212195-03 · Beschlussvorlage
Einsetzen eines/einer Nachtbürgermeister*in für die Bonner Altstadt
Kerndaten
- Nummer
- 212195-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212195-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Einsetzen eines/einer Nachtbürgermeister*in für die Bonner Altstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anregung Rat 25.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung setzt eine/n Nachtbürgermeister*in für die Bonner Altstadt ein. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat auf Vorschlag der Bezirksvertretung Bonn die Verwaltung beauftragt (Drucksachen-Nr. 212195), ein Konzept zur Einführung eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachtbürgermeisterin für die Altstadt vorzulegen: „Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung eines/einer Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln und dem Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen: 1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren. 2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in anderen Kommunen orientieren. 3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen und der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen. 4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten Haushaltsmitteln.“ Zur Begründung wurde ausgeführt: „Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und Bar- /Clubbetreibern. Ebenfalls stellt sich der Nachtbürgermeister*in gerade in der Corona-Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar, um zum Beispiel zu eruieren, wie die lokale Gastronomie oder Bars trotzdem verantwortungsvoll ihre Türen offen halten können.“ Die Federführung für das Projekt wurde verwaltungsintern dem Amt für Wirtschaftsförderung übertragen.Seite 1 von 4 Seite 2 In Gesprächen zu dem Thema mit Teilnehmer*innen aus den Bereichen Gastronomie und Kultur, der Altstadtinitiative sowie der Ordnungsbehörde und der Wirtschaftsförderung wurde die Einführung der Nachtbürgermeister- Position grundsätzlich begrüßt. Die positiven Erfahrungen aus anderen Städten sollten auch in Bonn Früchte tragen. Insbesondere geht es um die niederschwellige Ansprache von Menschen, bevor (!) Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten begangen werden. In Deutschland hat sich das Ausgehverhalten in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert, Außengastronomie in der der Fußgängerzone der Innenstadt oder erst recht in der Altstadt war noch in den 1980er Jahren die große Ausnahme. Heute haben dagegen fast alle Gastronomieunternehmen Außengastronomieflächen, was während der Corona-Pandemie sogar noch zugenommen hat: Parktaschen wurden zu Gastronomie-Flächen umgewandelt, mit Hilfe von Decken und Heizpilzen wurde die Saison verlängert. Die Hauptkonfliktpunkte betreffen allerdings weniger die Gastronomieunternehmen und Kulturinstitutionen als solche, sondern eher die „Feier-Kultur“ im öffentlichen Raum. Dabei spielt außerhalb der Gastronomie an Kiosken frei verkäuflicher Alkohol eine große Rolle. Insbesondere für die anliegende Wohnbevölkerung ist die Situation in Folge von Lärm durch Gespräche und vor allem verstärkte Musik aus mobilen Anlagen/aus Autos heraus, (absichtlich verursachten) Glassplittern auf dem Gehweg, Urinieren in Hauseingängen etc. sehr belastend. Als Beispiele wurden genannt Schulkinder, Arbeitende im Schichtdienst, Hunde und Radfahrer*innen. Die Unternehmen sind selbst an einer vertrauensvollen Nachbarschaft mit der Wohnbevölkerung interessiert, da ihnen im Zweifel sogar die Betriebserlaubnis entzogen werden kann. Häufig werden Beschwerden jedoch fälschlicherweise der Kultur- oder Gastrowirtschaft zugeordnet, wobei die Ursache sich lediglich im räumlichen Umfeld der Unternehmen befindet. Es sind auch schon Unternehmen Opfer von Gewalt geworden, indem bspw. Mobiliar (nicht durch die eigenen Gäste!) zerstört wurde. Räumliche Brennpunkte sind der Frankenbadplatz und der Eingangsbereich zur Altstadt (Breite Straße/Maxstraße,/Jan-Loh-Platz, Stadthaus-Garage und – Plateau). Eine wichtige Frage ist, wohin sich die Altstadt künftig entwickeln soll? Die Tendenz bei den Gesprächspartner*innen geht weg vom reinen Kneipenviertel hin zu mehr qualifizierten und differenzierten Angeboten sowohl in der Gastronomie als auch in der Kunst/Kultur/Kommunikation. Unter den vorgenannten inhaltlichen Rahmenbedingungen plant die Verwaltung konzeptionell, im Rahmen eines Honorarvertrages den Auftrag für eine/n Nachtbürgermeister/in an eine geeignete Person zu vergeben. Die Aufgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen sind im Folgenden dargestellt: Aufgaben Ansprechpartner*in für Unternehmen und Anwohnende Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Positionen (Mediation) Erkennen neuer Entwicklungen in Bezug auf Stadträume und AkteureSeite 2 von 4 Seite 3 Akteure identifizieren (z.B. City-Parkraum wg. Stadthausgarage), Akteure vernetzen Schnittstelle zu Stadtverwaltung und Polizei („Signale geben“) Kein Ersatz für regelmäßige Bestreifung durch Polizei/Ordnungsamt Mitarbeit bei der Entwicklung eines neuen Profils für die Altstadt Anforderungen Hohe soziale Kompetenz bei der Ansprache von Menschen Gute räumliche und soziale Kenntnis der Altstadt, idealerweise hier oder zumindest in der Nähe auch wohnhaft Gute ökonomische Kenntnis in den Bereichen Gastronomie, Clubs, Kulturwirtschaft Bereitschaft zu Nachtarbeit an Wochenenden, Anfangs regelmäßig Freitags bis Sonntags ab ca. 21 Uhr Zu Beginn allerdings eine ganze Woche an den Brennpunkten, um die verschiedenen Szenen kennenzulernen. Rahmenbedingungen Nicht ehrenamtlich Honorarvertrag 15.000 €/Jahr bei 12 Stunden/Woche Die Verwaltung wird bei Annahme des Beschlussvorschlags auf Grundlage der o.g. Aufgaben und Rahmenbedingungen eine den Anforderungen entsprechende Person suchen, die als Nachtbürgermeister*in für die Altstadt tätig werden kann.- Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 5.000,00 € 15.000,00 € 103001501/72.1000 103001501/72.1000 2022 2023 ff. 103001501/70.1000 103001501/70.1000 Einzahlungen / ErträgeSeite 3 von 4 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 15.000,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de