212187 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Reinold-Hagen-Str. 15 - Anbau Backvorbereitung Az. 40148/2021 VO
Kerndaten
- Nummer
- 212187
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.309 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 212187 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Reinold-Hagen-Str. 15 - Anbau Backvorbereitung Az. 40148/2021 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und somit § 30 BauGB widerspricht. Begründung Der Bauherr beantragt die Erteilung eines positiven Vorbescheids für den Anbau einer Backvorbereitung an der bestehenden Lidl-Filiale in der Reinold-Hagen-Str. 15 in Bonn. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8124-26A, in Kraft getreten am 25.02.2009, und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. In folgenden Punkten widerspricht das geplante Vorhaben jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplanes: 1. Der geplante Anbau liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche 2. Es ist eine zusätzliche Fläche für Bäckereierzeugnisse geplant, was nicht zulässig ist Die Baugrenzüberschreitung ist, insbesondere im Hinblick auf die bisher untergeordnete Überschreitung des Pfandraumes, in der geplanten Größenordnung insgesamt nicht vertretbar. Bereits im Jahr 2010/1011 wurde eine Bauvoranfrage für die Erweiterung des Discounters mit einem Backautomaten geplant, wofür auch eine zusätzliche Fläche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in Anspruch genommen werden sollte. Der damalige Antrag wurdeSeite 1 von 3 Seite 2 abgelehnt. Geklagt wurde nicht. Auch nach heutiger Beurteilung kann für die geplante Erweiterung keine Befreiung und daher auch keine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden. Die Situation zu damals hat sich nicht grundlegend geändert. Die Einrichtung einer Verkaufsfläche für Bäckereiprodukte in der geplanten Größenordnung widerspricht somit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Um Fristen zu wahren, beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage zwischenzeitlich abzulehnen. Anlage/n 1 Reinold-Hagen-Str. 15 Lageplan ö (öffentlich) 2 Reinold-Hagen-Str. 15 Grundriss nö (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de