212173-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr
Kerndaten
- Nummer
- 212173-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212173-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu den Empfehlungen des AMSG nach Behandlung der DS-Nr. 212173 in der Sitzung vom 12.01.2022 ist von der Verwaltung folgendes anzumerken: Den Gesundheitsämtern obliegen zahlreiche, insbesondere in § 2 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) aufgeführte Aufgaben, wie etwa die Hinwirkung auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und die Überwachung der Einhaltung hygienischer Anforderungen. Nach § 9 ÖGDG NRW sollen die Gesundheitsämter zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten insbesondere durch Aufklärung, Beratung und Aufdeckung von Infektionsketten beitragen. Die Problematik multiresistenter Erreger hat in Häufigkeit und Komplexität in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend sich auch künftig fortsetzen und ohne Gegenmaßnahmen zu einer ernstzunehmenden Belastung des Gesundheitssystems entwickeln wird. Zur Bewältigung der sich daraus ergebenden komplexen Aufgabenstellungen ist oftmals eine fachliche Expertise vonnöten, die teilweise die Kapazitäten eines einzelnen Gesundheitsamtes übersteigen kann. Aus diesem Grund sieht § 3 ÖGDG NRW vielfältige Formen der Zusammenarbeit und Koordination vor. So können die kommunalen Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach § 5 Abs. 3 ÖGDG NRW die Durchführung von ihnen obliegenden Aufgaben einem anderen kommunalen Träger übertragen, Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen oder auch Dritte mit der Wahrnehmung einer Aufgabe beauftragen, wie dem MRE Netzwerk oder dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn. Insbesondere als Folge eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz sind inzwischen bundesweit nahezu sämtliche Gesundheitsämter in Netzwerken zur Prävention nosokomialer Infektionen und der Ausbreitung von multiresistenten Erregern (MRE) zusammengeschlossen. Das Robert Koch- Institut betont den Nutzen regionaler Netzwerke bei der Überwachung der Umsetzung der bindenden Vorgaben der dort eingerichteten Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention für medizinische EinrichtungenSeite 1 von 4 Seite 2 und der Maßgaben zur Infektionshygiene in den diversen Gemeinschaftseinrichtungen (§§ 23, 36 Infektionsschutzgesetz). Die MRE- Netzwerke in NRW werden überdies durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) wissenschaftlich begleitet. Im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wird u. a. darauf hingewiesen, dass die „Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Wissenschaft sowohl in der Fort-, Aus- und Weiterbildung als auch in der Forschung vertieft werden soll.“ Gerade hierzu bietet das MRE-Netzwerk eine fundierte wissenschaftliche Anbindung des ÖGD mit Themen aus dem Bereich Infektionsschutz, wie Antibiotic Stewardship und überregionale Surveillance von MRE, eine Förderung der studentischen Ausbildung in Verbindung mit Famulatur am Institut für Hygiene und Public Health der Universität Bonn (IHPH) inklusive Hospitationen in den Gesundheitsämtern sowie eine Implementierung von Inhalten des ÖGD in die studentische Lehre am IHPH. Seitens des Netzwerkes wurde bereits mit dem Dekan am IHPH abgesprochen, dass eine eigene Lehrveranstaltung zum Thema Öffentliche Gesundheit entwickelt und angeboten werden soll. Je nach Verfügbarkeit können gemeinsame Forschungsprojekte mit den Gesundheitsämtern und des MRE-Netzwerkes (z. B. Entwicklung eines digitalen Tools zur Begehung der medizinischen Einrichtungen), welche ggf. auch extern gefördert werden, durchgeführt werden. Außerdem steht im Pakt des ÖGD: „Um dem Mangel an (medizinischem) Fachpersonal wirksam zu begegnen, wird die Fort-, Weiter- und Ausbildung für die Fachberufe im ÖGD gestärkt. Hierzu müssen die Bildungsinstitutionen für das Öffentliche Gesundheitswesen bereits jetzt Strukturen aufbauen, um die erhöhten Anforderungen an die Fortbildungsbedarfe auch sofort erfüllen zu können.