212175-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nutzung des Feuerwehrtopfes 2021 Beuel für Verschönerungen im Stadtbezirk
Kerndaten
- Nummer
- 212175-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212175-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Nutzung des Feuerwehrtopfes 2021 Beuel für Verschönerungen im Stadtbezirk Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bezirksvertretung Beuel steht konsumtiv ein Feuerwehrtopf in Höhe von 50.000,00 € in 2021 zur Verfügung. Aktuell ergibt sich noch ein Restbetrag von 41.514,48 €. Für investive Maßnahmen steht der Bezirksvertretung Beuel ein Feuerwehrtopf in Höhe von 5.000,00 € in 2021 zur Verfügung. Diese investiven Mittel sind vorzugsweise für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung oder die Grünpflege vorzusehen. Über die Verwendung der Mittel kann die Bezirksvertretung zweckgebunden für stadtbezirklich relevante Maßnahmen beschließen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Beuel fallen. (DS-Nr. 1612287EB7). Wichtig ist daher bei allen geplanten Maßnahmen die Unterscheidung zwischen konsumtiven und investiven Maßnahmen. Eine Vermischung der konsumtiven und investiven Ansätze ist nicht möglich. Es erfolgt auch keine gegenseitige Deckung. Um die Mittel aus dem Feuerwehrtopf für 2021 noch für Maßnahmen ausgeben zu können, ist nach den Vorgaben der Kämmerei neben einem Beschluss der Bezirksvertretung Beuel eine Beauftragung der Maßnahme oder eine vertraglich geregelte rechtliche Verpflichtung noch in diesem Jahr erforderlich. Über den Antrag auf Übertragung der somit gebundenen Mittel in das Folgejahr entscheidet ausschließlich die Kämmerin. Bei einer Vielzahl der von den Antragstellern beantragten Maßnahmen wird eine rechtssichere Beauftragung in 2021 kaum mehr umsetzbar sein. Hilfsweise können diese Maßnahmen aber unter Umständen aus dem Feuerwehrtopf für 2022 finanziert werden. Nach Auskunft des Kassen- und Steueramtes werden die im Antrag genannten Maßnahmen wie folgt in konsumtiv und investiv unterschieden: 1. Lückenschluss Beleuchtung „Im Alten Wingert“ zwischen Haltestelle Schießbergweg und Kita „Sonnenpänz“ in Ramersdorf - 8.000 EURSeite 1 von 4 Seite 2 Eine Erweiterung ist investiv zu erachten und ist damit mit dem vorhandenen Betrag im Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen nicht umsetzbar. 2. Erweiterung Spielgeräte um eine Schaukel für Kleinkinder auf dem Spielplatz Paffelsbergplatz in Oberkassel 5.000 EUR Eine Erweiterung ist investiv zu erachten. Auch wenn in diesem Fall der veranschlagte Betrag vermeintlich über den Feuerwehrtopf finanziert werden könnte, wird diese Maßnahme an der möglichen Beauftragung noch in diesem Jahr scheitern, da noch eine Abstimmung mit Fachämtern erforderlich sein wird. Aus den Mitteln für 2021 wäre diese Maßnahme daher nicht mehr umsetzbar. 3. Aufstellung einer zusätzlichen Bank in Holtorf, Ende der Bleibtreustraße 500 EUR Die Maßnahme würde konsumtive Kosten verursachen, sofern die Anschaffungskosten inkl. Montage und Fixierung unter 800,00 Euro netto liegen. Eine Finanzierung aus dem konsumtiven Anteil des Feuerwehrtopfes für 2021 wäre noch möglich, sofern noch in diesem Jahr eine Beauftragung erfolgen könnte. 4. Verschönerung des Spielplatzes Heckelsbergplatz 7.000 EUR Soweit es sich um Instandhaltung von bestehendem Vermögen handelt, ist das konsumtiv einzuordnen. Sofern hier Erweiterungen erfolgen, sind diese investiv zu erachten. Werden im Zuge einer Erweiterung einzelne, selbständig nutzbare Vermögensgegenstände (z.B. Spielgeräte) angeschafft, ist auch hier die Grenze der Anschaffungskosten (inkl. Montage) von 800,00 Euro (netto), wieder im Einzelnen zu beachten. Aber auch diese Maßnahme wird vermutlich an der möglichen Beauftragung noch in diesem Jahr scheitern, da noch eine Abstimmung mit Fachämtern erforderlich sein wird. Aus den Mitteln für 2021 wäre diese Maßnahme daher nicht mehr umsetzbar. 5. Aufstellung einer Informationstafel in Zusammenarbeit mit den örtlichen Bürger- sowie Denkmal- und Geschichtsverein Bonn rechtsrheinisch über den Möllestomp am Rheinufer Höhe Wolkenburgweg 3.000 EUR Eine Erweiterung ist investiv zu erachten und wäre mit dem vorhandenen Betrag im Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen umsetzbar. Fraglich ist aber, ob diese Maßnahme noch in diesem Jahr vertragssicher beauftragt werden kann. Es wird sicher noch eine Abstimmung mit den Beteiligten zur Gestaltung der Tafel erfolgen müssen. 6. Aufstellung von zwei Fußballtoren für den Bolzplatz der MarktschuleSeite 2 von 4 Seite 3 Pützchen 1.500 EUR Die Maßnahme würde konsumtive Kosten verursachen, sofern die Anschaffungskosten inkl. Montage und Fixierung unter 800,00 Euro netto je Tor liegen. Eine Finanzierung aus dem konsumtiven Anteil des Feuerwehrtopfes für 2021 wäre noch möglich, sofern noch dieses Jahr eine Beauftragung erfolgen könnte. 7. „Trimm-Dich-Pfad“ im Ennert mit 1 -2 Geräten als Anfang und Beschilderung 10.000 EUR Die Maßnahme ist investiv, wenn der Betrag von 10.000,- EUR "nur" für neue Spiel-/Sportgeräte veranschlagt ist. Es gilt die Wertgrenze von 800,- € je Gerät und auch für die Beschilderung. Mit dem vorhandenen Betrag im Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen dürften die Spielgeräte nicht umsetzbar sein. Wenn der Trimm-Dich-Pfad schon bestehen sollte und saniert werden sollte, könnten sich konsumtive Kostenbestandteile ergeben. Es wird aber angesichts der Formulierung "als Anfang" von einer Neueinrichtung ausgegangen. 8. Spielgerät „Traktor“ wegen dem landwirtschaftlichen Bezug für den Spielplatz Kaninsberg 15.000 EUR Die Anschaffung eines neuen Spielgerätes ist investiv und ist damit mit dem vorhandenen Betrag im Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen nicht umsetzbar. 9. Aufstellung von zwei Hundekotbeutelstationen auf der Kirchwiese Holzlar 900 EUR Die Maßnahme würde konsumtive Kosten verursachen, sofern die Anschaffungskosten inkl. Montage unter 800,00 Euro netto je Station liegen. Eine Finanzierung aus dem konsumtiven Anteil des Feuerwehrtopfes für 2021 wäre noch möglich, sofern noch dieses Jahr eine Beauftragung erfolgen könnte. Es stehen für diesen Betrag entsprechende Haushaltsmittel bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.32 Produktgruppenbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle Beuel Produkt 1.01.32.01 Produktbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.900,00 € 110880132/ 72.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.900,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de