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212204-06 AA · Änderungsantrag

CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 212204

Nummer
212204-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 13.11.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 212204 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
212204-06 AA
Antragsteller/in:
Rainer Haid
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
Petra Nöhring
11.11.2025
CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag zur Änderung der
Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt
Bonn
Antrag zur Vorlage 212204
Beratungsfolge
Rat 13.11.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn ist in folgenden
Wortlaut zu ändern:
§7, Abs. 4
Tagesordnungspunkte, die von der Oberbürgermeisterin bzw. dem
Oberbürgermeister gem. §48, Abs. 1, GO NRW in die Tagesordnung
aufzunehmen sind, wenn dies von einem Fünftel der Ratsmitglieder, einer
Fraktion oder einer Gruppe gewünscht wird, müssen (...)
§9, Abs. 1, Satz 1
Anträge von Fraktionen, Gruppen oder Stadtverordneten für die Sitzung des
Rates sind schriftlich, spätestens am 21. Tag vor dem Sitzungstag, bei der
Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister einzureichen.
§11, Abs. 1, Satz 3
Reichen 60 Minuten zur Behandlung der Großen Anfragen nicht aus, so wird
jeder Fraktion oder jeder Gruppe, die bei der Beratung am Ende der
Fragestunde noch nicht gesprochen hat, Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
§11, Abs. 2, Satz 1
Fraktionen, Gruppen oder mindestens vier Stadtverordnete können in
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung Große Anfragen an die
Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister richten.
§23, Abs. 3, Satz 2
Dabei reicht ein Antragstellender/eine Antragstellende aus.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
In anderen Städten und Gemeinden in NRW wird über die Geschäftsordnung
auch Gruppen im Rat und Einzel-Bezirksverordneten in den
Bezirksvertretungen ein Antrags- und Anfragerecht eingeräumt. Dies fördert die
parlamentarische Vielfalt und stärkt demokratische Möglichkeiten gewählter
Mandatsträger. Das Antrags- und Anfragerecht von Einzel-Bezirksverordneten
in den Bezirksvertretungen ist auch deshalb wünschenswert, da nach der
derzeitigen rechtlichen Regelung die Rechte dieser gewählten Mandatsträger
hinter dem Recht eines einzelnen Bürgers (Bürgeranträge) zurück bleiben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de