← Vorlagen

212187 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Reinold-Hagen-Str. 15 - Anbau Backvorbereitung Az. 40148/2021 VO

Nummer
212187
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 465,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.309 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212187
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Reinold-Hagen-Str. 15
- Anbau Backvorbereitung
Az. 40148/2021 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, weil das
Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und somit § 30
BauGB widerspricht.
Begründung
Der Bauherr beantragt die Erteilung eines positiven Vorbescheids für
den Anbau einer Backvorbereitung an der bestehenden Lidl-Filiale in der
Reinold-Hagen-Str. 15 in Bonn.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 8124-26A, in Kraft getreten am 25.02.2009, und ist
somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht.
In folgenden Punkten widerspricht das geplante Vorhaben jedoch den
Festsetzungen des Bebauungsplanes:
1. Der geplante Anbau liegt außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche
2. Es ist eine zusätzliche Fläche für Bäckereierzeugnisse geplant,
was nicht zulässig ist
Die Baugrenzüberschreitung ist, insbesondere im Hinblick auf die bisher
untergeordnete Überschreitung des Pfandraumes, in der geplanten
Größenordnung insgesamt nicht vertretbar.
Bereits im Jahr 2010/1011 wurde eine Bauvoranfrage für die Erweiterung
des Discounters mit einem Backautomaten geplant, wofür auch eine
zusätzliche Fläche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in
Anspruch genommen werden sollte. Der damalige Antrag wurdeSeite 1 von 3
Seite 2
abgelehnt. Geklagt wurde nicht.
Auch nach heutiger Beurteilung kann für die geplante Erweiterung keine
Befreiung und daher auch keine Baugenehmigung in Aussicht gestellt
werden. Die Situation zu damals hat sich nicht grundlegend geändert.
Die Einrichtung einer Verkaufsfläche für Bäckereiprodukte in der
geplanten Größenordnung widerspricht somit den zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen.
Um Fristen zu wahren, beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage
zwischenzeitlich abzulehnen.
Anlage/n
1 Reinold-Hagen-Str. 15 Lageplan ö (öffentlich)
2 Reinold-Hagen-Str. 15 Grundriss nö (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de