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212173-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr

Nummer
212173-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 16.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 212173 Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212173-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Empfehlungen des AMSG nach Behandlung der DS-Nr. 212173 in der
Sitzung vom 12.01.2022 ist von der Verwaltung folgendes anzumerken:
Den Gesundheitsämtern obliegen zahlreiche, insbesondere in § 2 Gesetz über
den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG
NRW) aufgeführte Aufgaben, wie etwa die Hinwirkung auf eine angemessene
gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und die Überwachung der
Einhaltung hygienischer Anforderungen.
Nach § 9 ÖGDG NRW sollen die Gesundheitsämter zur Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten insbesondere durch Aufklärung,
Beratung und Aufdeckung von Infektionsketten beitragen.
Die Problematik multiresistenter Erreger hat in Häufigkeit und Komplexität in
den letzten Jahren deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass
dieser Trend sich auch künftig fortsetzen und ohne Gegenmaßnahmen zu einer
ernstzunehmenden Belastung des Gesundheitssystems entwickeln wird.
Zur Bewältigung der sich daraus ergebenden komplexen Aufgabenstellungen
ist oftmals eine fachliche Expertise vonnöten, die teilweise die Kapazitäten
eines einzelnen Gesundheitsamtes übersteigen kann. Aus diesem Grund sieht
§ 3 ÖGDG NRW vielfältige Formen der Zusammenarbeit und Koordination vor.
So können die kommunalen Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach
§ 5 Abs. 3 ÖGDG NRW die Durchführung von ihnen obliegenden Aufgaben
einem anderen kommunalen Träger übertragen, Aufgaben gemeinschaftlich
wahrnehmen oder auch Dritte mit der Wahrnehmung einer Aufgabe
beauftragen, wie dem MRE Netzwerk oder dem Institut für Hygiene und
Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn.
Insbesondere als Folge eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz
sind inzwischen bundesweit nahezu sämtliche Gesundheitsämter in
Netzwerken zur Prävention nosokomialer Infektionen und der Ausbreitung von
multiresistenten Erregern (MRE) zusammengeschlossen. Das Robert Koch-
Institut betont den Nutzen regionaler Netzwerke bei der Überwachung der
Umsetzung der bindenden Vorgaben der dort eingerichteten Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention für medizinische EinrichtungenSeite 1 von 4
Seite 2
und der Maßgaben zur Infektionshygiene in den diversen
Gemeinschaftseinrichtungen (§§ 23, 36 Infektionsschutzgesetz). Die MRE-
Netzwerke in NRW werden überdies durch das Landeszentrum Gesundheit
Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) wissenschaftlich begleitet.
Im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wird u. a. darauf
hingewiesen, dass die „Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit
der Wissenschaft sowohl in der Fort-, Aus- und Weiterbildung als auch in der
Forschung vertieft werden soll.“
Gerade hierzu bietet das MRE-Netzwerk eine fundierte wissenschaftliche
Anbindung des ÖGD mit Themen aus dem Bereich Infektionsschutz, wie
Antibiotic Stewardship und überregionale Surveillance von MRE, eine
Förderung der studentischen Ausbildung in Verbindung mit Famulatur am
Institut für Hygiene und Public Health der Universität Bonn (IHPH) inklusive
Hospitationen in den Gesundheitsämtern sowie eine Implementierung von
Inhalten des ÖGD in die studentische Lehre am IHPH. Seitens des Netzwerkes
wurde bereits mit dem Dekan am IHPH abgesprochen, dass eine eigene
Lehrveranstaltung zum Thema Öffentliche Gesundheit entwickelt und
angeboten werden soll. Je nach Verfügbarkeit können gemeinsame
Forschungsprojekte mit den Gesundheitsämtern und des MRE-Netzwerkes (z.
B. Entwicklung eines digitalen Tools zur Begehung der medizinischen
Einrichtungen), welche ggf. auch extern gefördert werden, durchgeführt
werden.
Außerdem steht im Pakt des ÖGD: „Um dem Mangel an (medizinischem)
Fachpersonal wirksam zu begegnen, wird die Fort-, Weiter- und Ausbildung für
die Fachberufe im ÖGD gestärkt. Hierzu müssen die Bildungsinstitutionen für
das Öffentliche Gesundheitswesen bereits jetzt Strukturen aufbauen, um die
erhöhten Anforderungen an die Fortbildungsbedarfe auch sofort erfüllen zu
können.“
Dies soll durch die Stufe 3 des MRE Netzwerkes geboten werden. Geplant ist
die Abdeckung von Fort- und Weiterbildungsbedarfen der Fachberufe im ÖGD
aus den Schnittstellen der Weiterbildungsinhalte, z. B. via E-Learning-Tools
(Beispiele: Wasserhygiene/Überflutung, Surveillance, Krisenmanagement) und
ein Angebot von interdisziplinären Fortbildungen/Workshops gemeinsam für
Gesundheitsämter und Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B.
