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212202 · Mitteilungsvorlage

Projekt Datenstrategie/ Datenmanagement

Nummer
212202
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 07.12.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212202
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Projekt Datenstrategie/ Datenmanagement
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
07.12.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In dem vom Bundesfinanzministerium (BMf) finanzierten Projekt
“Investitionen in städtische Dateninfrastrukturen” wird gemeinsam mit PD
– Berater der öffentlichen Hand GmbH ein Ergebnisbericht zur
strategischen und wirkungsorientierten Ausrichtung des
Datenmanagements entwickelt.
Ausgehend von der Studie „Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten“
des Deutschen Städtetages und der PD (siehe auch
https://www.staedtetag.de/publikationen/weitere-publikationen/stadt-der-
zukunft-mit-daten-gestalten-2021) zielt das Projekt darauf ab,
Grundlagen für die Stadt Bonn zum souveränen Umgang mit städtischen
Daten zu schaffen. Die Stadt Bonn hat an der Studie des Deutschen
Städtetages über ein Sounding Board mitgewirkt.
In einem ersten Projektschritt wird die Ausgangssituation der Stadt Bonn
in Bezug auf die aktuelle interne Datennutzung und –infrastruktur
erhoben und validiert. Der zweite Projektschritt umfasst die Entwicklung
eines strategischen Konzepts zur Dateninfrastruktur zur Bereitstellung
und Nutzung von Daten der Smart City Bonn. Dazu soll interviewbasiert
der Ist-Zustand sowie Zielsetzungen der Datennutzung in den Ämtern
aufgenommen und die Perspektive der städtischen Töchter und externer
Akteure beleuchtet sowie ein Onlinedialog angeboten werden. In einem
dritten Schritt werden aus den oben erarbeiteten Grundlagen
Anforderungen und Bewertungskriterien für eine Datenplattform
abgeleitet und – basierend auf einer Marktrecherche – Varianten für die
Beschaffung erarbeitet. Diese werden in einem Ergebnisbericht mit
Handlungsempfehlungen zusammengefasst und in einer Sitzung des
Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation vorgestellt.
Der Ergebnisbericht wird in einem Umsetzungszeitraum bis zur
Jahresmitte 2022 zudem Grundlagen für die mittelfristige
Weiterentwicklung, für notwendige Priorisierungen sowie die Basis vonSeite 1 von 2
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Entscheidungsgrundlagen hinsichtlich erforderlicher personeller
Ressourcen und Budgets für die Beratungen künftiger Haushalte sein.
1. Ziele des Projektes
1.1 Zielsetzung und Wirkung von Datennutzung herausarbeiten,
Konsequenzen für eine Governance ableiten, Verbindung zu
strategischen und politischen Zielen schaffen.
1.2 Anforderung an die künftige IT-Infrastruktur ableiten, bestehende
Anwendungen auf Kompatibilität prüfen, Modelle einer Datenplattform
beschreiben und abwägen.
1.3 In Anlehnung an die geplante Verordnung des Landes NRW zur
Regelung der Anforderungen an das Bereitstellen von Daten in öffentlich
zugänglichen Netzen nach § 16 und § 16a des E-Government-Gesetzes
Nordrhein-Westfalen rüstet sich die Stadt Bonn proaktiv ebenfalls zur
Umsetzung eines Datenmanagements. Nach der Muss-Vorschrift unter §
6 “Datenmanagement (1)” ist in den Behörden des Landes ein
Datenmanagement dauerhaft zu etablieren, um die effiziente
Bereitstellung und Aktualisierung nach § 16a des E-Government-
Gesetzes Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Um auch auf
kommunaler Ebene dieser wegweisenden IST-Vorgabe Rechnung zu
tragen, ist eine Strategiebetrachtung notwendig.
Als Nebenziel soll ein Wissenstransfer ermöglicht werden. Durch den
formalen Auftraggeber BMF ist es beabsichtigt, die Bonner Ergebnisse
durch einen Wissenstransfer auf andere Städte zu übertragen.
2. Nicht-Ziele des Projektes
Konkrete technische Einzelmaßnahmen und lokale
Umsetzungsvorhaben erarbeiten, begründen und umsetzen.
Eine Configuration Management Database konzipieren oder einführen.
Vorgaben/ Konzepte für die Dateninfrastrukturen bzw. das
Datenmanagement im Konzern Stadt entwickeln.
Dateninventur durchführen.
Personalbedarfsermittlung durchführen.
Personelle/ Finanzielle Umsetzungsressourcen bereitstellen.
Einen gesellschaftlichen Dialog und politische Begleitung zum Umgang
mit Daten durchführen.
Rechtliche Bewertungen zum Datenschutz/ Datenmanagement
aussprechen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de