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212175-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nutzung des Feuerwehrtopfes 2021 Beuel für Verschönerungen im Stadtbezirk

Nummer
212175-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212175 CDU- u.w.-Antrag: Nutzung des Feuerwehrtopfes 2021 Beuel für Verschönerungen im Stadtbezirk

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212175-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Nutzung des Feuerwehrtopfes 2021 Beuel für
Verschönerungen im Stadtbezirk
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bezirksvertretung Beuel steht konsumtiv ein Feuerwehrtopf in Höhe von
50.000,00 € in 2021 zur Verfügung. Aktuell ergibt sich noch ein Restbetrag
von 41.514,48 €.
Für investive Maßnahmen steht der Bezirksvertretung Beuel ein
Feuerwehrtopf in Höhe von 5.000,00 € in 2021 zur Verfügung. Diese investiven
Mittel sind vorzugsweise für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen,
Straßenunterhaltung oder die Grünpflege vorzusehen.
Über die Verwendung der Mittel kann die Bezirksvertretung zweckgebunden für
stadtbezirklich relevante Maßnahmen beschließen, soweit sie in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung Beuel fallen. (DS-Nr. 1612287EB7).
Wichtig ist daher bei allen geplanten Maßnahmen die Unterscheidung zwischen
konsumtiven und investiven Maßnahmen. Eine Vermischung der konsumtiven
und investiven Ansätze ist nicht möglich. Es erfolgt auch keine gegenseitige
Deckung.
Um die Mittel aus dem Feuerwehrtopf für 2021 noch für Maßnahmen ausgeben
zu können, ist nach den Vorgaben der Kämmerei neben einem Beschluss der
Bezirksvertretung Beuel eine Beauftragung der Maßnahme oder eine
vertraglich geregelte rechtliche Verpflichtung noch in diesem Jahr erforderlich.
Über den Antrag auf Übertragung der somit gebundenen Mittel in das Folgejahr
entscheidet ausschließlich die Kämmerin.
Bei einer Vielzahl der von den Antragstellern beantragten Maßnahmen wird
eine rechtssichere Beauftragung in 2021 kaum mehr umsetzbar sein.
Hilfsweise können diese Maßnahmen aber unter Umständen aus dem
Feuerwehrtopf für 2022 finanziert werden.
Nach Auskunft des Kassen- und Steueramtes werden die im Antrag genannten
Maßnahmen wie folgt in konsumtiv und investiv unterschieden:
1. Lückenschluss Beleuchtung „Im Alten Wingert“ zwischen Haltestelle
Schießbergweg und Kita „Sonnenpänz“ in Ramersdorf - 8.000 EURSeite 1 von 4
Seite 2
Eine Erweiterung ist investiv zu erachten und ist damit mit dem
vorhandenen Betrag im Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen nicht
umsetzbar.
2. Erweiterung Spielgeräte um eine Schaukel für Kleinkinder auf dem
Spielplatz Paffelsbergplatz in Oberkassel 5.000 EUR
Eine Erweiterung ist investiv zu erachten. Auch wenn in diesem Fall der
veranschlagte Betrag vermeintlich über den Feuerwehrtopf finanziert
werden könnte, wird diese Maßnahme an der möglichen Beauftragung
noch in diesem Jahr scheitern, da noch eine Abstimmung mit
Fachämtern erforderlich sein wird.
Aus den Mitteln für 2021 wäre diese Maßnahme daher nicht mehr
umsetzbar.
3. Aufstellung einer zusätzlichen Bank in Holtorf, Ende der
Bleibtreustraße 500 EUR
Die Maßnahme würde konsumtive Kosten verursachen, sofern die
Anschaffungskosten inkl. Montage und Fixierung unter 800,00 Euro
netto liegen. Eine Finanzierung aus dem konsumtiven Anteil des
Feuerwehrtopfes für 2021 wäre noch möglich, sofern noch in
diesem Jahr eine Beauftragung erfolgen könnte.
