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212173 · Beschlussvorlage

Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr

Nummer
212173
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 16.02.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 12.01.2022 Empfehlung
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  1. 212173-01 ST Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr

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Beschlussvorlage
öffentlich
212173
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
12.01.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beitragserhöhung des MRE-Netzwerkes Regio Rhein-Ahr wird zugestimmt.
Die Bundesstadt Bonn spricht sich dabei für die Ausbaustufe III des
Netzwerkes aus.
Begründung
Das MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr wurde im September 2010 gegründet.
Mitglieder waren neben der Bundesstadt Bonn zunächst der Rhein-Sieg Kreis,
der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft Kreis, der Oberbergische Kreis
sowie der Kreis Ahrweiler. Zwischenzeitlich wurde der Kreis der Mitglieder um
die Städte Köln und Leverkusen sowie den Kreis Neuwied erweitert.
Mit Datum vom 10.06.2010 wurde ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem
Netzwerk und dem Universitätsklinikum Bonn (UKB) abgeschlossen, zunächst
befristet bis zum 31.08.2014. Ausführende Stelle beim UKB ist dabei das
Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH). Die konstituierende
Sitzung fand am 13.09.2010 statt.
Mit vorgenanntem Vertrag wird das UKB beauftragt, einen regionalen
Koordinator für das Management multiresistenter Erreger in Krankenhäusern
und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im südlichen
Regierungsbezirk Köln und dem angrenzenden Kreis Ahrweiler zur Verfügung
zu stellen. Wesentliche Aufgaben sind die Koordination des Umgangs mit MRE
in Krankenhäusern und die Verhinderung einer Ausbreitung derselben durch
effektivere Kommunikation und Informationsaustausch. Darüber hinaus sollen
die wissenschaftliche Beratung zum Themenfeld MRE erfolgen,
Netzwerktreffen zwischen den Beteiligten organisiert werden und
Weiterbildungen angeboten werden. Mit dem 1. Ergänzungsvertrag vom
21.03.2014 wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt.
Von Beginn der Tätigkeit an konzentrierte sich das Netzwerk neben der MRE-
Bekämpfung auch auf die Erhöhung des Infektionsschutzes der Bevölkerung.
Gerade die Covid-19 – Pandemie hat die Notwendigkeit des Ausbaus derSeite 1 von 4
Seite 2
interkommunalen Zusammenarbeit im Infektionsschutz verdeutlicht. Im Verlauf
des 10-jährigen Bestehens wurden u. a. Zertifizierungen für
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser (Qualitätssiegel) entwickelt und
implementiert. Auch durch die Weiterbildungen konnten Fachärzt*innen in
vielen Fällen der Region erhalten bleiben.
Die Finanzierung des Netzwerkes geschieht durch die Mitglieder in
Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahlen. Seit Gründung erfolgte bisher
keine Anpassung des Etats des Netzwerkes. Durch Steigerungen der Tarife
und der Lohnnebenkosten ist eine Kostensteigerung von insgesamt 30% der
Personalkosten über den bisherigen Vertragszeitraum zu verzeichnen. Die
Beiträge der Mitglieder sind daher nach Angaben des Netzwerkes momentan
nicht mehr kostendeckend. Das Netzwerk bittet daher um Prüfung, ob einer
Beitragserhöhung zugestimmt werden kann. Ansonsten sei der Weiterbestand
gefährdet.
Aktuell entfallen auf die Bundesstadt Bonn jährliche Kosten von 18.468 EUR.
Neben einer Anpassung des Grundbetrags werden künftig zusätzliche
Mehrkosten für die Bundesstadt Bonn je nach Ausbaustufe des Netzwerkes
anfallen:
Künftige Kosten:Bisherige
Kosten: Stufe I Stufe II Stufe III
Grundbetrag 18.468,00 € 19.022,13
€
19.022,13
€
19.022,13
€
Ausbaustufe 0,00 € 4.681,70 € 9.363,40 € 14.981,44
€
18.468,00 € 23.703,83
€
28.385,53
€
34.003,57
€
Stufe I stellt dabei den Basisbedarf zum Erhalt der bisherigen Qualität und
Quantität mit 2 ärztlich besetzten Stellen dar. Bei der Stufe II handelt es sich
um die Variante des digitalen Ausbaus mit einer zusätzlichen halben
Vollzeitstelle eines wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Stufe III sieht darüber
hinaus eine halbe fachärztliche Vollzeitstelle zur Sicherung und Ausbau von
fachärztlicher gutachterlicher Unterstützung sowie Fortbildung und Ausbau der
Qualitätssiegel vor.
Von den Netzwerkmitgliedern haben sich bisher der Kreis Neuwied, der
Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft Kreis sowie
der Rhein-Sieg Kreis für die Ausbaustufe III ausgesprochen. Die
Entscheidungen der Städte Köln und Leverkusen sowie des Kreises Ahrweiler
stehen noch aus.
In der Ausbaustufe III sind folgende Erweiterungen der Netzwerkaktivitäten
vorgesehen:
1. Krankenhaushygienische Beratung zur Unterstützung der GÄ bei
Akutereignissen:
Beratung bei umwelthygienischen Anfragen und Störfällen
vor Ort Begleitung/Beratung bei Begehungen in Ausbruchsfällen
Beratung im Rahmen von PandemienSeite 2 von 4
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2. Digitale Fortbildung für Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter:
Themenvorschläge: Wasserhygiene/Überflutung, Hygienepläne
Schule/Kita, Impfungen
Aufbau der Fortbildungen im Sinne eines Lehr-/Lern-Dialogs
3. Aufbau einer Aus- und Weiterbildungshospitation am IHPH für
Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter
4. Aufbau eines Curriculums in Zusammenarbeit mit den
Gesundheitsämtern:
Pandemieplanung und Katastrophenschutz in der Region
Vulnerabilitäts-, Kritikalitäts- und Risikoanalysen (z. B.
Trinkwasserversorgung)
Projekt-, Qualitätsmanagement
Risiko- und Krisenmanagement (vernetzte KRITIS)
Hygiene und Gesundheitsschutz, Krankenhaushygiene
Surveillance
Ausbruchsmanagement
Öffentliches Gesundheitswesen/Public Health
MRE im One Health Kontext
Bedeutung von Patientenströmen für das Hygienemanagement
Reisemedizin
5. Ausbau der Zertifizierungen:
Feinjustierung der bestehenden Zertifizierungen auf Besonderheiten der
Einrichtungen
Erweiterung der Zertifizierungen auf Ambulantes Operieren,
Rettungsdienst, Dialysen
Aus Sicht der Verwaltung ist gerade auch aus den Erkenntnissen der aktuellen
Pandemie eine Fortführung des Netzwerkes dringend empfohlen. Mit Blick auf
die geplante Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Bewältigung
künftiger Herausforderungen spricht sich die Verwaltung für die Ausbaustufe III
aus. Dies hätte jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 15.500 EUR zur Folge.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.07 Gesundheitsdienste 1.07.04 Gesundheitsschutz
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 4
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
34.003,57
EUR
153000704 2022 15.535,57
EUR
*
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
34.003,57
EUR
* Für die Erhöhung der Beiträge sind im Haushalt des Amtes 53 für 2022 keine
Mittel vorgesehen. Eine Deckung aus allgemeinen Mitteln scheint erforderlich.
Aufgrund der besonderen Pandemielage dürften Mittel im Etat Amt 53 nicht zur
Verfügung stehen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de