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212195-02 · Beschlussvorlage

Konzept für das Amt eines/einer Nachtbürgermeister*in

Nummer
212195-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 212195 Grüne, SPD, Linke-Antrag: Konzept für das Amt eines/einer Nachtbürgermeister*in

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Beschlussvorlage
öffentlich
212195-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Konzept für das Amt eines/einer
Nachtbürgermeister*in
Beratungsfolge
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung
eines/einer Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln
und dem Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen:
1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren.
2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in anderen
Kommunen orientieren.
3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen
und der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen.
4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten
Haushaltsmitteln.
Begründung:
Vorstehender Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Antrag der Fraktionen
der Grünen, SPD und Die Linke in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom
07.12.2021, der als Anregung an den Rat mit Mehrheit gegen CDU und AfD bei
Enthaltung FDP und Stv. Fahrenholtz beschlossen wurde.
Der Antrag war wie folgt begründet:
Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen
Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im
häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und
Bar-/Clubbetreibern.
Ebenfalls stellt sich der*die Nachtbürgermeister*in gerade in der Corona
Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar, um zum Beispiel
zu eruieren wie die lokale Gastronomie oder Bars trotzdem verantwortungsvoll
ihre Türen offen halten können.
Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu lautete:
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung wird die
Verwaltung prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Position eines
Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachbürgermeisterin geschaffen werden kann.Seite 1 von 3
Seite 2
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.000 € wurden im Rahmen der
Haushaltsberatung für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt (DS-
Nr.: 201928-79AA).
Nach einer ersten Recherche der Verwaltung sind die Aufgaben in anderen
Städten ähnlich gestaltet: Der/die Nachtbürgermeister*in nimmt die
Vermittlerrolle zwischen Gastronomen, Club- und Barbetreibern, anderen
Gewerbetreibenden mit „Ruhebedürfnis“ (z.B. Hotels), Anwohnern,
Stadtverwaltung und Feiernden ein und ist deren zentrale/r Ansprechpartner*in.
Die Stellen sind nicht mit ordnungshördlichen/polizeilichen Kompetenzen
ausgestattet. Betont wird dagegen die Vernetzungsfunktion zur Stadtverwaltung
und die Erschließung von Synergien.
Ziele sind u.a. die Stärkung der Nachtkultur und der Nachtökonomie, die
Kommunikation mit allen Beteiligten, die Konfliktvermeidung und -aufarbeitung
sowie der kontinuierliche Dialog und die Entfaltung innovativer Impulse für das
„Nachtleben“. Das Nachtleben soll so attraktiver gestaltet werden, durch
bessere Kommunikation sollen Veranstaltungen und Projekte realisierbar sein.
So nimmt der Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin teilweise auch die
Rolle eines Mediators, einer Mediatorin an. Daher müsste ein/e
Nachtbürgermeister*in auch über entsprechende Qualifikationen/Fähigkeiten
verfügen, wie Affinität und Kontakte zur Nachtkultur und zur „Szene“,
Grundlagen des Ordnungsrechts, betriebswirtschaftliches Verständnis,
Ausbildung als Mediator*in, Bereitschaft zu abendlichen/nächtlichen
Dienstzeiten etc.
Wo die Federführung für den Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin
liegt, ist verschieden geregelt, meistens ist die Wirtschaftsförderung (oder
ähnliches Amt/Einrichtung), die Tourist Information oder auch die städtische
Marketing Gesellschaft verantwortlich. Andere Ämter/Einrichtungen (Kultur,
Ordnungsbehörde, Polizei) sind meist beratend involviert.
Insgesamt ist die Anzahl von Städten mit Nachtbürgermeister*innen
überschaubar, Erfahrungen über einen längeren Zeitraum liegen i.d.R. nicht
vor.
Beispiele sind
- Mannheim: Ansiedlung bei der „Kulturellen Stadtentwicklung“
- Osnabrück: Ansiedlung bei der Marketing Osnabrück GmbH
- Heidelberg: Ansiedlung bei der Heidelberg Marketing GmbH
- Leipzig: Ansiedlung bei Kultur- und Wirtschaftsförderung
- München: Nachtbürgermeister heißt hier „Moderator der Nacht“, angesiedelt
beim städtischen Sozialreferat seit 06/2021
In Wuppertal wurde die Verwaltung im November 2021 beauftragt, eine
Grundsatzentscheidung für eine Stelle vorzubereiten und den Gremien
vorzulegen, das Ergebnis ist offen.
Es wurden aber auch schon Initiativen – vor allem wegen fehlender finanzieller
Mittel – abgelehnt:
- Münster: Politischer Antrag Mitte 2021; Ansiedlung bei Münster Marketing,Seite 2 von 3
Seite 3
vom Rat abgelehnt
- Düsseldorf: Politischer Antrag im Juni 2021, vom Rat abgelehnt
- Köln: Politischer Antrag 2016; vom Rat abgelehnt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de