← Vorlagen

212201 · Mitteilungsvorlage

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Zwischenbericht für den UADO

Nummer
212201
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 07.12.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 267,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.584 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
212201
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Zwischenbericht für den UADO
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
07.12.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Zwischenbericht für den UADO
Laut dem Onlinezugangsgesetz sind die Kommunen verpflichtet, bis
31.12.2022 bestimmte Dienstleistungen ihren Bürger*innen und
Gewerbetreibenden online in einem Serviceportal anzubieten.
Das dreiköpfige OZG-Team beschäftigt sich mit allen Aspekten der Umsetzung,
sei es die Programmplanung, die Übersicht über Einzelleistungen (sog. „Ist-
Aufnahme“), die Priorisierung von Leistungen, sowie der Bereitstellung des
Serviceportals, die Administration, Schulungen und die Kommunikation, intern
wie extern. Herzstück der OZG-Umsetzung bilden die Umsetzungsprojekte:
Aktueller Stand der Umsetzungsprojekte – Projektstatus
Stand: 09.11.2021
Projektstatus März 2021 November 2021
Erledigt 9 20
In Bearbeitung 41 34
Unbearbeitet 453 405 (+4 zurückgestellt
Umgesetzt wurden bereits 20 Dienstleistungen, u.a. die Meldung zur
Hundesteuer, KFZ-Zulassungen sowie Außerbetriebsetzungen (i-KFZ) und die
Beantragung einer Feinstaubplakette. Geplant sind für 2022 unter anderem die
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (mit Online-Schulungsvideos
und einer Testfunktion im Portal) sowie die digitale Anmeldung der
Eheschließung.
Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der zu erledigenden Dienstleistungen
reduziert. Dies ist dadurch entstanden, dass während der Abfrage zur
Priorisierung Ämter einzelne Dienstleistungen auf „Nicht Stadtverwaltung“
gesetzt haben.
Trotzdem ist damit zu rechnen, dass das OZG nicht fristgerecht bis 31.12.2022
umgesetzt werden kann.Seite 1 von 6
Seite 2
Betrachtung der Reifegrade
Es hat sich herausgestellt, dass es nicht ausreicht, den Erfolg der OZG-
Umsetzung lediglich über den Projektstatus zu messen.
Um den Erfolg der Bonner OZG-Umsetzung genauer darzustellen, wird ab
sofort eine weitere Kennzahl herangezogen. Grundlage bildet hierfür das
Reifegradmodell des Bundes. Das Reifegradmodell dient der Darstellung des
Digitalisierungsgrades einer Dienstleistung.
Dieses Reifegradmodell wird vom BMI, dass die Federführung auf
Bundesebene über die OZG-Umsetzung innehat, immer wieder hinterfragt und
weiterentwickelt. Deswegen gibt es unterschiedliche Versionen des
Reifegradmodells. Das Reifegradmodells ist in fünf Reifegrade aufgeteilt, wobei
die dahinterliegenden Verpflichtungen im Laufe der Jahre verändert wurden:
Altes Reifegradmodell (galt für 2019 und 2020)
Siehe Anlage Grafik 1
Neues Reifegradmodell (gilt seit Mitte 2020)
Siehe Anlage Grafik 2
Vergleicht man die beiden Reifegradmodelle miteinander, fallen einige Aspekte
auf:
Altes Reifegradmodell Neues Reifegradmodell
Die Stufe 1 sieht die Hinterlegung von
Leistungsbeschreibungen zu allen
OZG-Leistungen vor.
In Stufe 2 sollen Antragsdokumente
angeboten werden, die nicht online
eingereicht werden können (z.B.
PDFs).
Im neuen Reifegradmodell wurden
die Stufen 1 und 2 zusammengelegt
und bilden eine neue Reifegradstufe
1.
Stufe 3 sieht eine Online-Beantragung
mit elektronischer Einreichfunktion vor.
