212194-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fußgängerbedarfsampel an der Haltestelle „Brühler Straße"
Kerndaten
- Nummer
- 212194-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212194-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Fußgängerbedarfsampel an der Haltestelle „Brühler Straße" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für den Bau eines Fahrbahnteilers würden ca. 150 m² Grunderwerb benötigt. Auf der Fläche der Moschee würden acht Parkplätze entfallen und es wären umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich. So müsste ein Zaun inkl. einer großen Schiebetüranlage versetzt werden. Links neben dem Gelände der Moschee befindet sich eine Zufahrt, die durch die erforderliche Fahrbahnverschwenkung ebenfalls beeinträchtigt würde. Diese Zufahrt besitzt eine Aufstellfläche vor einer Toranlage. Momentan können LKW`s, die die Zufahrt zu einem Gewerbegrundstück nutzen, vor dem verschlossenen Tor halten, ohne mit dem Heck in die öffentliche Fläche zu ragen. Für einen Fahrbahnteiler wäre auch in diesem Bereich Grunderwerb erforderlich, so dass zukünftig die vor einem verschlossenen Tor haltenden LKW`S den Gehweg bzw. die Fahrbahn blockieren würden. Aus Sicht des Straßenbaulastträgers sind Grundstücksverhandlungen mit der Moschee nicht zielführend. Für den Bau einer Lichtsignalanlage wurden daher Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für den nächsten Doppelhaushalt angemeldet. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de