“ Dies soll durch die Stufe 3 des MRE Netzwerkes geboten werden. Geplant ist die Abdeckung von Fort- und Weiterbildungsbedarfen der Fachberufe im ÖGD aus den Schnittstellen der Weiterbildungsinhalte, z. B. via E-Learning-Tools (Beispiele: Wasserhygiene/Überflutung, Surveillance, Krisenmanagement) und ein Angebot von interdisziplinären Fortbildungen/Workshops gemeinsam für Gesundheitsämter und Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Surveillance-Schulung für Gesundheitsamtspersonal und Hygienepersonal der Kliniken). Weiterhin soll in Stufe 3 Hilfe im Bereich des Katastrophenschutzes bereitgestellt werden, indem interne Planungen der Verwaltung und interdisziplinäres Risiko- und Krisenmanagement unterstützt werden, die Erarbeitung von Rahmenplänen unterstützt wird, Hilfe bei der Umgestaltung hin zu einem krisenresilienten Gesundheitsamt geleistet wird und Analysen von (über-)regional stattgefundenen Ausbrüchen und Kasuistiken durchgeführt werden können. Während der aktuellen Pandemie wurde seitens des MRE-Netzwerks wertvolle Arbeit und Hilfestellung für die beteiligten Kommunen geleistet. So wurden z. B. zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Arbeitsfähigkeit der dazu erforderlichen Einrichtungen zu Beginn der Pandemie Regeln zum Personaleinsatz in kritischen Strukturen erstellt. Nicht zuletzt haben dieSeite 2 von 4 Seite 3 beteiligten Gesundheitsämter auch von der vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Akteure des Gesundheitswesens einschließlich Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen profitiert, auch über die Grenzen der eigenen Kommune hinaus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Beteiligung am MRE-Netzwerk deutlich kostengünstiger als die Einrichtung einer ärztlichen Planstelle im Gesundheitsamt wäre. Nach den von der Verwaltung ermittelten Kosten einer Planstelle wäre bei einer mit E 14 bewerteten Vollzeitstelle mit rund 100.000 EUR reinen Personalkosten pro Jahr zu rechnen. Bei rund 334.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Stichtag 31.12.2021 hätte dies Jahreskosten von rund 0,30 EUR pro Einwohner zur Folge. Die Gesamtkosten der Stufe III (Grundkosten und Ausbaustufe) hingegen betragen pro Jahr 34.003,57 EUR, pro Kopf und Jahr wären dies 0,10 EUR. Eine teilweise Refinanzierung durch zu generierende Einnahmen des Netzwerkes erscheint aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht realisierbar. So wurde von den Mitgliedern des Netzwerkes die Kostenfreiheit der durch das MRE-Netzwerk durchgeführten Zertifizierungen beschlossen, um die Teilnahmebereitschaft der Einrichtungen und Krankenhäuser, die sich hohem Kostendruck ausgesetzt sehen, durch ein niedrigschwelliges Angebot zu erhöhen. Dies führte zu einer hohen Nachfrage nach den angebotenen Zertifizierungen und trug damit zu einer Erhöhung der Patientensicherheit bei. Die jährlichen Mehrkosten der Stufe III gegenüber den angepassten Kosten der Stufe I belaufen sich auf rund 10.000 EUR. Entsprechende Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan nicht ausgewiesen. Eine Refinanzierung über den ÖGD-Pakt scheidet aus, weil über diesen nur Stellen bei der Stadtverwaltung gefördert werden können. Dennoch wird die Erweiterung auf Stufe III seitens der Verwaltung ausdrücklich befürwortet. Einerseits könnte die Bundesstadt Bonn selbst mit den finanziellen Mitteln i.H.v. rd. 34.000 EUR gerade mal eine Stelle mit rd. 1/3 der wöchentlichen Arbeitszeit, also mit rd. 13 Wochenstunden, besetzen. In Anbetracht des komplexen Themas und der Vielzahl der gesetzlichen Aufgaben in diesem Bereich ist diese Aufgabenstellung in dem zeitlichen Umfang nicht bewältigbar. Andererseits würde dadurch auch der Gewinn einer Vernetzung und eines sehr gut funktionierenden Netzwerkes sowie die Möglichkeit eines kontinuierlichen know-how-Ausbaus verloren gehen. Insbesondere die Investition in die durch Stufe III vorgesehenen Fort- und Weiterbildungsangebote für die Fachberufe im ÖGD ist unbedingt notwendig und lohnenswert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass solche Angebote bei externen Anbietern häufig sehr kostenintensiv sind. Diese Fortbildungskosten werden im städtischen Haushalt dadurch eingespart. Die Verwaltung hält an ihrer Empfehlung, der Stufe III des ME-Netzwerks beizutreten, fest.Seite 3 von 4 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.07.04 Gesundheitsschutz 1.07.04.01 Gesundheitsschutz Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 34.003,57 EUR 153000704/ 74.1000 2022 15.535.57 EUR Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 34.003,57 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de