Surveillance-Schulung für Gesundheitsamtspersonal und Hygienepersonal der
Kliniken).
Weiterhin soll in Stufe 3 Hilfe im Bereich des Katastrophenschutzes
bereitgestellt werden, indem interne Planungen der Verwaltung und
interdisziplinäres Risiko- und Krisenmanagement unterstützt werden, die
Erarbeitung von Rahmenplänen unterstützt wird, Hilfe bei der Umgestaltung hin
zu einem krisenresilienten Gesundheitsamt geleistet wird und Analysen von
(über-)regional stattgefundenen Ausbrüchen und Kasuistiken durchgeführt
werden können.
Während der aktuellen Pandemie wurde seitens des MRE-Netzwerks wertvolle
Arbeit und Hilfestellung für die beteiligten Kommunen geleistet. So wurden z. B.
zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Arbeitsfähigkeit der dazu
erforderlichen Einrichtungen zu Beginn der Pandemie Regeln zum
Personaleinsatz in kritischen Strukturen erstellt. Nicht zuletzt haben dieSeite 2 von 4
Seite 3
beteiligten Gesundheitsämter auch von der vertrauensvollen Zusammenarbeit
aller Akteure des Gesundheitswesens einschließlich Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen profitiert, auch über die Grenzen der eigenen Kommune
hinaus.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Beteiligung am MRE-Netzwerk
deutlich kostengünstiger als die Einrichtung einer ärztlichen Planstelle im
Gesundheitsamt wäre. Nach den von der Verwaltung ermittelten Kosten einer
Planstelle wäre bei einer mit E 14 bewerteten Vollzeitstelle mit rund 100.000
EUR reinen Personalkosten pro Jahr zu rechnen. Bei rund 334.000
Einwohnerinnen und Einwohnern zum Stichtag 31.12.2021 hätte dies
Jahreskosten von rund 0,30 EUR pro Einwohner zur Folge. Die Gesamtkosten
der Stufe III (Grundkosten und Ausbaustufe) hingegen betragen pro Jahr
34.003,57 EUR, pro Kopf und Jahr wären dies 0,10 EUR.
Eine teilweise Refinanzierung durch zu generierende Einnahmen des
Netzwerkes erscheint aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht realisierbar. So
wurde von den Mitgliedern des Netzwerkes die Kostenfreiheit der durch das
MRE-Netzwerk durchgeführten Zertifizierungen beschlossen, um die
Teilnahmebereitschaft der Einrichtungen und Krankenhäuser, die sich hohem
Kostendruck ausgesetzt sehen, durch ein niedrigschwelliges Angebot zu
erhöhen. Dies führte zu einer hohen Nachfrage nach den angebotenen
Zertifizierungen und trug damit zu einer Erhöhung der Patientensicherheit bei.
Die jährlichen Mehrkosten der Stufe III gegenüber den angepassten Kosten der
Stufe I belaufen sich auf rund 10.000 EUR. Entsprechende Mittel sind im
aktuellen Haushaltsplan nicht ausgewiesen. Eine Refinanzierung über den
ÖGD-Pakt scheidet aus, weil über diesen nur Stellen bei der Stadtverwaltung
gefördert werden können.
Dennoch wird die Erweiterung auf Stufe III seitens der Verwaltung ausdrücklich
befürwortet.
Einerseits könnte die Bundesstadt Bonn selbst mit den finanziellen Mitteln i.H.v.
rd. 34.000 EUR gerade mal eine Stelle mit rd. 1/3 der wöchentlichen
Arbeitszeit, also mit rd. 13 Wochenstunden, besetzen. In Anbetracht des
komplexen Themas und der Vielzahl der gesetzlichen Aufgaben in diesem
Bereich ist diese Aufgabenstellung in dem zeitlichen Umfang nicht bewältigbar.
Andererseits würde dadurch auch der Gewinn einer Vernetzung und eines sehr
gut funktionierenden Netzwerkes sowie die Möglichkeit eines kontinuierlichen
know-how-Ausbaus verloren gehen. Insbesondere die Investition in die durch
Stufe III vorgesehenen Fort- und Weiterbildungsangebote für die Fachberufe im
ÖGD ist unbedingt notwendig und lohnenswert. Die Verwaltung weist darauf
hin, dass solche Angebote bei externen Anbietern häufig sehr kostenintensiv
sind. Diese Fortbildungskosten werden im städtischen Haushalt dadurch
eingespart.
Die Verwaltung hält an ihrer Empfehlung, der Stufe III des ME-Netzwerks
beizutreten, fest.Seite 3 von 4
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.07.04 Gesundheitsschutz 1.07.04.01 Gesundheitsschutz
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
34.003,57
EUR
153000704/
74.1000
2022 15.535.57 EUR
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
34.003,57
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de