedene
Gremien, wie z.B. Einrichtungsleitungstreffen, Arbeitskreise aufgesucht und die
Möglichkeiten vorgestellt. Die Richtlinien sind auf der städtischen Internetseite
veröffentlicht und unter www.bonn.de/gewaltpraevention zu finden. Darüber
hinaus ist geplant in Zusammenarbeit mit Amt 13 Ende des Jahres eine
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Gewaltprävention zu starten und so die
Bevölkerung weiter für das Thema zu sensibilisieren.
Die Umsetzung geeigneter gewaltpräventiver Maßnahmen kann wirksam nur
durch die Träger und Einrichtungen erfolgen, die regelmäßig mit jungen
Menschen arbeiten und in Kontakt stehen. Nur so können zielgruppen- und
bedarfsgerechte Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden.
Bei Gewalttaten und Straftaten sind allerdings Interventionsmaßnahmen und
keine präventiven Maßnahmen im Rahmen der GewaltpräventionsrichtlinieSeite 1 von 2
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vorzusehen. Diese werden durch die Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt
durchgeführt. Hierzu wird in der Sitzung der BV Bad Godesberg die
ordnungsrechtliche Situation in Bad Godesberg durch Amt 33-2 vorgestellt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de