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212180 · Beschlussvorlage

Nutzung des Pützchens Markt Geländes als Besucherparkplatz während der Hofgartenkonzerte im Mai 2022

Nummer
212180
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212180
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Nutzung des Pützchens Markt Geländes als
Besucherparkplatz während der Hofgartenkonzerte
im Mai 2022
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Beuel stimmt dem Vorschlag zu, das Pützchens
Markt-Gelände als Besucher*innenparkplatz für die Besuchenden der
Hofgartenkonzerte vom 12.05.2022 bis zum 15.05.2022 durch den
Veranstalter zu nutzen.
Begründung
Vom 12.05.2021 bis zum 15.05.2022 finden die, ursprünglich im Rahmen
des Beethovenjahres geplanten, Hofgartenkonzerte in der Bonner
Innenstadt statt. Die Hofgartenwiese wurde dem Veranstalter durch die
Universität Bonn zur Verfügung gestellt. Die Konzerte konnten 2020 und
2021 aufgrund der pandemischen Lage und den damit verbundenen
Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus nicht stattfinden. Sie
werden nun für 2022 geplant.
Donnerstag, 12.05.2022 Künstler noch nicht bekannt
Freitag, 13.05.2022 Die Fantastischen Vier
Samstag, 14.05.2022 Kraftwerk 3D
Sonntag, 15.05.2022 Robbie Williams
Die Konzerte sind jeweils auf 25.000 Besucher*innen ausgerichtet. Die
Konzerte von Kraftwerk und Robbie Williams sind ausverkauft.
Auch wenn die Parkhäuser in Bonn zur Verfügung stehen und ein Teil
der Besucherinnen und Besucher mit ÖPNV anreisen werden, ist mit
einer kritischen Verkehrssituation in der Bonner Innenstadt und in den
umliegenden Stadtteilen zu rechnen. Aus diesem Grund plant derSeite 1 von 2
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Veranstalter, zur Entlastung der Innenstadt, außerhalb liegende
Parkmöglichkeiten anzubieten. Unter Einbeziehung von Transferbussen
sollen die Konzertbesuchenden zum Veranstaltungsgelände gebracht
und nach Konzertende zurück zur Parkfläche gelangen.
Die Verkehrssituation in der Innenstadt kann so entlastet werden und zur
Sicherheit bei der Durchführung der Veranstaltung beitragen.
Eine weitere Flächen zur Parkraumnutzung ist bei einer Privatperson
angefragt. Erkenntnisse hierzu liegen noch nicht vor.
Die Fläche wird im Rahmen eines Platzpachtvertrages zur Verfügung
gestellt. Eine Sperrung der Fläche über den o.g. Zeitraum hinaus ist
nicht beabsichtigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de