Stufe 3 sieht eine elektronische
Einreichefunktion und sowie die
Übermittlung des digitalen Bescheids
an Bürger*innen vor.
Stufe 4 sieht die komplette online
Abwicklung vor, samt once-only-Prinzip
(allerdings nicht konkret ausgestaltet)
sowie elektronischem Rückkanal.
Stufe 4 sieht die komplette online
Abwicklung vor, das once-only-
Prinzip soll über Registerabfragen
realisiert werden.
Problematisch ist, dass im neuen Reifegradmodell die Bonner Infrastruktur (die
aber auch die Infrastrukturen von vielen anderen Kommunen in NRW ist), gar
nicht abgebildet ist.
Bonn steht im neuen Reifegradmodell zwischen Stufe 2 und 3 – angeboten
werden im Serviceportal die Online-Formulare mit Upload-Funktion der
notwendigen Nachweise. Stufe 2 sieht ein Online-Formular ohne Upload, Stufe
3 wiederum die digitale Zusendung des Bescheides vor.Seite 2 von 6
Seite 3
Die Reifegrade für die Bonner Dienstleistungen wurden im Rahmen der Ist-
Aufnahme, also Ende 2019 sowie im Laufe des Jahres 2020 durch das OZG-
Team manuell erfasst.
Eine Anpassung der aktuellen Daten an das neue Reifegradmodell würde einen
großen (Um-) Pflegeaufwand sowie eine komplette Neuorientierung bedeuten.
Deswegen arbeitet das OZG-Team aktuell nach dem alten Reifegradmodell:
Stand: 09.11.2021
Reifegradstufen Anzahl der
Dienstleistungen
0 = Offline; keine Informationen auf
www.bonn.de verfügbar
157
1 = Informationen auf www.bonn.de vorhanden
(z.B. eine Leistungsbeschreibung)
171
2 = Formular analog vorhanden (Formular, das
nur ausgedruckt per Post verschickt werden
kann)
48
3 = Online-Formular mit Upload von Nachweisen
vorhanden
73
4 = elektronischer Rückkanal 14
Hierdurch lassen sich nun die Verbesserungen, die seit Projektbeginn erzielt
wurden, besser messen:
Verbesserung Anzahl der
Dienstleistungen
Verbesserung von Stufe 1 auf Stufe 3 in Umsetzung
oder bereits umgesetzt
7
Verbesserung von Stufe 2 auf Stufe 3 in Umsetzung
oder bereits umgesetzt
12
Portalintegrationen in Umsetzung oder bereits
umgesetzt
35
Bei dem Punkt „Portalintegrationen“ sind die benannten Dienstleistungen
bereits als Online-Formulare auf www.bonn.de vorhanden, sodass lediglich die
Prozesse betrachtet und die Formulare in das Portal integriert werden müssen.
Der Vorteil besteht für die Bürger*innen und Mitarbeitende darin, dass bei
diesen Dienstleistungen zusätzlich zu der Online-Einreichfunktion nun auch die
Kommunikation über den Postkorb, wenn notwendig z.B. auch die Bezahlung
per E-Payment ermöglicht wurde. Auch wenn die Bescheide noch nicht digital
über den Postkorb gesendet werden, wird durch den Postkorb zumindest der
Kanal eröffnet, sodass nach Ermöglichung des elektronischen Siegels
Bescheide zeitnah digital versendet werden könnten. Dieser Punkt taucht im
Reifegradmodell leider nicht auf.
Es ist geplant, möglichst zeitnah die Dienstleistungen, die auf Reifegrad 0
stehen, zumindest auf Reifegradstufe 1 umzubauen.
