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212195-03 · Beschlussvorlage

Einsetzen eines/einer Nachtbürgermeister*in für die Bonner Altstadt

Nummer
212195-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anregung
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 212195 Grüne, SPD, Linke-Antrag: Konzept für das Amt eines/einer Nachtbürgermeister*in

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Beschlussvorlage
öffentlich
212195-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Einsetzen eines/einer Nachtbürgermeister*in für die
Bonner Altstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anregung
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung setzt eine/n Nachtbürgermeister*in für die Bonner
Altstadt ein.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat auf Vorschlag der Bezirksvertretung Bonn die
Verwaltung beauftragt (Drucksachen-Nr. 212195), ein Konzept zur Einführung
eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachtbürgermeisterin für die Altstadt
vorzulegen:
„Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung eines/einer
Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln und
dem Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen:
1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren.
2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in
anderen Kommunen orientieren.
3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen
und der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen.
4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten Haushaltsmitteln.“
Zur Begründung wurde ausgeführt:
„Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen
Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im
häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und Bar-
/Clubbetreibern. Ebenfalls stellt sich der Nachtbürgermeister*in gerade in der
Corona-Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar, um zum
Beispiel zu eruieren, wie die lokale Gastronomie oder Bars trotzdem
verantwortungsvoll ihre Türen offen halten können.“
Die Federführung für das Projekt wurde verwaltungsintern dem Amt für
Wirtschaftsförderung übertragen.Seite 1 von 4
Seite 2
In Gesprächen zu dem Thema mit Teilnehmer*innen aus den Bereichen
Gastronomie und Kultur, der Altstadtinitiative sowie der Ordnungsbehörde und
der Wirtschaftsförderung wurde die Einführung der Nachtbürgermeister-
Position grundsätzlich begrüßt. Die positiven Erfahrungen aus anderen Städten
sollten auch in Bonn Früchte tragen. Insbesondere geht es um die
niederschwellige Ansprache von Menschen, bevor (!) Ordnungswidrigkeiten
oder sogar Straftaten begangen werden.
In Deutschland hat sich das Ausgehverhalten in den vergangenen Jahrzehnten
deutlich verändert, Außengastronomie in der der Fußgängerzone der
Innenstadt oder erst recht in der Altstadt war noch in den 1980er Jahren die
große Ausnahme. Heute haben dagegen fast alle Gastronomieunternehmen
Außengastronomieflächen, was während der Corona-Pandemie sogar noch
zugenommen hat: Parktaschen wurden zu Gastronomie-Flächen umgewandelt,
mit Hilfe von Decken und Heizpilzen wurde die Saison verlängert.
Die Hauptkonfliktpunkte betreffen allerdings weniger die
Gastronomieunternehmen und Kulturinstitutionen als solche, sondern eher die
„Feier-Kultur“ im öffentlichen Raum. Dabei spielt außerhalb der Gastronomie an
Kiosken frei verkäuflicher Alkohol eine große Rolle. Insbesondere für die
anliegende Wohnbevölkerung ist die Situation in Folge von Lärm durch
Gespräche und vor allem verstärkte Musik aus mobilen Anlagen/aus Autos
heraus, (absichtlich verursachten) Glassplittern auf dem Gehweg, Urinieren in
Hauseingängen etc. sehr belastend. Als Beispiele wurden genannt Schulkinder,
Arbeitende im Schichtdienst, Hunde und Radfahrer*innen.
Die Unternehmen sind selbst an einer vertrauensvollen Nachbarschaft mit der
Wohnbevölkerung interessiert, da ihnen im Zweifel sogar die Betriebserlaubnis
entzogen werden kann. Häufig werden Beschwerden jedoch fälschlicherweise
der Kultur- oder Gastrowirtschaft zugeordnet, wobei die Ursache sich lediglich
im räumlichen Umfeld der Unternehmen befindet. Es sind auch schon
Unternehmen Opfer von Gewalt geworden, indem bspw. Mobiliar (nicht durch
die eigenen Gäste!) zerstört wurde.
Räumliche Brennpunkte sind der Frankenbadplatz und der Eingangsbereich zur
Altstadt (Breite Straße/Maxstraße,/Jan-Loh-Platz, Stadthaus-Garage und –
Plateau).
Eine wichtige Frage ist, wohin sich die Altstadt künftig entwickeln soll? Die
Tendenz bei den Gesprächspartner*innen geht weg vom reinen Kneipenviertel
hin zu mehr qualifizierten und differenzierten Angeboten sowohl in der
Gastronomie als auch in der Kunst/Kultur/Kommunikation.
Unter den vorgenannten inhaltlichen Rahmenbedingungen plant die Verwaltung
konzeptionell, im Rahmen eines Honorarvertrages den Auftrag für eine/n
Nachtbürgermeister/in an eine geeignete Person zu vergeben. Die Aufgaben,
Anforderungen und Rahmenbedingungen sind im Folgenden dargestellt:
Aufgaben
 Ansprechpartner*in für Unternehmen und Anwohnende
 Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Positionen (Mediation)
 Erkennen neuer Entwicklungen in Bezug auf Stadträume und AkteureSeite 2 von 4
Seite 3
 Akteure identifizieren (z.B. City-Parkraum wg. Stadthausgarage), Akteure
vernetzen
 Schnittstelle zu Stadtverwaltung und Polizei („Signale geben“)
 Kein Ersatz für regelmäßige Bestreifung durch Polizei/Ordnungsamt
 Mitarbeit bei der Entwicklung eines neuen Profils für die Altstadt
Anforderungen
 Hohe soziale Kompetenz bei der Ansprache von Menschen
 Gute räumliche und soziale Kenntnis der Altstadt, idealerweise hier oder
zumindest in der Nähe auch wohnhaft
 Gute ökonomische Kenntnis in den Bereichen Gastronomie, Clubs,
Kulturwirtschaft
 Bereitschaft zu Nachtarbeit an Wochenenden, Anfangs regelmäßig Freitags
bis Sonntags ab ca. 21 Uhr
 Zu Beginn allerdings eine ganze Woche an den Brennpunkten, um die
verschiedenen Szenen kennenzulernen.
Rahmenbedingungen
 Nicht ehrenamtlich
 Honorarvertrag
 15.000 €/Jahr bei 12 Stunden/Woche
Die Verwaltung wird bei Annahme des Beschlussvorschlags auf Grundlage der
o.g. Aufgaben und Rahmenbedingungen eine den Anforderungen
entsprechende Person suchen, die als Nachtbürgermeister*in für die Altstadt
tätig werden kann.-
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 5.000,00 €
15.000,00 €
103001501/72.1000
103001501/72.1000
2022
2023 ff.
103001501/70.1000
103001501/70.1000
Einzahlungen /
ErträgeSeite 3 von 4
Seite 4
Haushaltsbelastung
jährlich
15.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de