212195-02 · Beschlussvorlage
Konzept für das Amt eines/einer Nachtbürgermeister*in
Kerndaten
- Nummer
- 212195-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212195-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Konzept für das Amt eines/einer Nachtbürgermeister*in Beratungsfolge Rat 17.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung eines/einer Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln und dem Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen: 1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren. 2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in anderen Kommunen orientieren. 3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen und der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen. 4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten Haushaltsmitteln. Begründung: Vorstehender Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Antrag der Fraktionen der Grünen, SPD und Die Linke in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021, der als Anregung an den Rat mit Mehrheit gegen CDU und AfD bei Enthaltung FDP und Stv. Fahrenholtz beschlossen wurde. Der Antrag war wie folgt begründet: Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und Bar-/Clubbetreibern. Ebenfalls stellt sich der*die Nachtbürgermeister*in gerade in der Corona Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar, um zum Beispiel zu eruieren wie die lokale Gastronomie oder Bars trotzdem verantwortungsvoll ihre Türen offen halten können. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu lautete: Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Position eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachbürgermeisterin geschaffen werden kann.Seite 1 von 3 Seite 2 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsberatung für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt (DS- Nr.: 201928-79AA). Nach einer ersten Recherche der Verwaltung sind die Aufgaben in anderen Städten ähnlich gestaltet: Der/die Nachtbürgermeister*in nimmt die Vermittlerrolle zwischen Gastronomen, Club- und Barbetreibern, anderen Gewerbetreibenden mit „Ruhebedürfnis“ (z.B. Hotels), Anwohnern, Stadtverwaltung und Feiernden ein und ist deren zentrale/r Ansprechpartner*in. Die Stellen sind nicht mit ordnungshördlichen/polizeilichen Kompetenzen ausgestattet. Betont wird dagegen die Vernetzungsfunktion zur Stadtverwaltung und die Erschließung von Synergien. Ziele sind u.a. die Stärkung der Nachtkultur und der Nachtökonomie, die Kommunikation mit allen Beteiligten, die Konfliktvermeidung und -aufarbeitung sowie der kontinuierliche Dialog und die Entfaltung innovativer Impulse für das „Nachtleben“. Das Nachtleben soll so attraktiver gestaltet werden, durch bessere Kommunikation sollen Veranstaltungen und Projekte realisierbar sein. So nimmt der Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin teilweise auch die Rolle eines Mediators, einer Mediatorin an. Daher müsste ein/e Nachtbürgermeister*in auch über entsprechende Qualifikationen/Fähigkeiten verfügen, wie Affinität und Kontakte zur Nachtkultur und zur „Szene“, Grundlagen des Ordnungsrechts, betriebswirtschaftliches Verständnis, Ausbildung als Mediator*in, Bereitschaft zu abendlichen/nächtlichen Dienstzeiten etc. Wo die Federführung für den Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin liegt, ist verschieden geregelt, meistens ist die Wirtschaftsförderung (oder ähnliches Amt/Einrichtung), die Tourist Information oder auch die städtische Marketing Gesellschaft verantwortlich. Andere Ämter/Einrichtungen (Kultur, Ordnungsbehörde, Polizei) sind meist beratend involviert. Insgesamt ist die Anzahl von Städten mit Nachtbürgermeister*innen überschaubar, Erfahrungen über einen längeren Zeitraum liegen i.d.R. nicht vor. Beispiele sind - Mannheim: Ansiedlung bei der „Kulturellen Stadtentwicklung“ - Osnabrück: Ansiedlung bei der Marketing Osnabrück GmbH - Heidelberg: Ansiedlung bei der Heidelberg Marketing GmbH - Leipzig: Ansiedlung bei Kultur- und Wirtschaftsförderung - München: Nachtbürgermeister heißt hier „Moderator der Nacht“, angesiedelt beim städtischen Sozialreferat seit 06/2021 In Wuppertal wurde die Verwaltung im November 2021 beauftragt, eine Grundsatzentscheidung für eine Stelle vorzubereiten und den Gremien vorzulegen, das Ergebnis ist offen. Es wurden aber auch schon Initiativen – vor allem wegen fehlender finanzieller Mittel – abgelehnt: - Münster: Politischer Antrag Mitte 2021; Ansiedlung bei Münster Marketing,Seite 2 von 3 Seite 3 vom Rat abgelehnt - Düsseldorf: Politischer Antrag im Juni 2021, vom Rat abgelehnt - Köln: Politischer Antrag 2016; vom Rat abgelehnt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de