Kritik am Reifegradmodell
Wie es bei vielen Kennzahlen der Fall sein kann, hinkt auch dasSeite 3 von 6
Seite 4
Reifegradmodell generell in mehreren Aspekten:
Das in Stufe 4 benannte Once-Only-Prinzip ist ohne Unterstützung vom Bund
nicht realisierbar durch die Kommunen: Notwendig wäre eine zentrale
Datenplattform (z.B. wie die X-Road in Estland), über die die unterschiedlichen
Register miteinander verknüpft und die Daten sicher und verschlüsselt
transportiert werden könnten. Hier können die Kommunen lediglich auf die
Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes warten.
Bei allen Reifegradmodellen ist zu beachten, dass es Dienstleistungen gibt, die
niemals die Reifegradstufe 4 erreichen können.
Als Beispiel ist hier die Dienstleistung „Grundstücksmarktbericht“ zu benennen.
Das OZG möchte, dass dieser Grundstückmarktbericht online für die
Bürger*innen verfügbar gemacht wird. Da dieser aber nicht beantragt werden
muss, sondern ein Dokument auf der bonn.de völlig ausreicht, ist hier
fragwürdig wie die Reifegradstufe 4 erreicht werden soll. Auf der bonn.de
werden diese aktuell als PDF zum Download angeboten. Diese OZG-Leistung
ist nun aber lediglich der Reifegradstufe 2 gleich zu setzen, da es sich um PDF-
Dokumente handelt. An der Stelle ist das OZG leider wenig konkret. Diese
Punkte bleiben im alten sowie im neuen Reifegradmodell offen.
Auch bei klassischen Störungsmeldungen, wie z.B. der Dienstleistung
„Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen“ (also einem
verstopften Gully) ist unklar, wann die Reifegradstufe 4 erreicht wird.
Trotzdem ist das Reifegradmodell das einzige standardisierte System, um den
Digitalisierungsgrad auch mit anderen Kommunen zu messen, jedoch müssen
die Ergebnisse wie oben beschrieben mit Vorsicht verglichen werden. Aktuelle
Reifegrade für die Stadt Bonn sind nach altem Reifegradmodell notiert.
Kampagne
Im September 2021 lief die Kampagne zur Bewerbung des Parkausweises für
Bewohner*innen auf den Infoscreens im Bonner Hauptbahnhof und auf Social
Media. Unter anderem auf Instagram wurde die Kampagne über eine Story
geteilt und mit verschiedenen Umfragen versehen. Dabei zeigte sich durchweg,
dass die Kampagne gut aufgenommen wurde. Bei einer Frage wurde auch die
Bekanntheit des Serviceportals abgefragt, dort fiel auf, dass das Serviceportal
recht unbekannt ist.
Ausblick
Aufgrund der Erfahrungen aus der Kampagne ist es geplant, das Serviceportal
weiter zu bewerben. Hierfür sollen weiterhin Social Media und eine Kampagne
genutzt werden. Es ist denkbar, Elemente der Bürger*innenbeteiligung zu
nutzen und z. B. Abfragen zu den TOP 10-Dienstleistungen der Bürger*innen
zu machen. Hierbei wäre es denkbar, diese Erkenntnisse in die Auswahl der
letzten OZG-Leistungen miteinzubeziehen.
Zudem wäre es denkbar, eine offene Sprechstunde im digitalen Format (z.B.
als Webex-Konferenz) anzubieten, um Bürger*innen über das Serviceportal
und die neuen Online-Dienste zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu
stehen. Die Sprechstunde könnte in der 1. Jahreshälfte 2022 von Kolleg*innen
aus dem OZG-Team oder auch von Externen, zum Beispiel Vertretern desSeite 4 von 6
Seite 5
Servicekonto.NRWs, bespielt werden, wobei von einer dauerhaften Einrichtung
abgesehen werden sollte.
Anlage/n
1 212201 OZG Reifegradmodelle Grafiken (öffentlich)Seite 5 von 6
Altes Reifegradmodell (galt für 2019 und 2020)
Grafik 1
Neues Reifegradmodell (gilt seit Mitte 2020)
Grafik 2Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de