4. Verschönerung des Spielplatzes Heckelsbergplatz 7.000 EUR
Soweit es sich um Instandhaltung von bestehendem Vermögen handelt,
ist das konsumtiv einzuordnen. Sofern hier Erweiterungen erfolgen, sind
diese investiv zu erachten. Werden im Zuge einer Erweiterung einzelne,
selbständig nutzbare Vermögensgegenstände (z.B. Spielgeräte)
angeschafft, ist auch hier die Grenze der Anschaffungskosten (inkl.
Montage) von 800,00 Euro (netto), wieder im Einzelnen zu beachten.
Aber auch diese Maßnahme wird vermutlich an der möglichen
Beauftragung noch in diesem Jahr scheitern, da noch eine Abstimmung
mit Fachämtern erforderlich sein wird.
Aus den Mitteln für 2021 wäre diese Maßnahme daher nicht mehr
umsetzbar.
5. Aufstellung einer Informationstafel in Zusammenarbeit mit den
örtlichen Bürger- sowie Denkmal- und Geschichtsverein Bonn
rechtsrheinisch über den Möllestomp am Rheinufer Höhe Wolkenburgweg
3.000 EUR
Eine Erweiterung ist investiv zu erachten und wäre mit dem
vorhandenen Betrag im Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen
umsetzbar.
Fraglich ist aber, ob diese Maßnahme noch in diesem Jahr
vertragssicher beauftragt werden kann. Es wird sicher noch eine
Abstimmung mit den Beteiligten zur Gestaltung der Tafel erfolgen
müssen.
6. Aufstellung von zwei Fußballtoren für den Bolzplatz der MarktschuleSeite 2 von 4
Seite 3
Pützchen 1.500 EUR
Die Maßnahme würde konsumtive Kosten verursachen, sofern die
Anschaffungskosten inkl. Montage und Fixierung unter 800,00 Euro
netto je Tor liegen. Eine Finanzierung aus dem konsumtiven Anteil
des Feuerwehrtopfes für 2021 wäre noch möglich, sofern noch
dieses Jahr eine Beauftragung erfolgen könnte.
7. „Trimm-Dich-Pfad“ im Ennert mit 1 -2 Geräten als Anfang und
Beschilderung 10.000 EUR
Die Maßnahme ist investiv, wenn der Betrag von 10.000,- EUR "nur" für neue
Spiel-/Sportgeräte veranschlagt ist. Es gilt die Wertgrenze von 800,- € je Gerät
und auch für die Beschilderung. Mit dem vorhandenen Betrag im
Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen dürften die Spielgeräte nicht
umsetzbar sein.
Wenn der Trimm-Dich-Pfad schon bestehen sollte und saniert
werden sollte, könnten sich konsumtive Kostenbestandteile
ergeben. Es wird aber angesichts der Formulierung "als Anfang"
von einer Neueinrichtung ausgegangen.
8. Spielgerät „Traktor“ wegen dem landwirtschaftlichen Bezug für den
Spielplatz Kaninsberg 15.000 EUR
Die Anschaffung eines neuen Spielgerätes ist investiv und ist damit mit
dem vorhandenen Betrag im Feuerwehrtopf für investive Maßnahmen
nicht umsetzbar.
9. Aufstellung von zwei Hundekotbeutelstationen auf der Kirchwiese
Holzlar 900 EUR
Die Maßnahme würde konsumtive Kosten verursachen, sofern die
Anschaffungskosten inkl. Montage unter 800,00 Euro netto je Station
liegen. Eine Finanzierung aus dem konsumtiven Anteil des
Feuerwehrtopfes für 2021 wäre noch möglich, sofern noch dieses
Jahr eine Beauftragung erfolgen könnte.
Es stehen für diesen Betrag entsprechende Haushaltsmittel bei der Finanzstelle
110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.32
Produktgruppenbezeichnung
Bezirksverwaltungsstelle
Beuel
Produkt
1.01.32.01
Produktbezeichnung
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4
Seite 4
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.900,00 € 110880132/
72.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.900,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de