212173 · Beschlussvorlage
Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr
Kerndaten
- Nummer
- 212173
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212173 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Beitragserhöhung MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 12.01.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beitragserhöhung des MRE-Netzwerkes Regio Rhein-Ahr wird zugestimmt. Die Bundesstadt Bonn spricht sich dabei für die Ausbaustufe III des Netzwerkes aus. Begründung Das MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr wurde im September 2010 gegründet. Mitglieder waren neben der Bundesstadt Bonn zunächst der Rhein-Sieg Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft Kreis, der Oberbergische Kreis sowie der Kreis Ahrweiler. Zwischenzeitlich wurde der Kreis der Mitglieder um die Städte Köln und Leverkusen sowie den Kreis Neuwied erweitert. Mit Datum vom 10.06.2010 wurde ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Netzwerk und dem Universitätsklinikum Bonn (UKB) abgeschlossen, zunächst befristet bis zum 31.08.2014. Ausführende Stelle beim UKB ist dabei das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH). Die konstituierende Sitzung fand am 13.09.2010 statt. Mit vorgenanntem Vertrag wird das UKB beauftragt, einen regionalen Koordinator für das Management multiresistenter Erreger in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im südlichen Regierungsbezirk Köln und dem angrenzenden Kreis Ahrweiler zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Aufgaben sind die Koordination des Umgangs mit MRE in Krankenhäusern und die Verhinderung einer Ausbreitung derselben durch effektivere Kommunikation und Informationsaustausch. Darüber hinaus sollen die wissenschaftliche Beratung zum Themenfeld MRE erfolgen, Netzwerktreffen zwischen den Beteiligten organisiert werden und Weiterbildungen angeboten werden. Mit dem 1. Ergänzungsvertrag vom 21.03.2014 wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Von Beginn der Tätigkeit an konzentrierte sich das Netzwerk neben der MRE- Bekämpfung auch auf die Erhöhung des Infektionsschutzes der Bevölkerung. Gerade die Covid-19 – Pandemie hat die Notwendigkeit des Ausbaus derSeite 1 von 4 Seite 2 interkommunalen Zusammenarbeit im Infektionsschutz verdeutlicht. Im Verlauf des 10-jährigen Bestehens wurden u. a. Zertifizierungen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser (Qualitätssiegel) entwickelt und implementiert. Auch durch die Weiterbildungen konnten Fachärzt*innen in vielen Fällen der Region erhalten bleiben. Die Finanzierung des Netzwerkes geschieht durch die Mitglieder in Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahlen. Seit Gründung erfolgte bisher keine Anpassung des Etats des Netzwerkes. Durch Steigerungen der Tarife und der Lohnnebenkosten ist eine Kostensteigerung von insgesamt 30% der Personalkosten über den bisherigen Vertragszeitraum zu verzeichnen. Die Beiträge der Mitglieder sind daher nach Angaben des Netzwerkes momentan nicht mehr kostendeckend. Das Netzwerk bittet daher um Prüfung, ob einer Beitragserhöhung zugestimmt werden kann. Ansonsten sei der Weiterbestand gefährdet. Aktuell entfallen auf die Bundesstadt Bonn jährliche Kosten von 18.468 EUR. Neben einer Anpassung des Grundbetrags werden künftig zusätzliche Mehrkosten für die Bundesstadt Bonn je nach Ausbaustufe des Netzwerkes anfallen: Künftige Kosten:Bisherige Kosten: Stufe I Stufe II Stufe III Grundbetrag 18.468,00 € 19.022,13 € 19.022,13 € 19.022,13 € Ausbaustufe 0,00 € 4.681,70 € 9.363,40 € 14.981,44 € 18.468,00 € 23.703,83 € 28.385,53 € 34.003,57 € Stufe I stellt dabei den Basisbedarf zum Erhalt der bisherigen Qualität und Quantität mit 2 ärztlich besetzten Stellen dar. Bei der Stufe II handelt es sich um die Variante des digitalen Ausbaus mit einer zusätzlichen halben Vollzeitstelle eines wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Stufe III sieht darüber hinaus eine halbe fachärztliche Vollzeitstelle zur Sicherung und Ausbau von fachärztlicher gutachterlicher Unterstützung sowie Fortbildung und Ausbau der Qualitätssiegel vor. Von den Netzwerkmitgliedern haben sich bisher der Kreis Neuwied, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft Kreis sowie der Rhein-Sieg Kreis für die Ausbaustufe III ausgesprochen. Die Entscheidungen der Städte Köln und Leverkusen sowie des Kreises Ahrweiler stehen noch aus. In der Ausbaustufe III sind folgende Erweiterungen der Netzwerkaktivitäten vorgesehen: 1. Krankenhaushygienische Beratung zur Unterstützung der GÄ bei Akutereignissen: Beratung bei umwelthygienischen Anfragen und Störfällen vor Ort Begleitung/Beratung bei Begehungen in Ausbruchsfällen Beratung im Rahmen von PandemienSeite 2 von 4 Seite 3 2. Digitale Fortbildung für Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter: Themenvorschläge: Wasserhygiene/Überflutung, Hygienepläne Schule/Kita, Impfungen Aufbau der Fortbildungen im Sinne eines Lehr-/Lern-Dialogs 3. Aufbau einer Aus- und Weiterbildungshospitation am IHPH für Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter 4. Aufbau eines Curriculums in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern: Pandemieplanung und Katastrophenschutz in der Region Vulnerabilitäts-, Kritikalitäts- und Risikoanalysen (z. B. Trinkwasserversorgung) Projekt-, Qualitätsmanagement Risiko- und Krisenmanagement (vernetzte KRITIS) Hygiene und Gesundheitsschutz, Krankenhaushygiene Surveillance Ausbruchsmanagement Öffentliches Gesundheitswesen/Public Health MRE im One Health Kontext Bedeutung von Patientenströmen für das Hygienemanagement Reisemedizin 5. Ausbau der Zertifizierungen: Feinjustierung der bestehenden Zertifizierungen auf Besonderheiten der Einrichtungen Erweiterung der Zertifizierungen auf Ambulantes Operieren, Rettungsdienst, Dialysen Aus Sicht der Verwaltung ist gerade auch aus den Erkenntnissen der aktuellen Pandemie eine Fortführung des Netzwerkes dringend empfohlen. Mit Blick auf die geplante Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Bewältigung künftiger Herausforderungen spricht sich die Verwaltung für die Ausbaustufe III aus. Dies hätte jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 15.500 EUR zur Folge. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.07 Gesundheitsdienste 1.07.04 Gesundheitsschutz Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 4 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 34.003,57 EUR 153000704 2022 15.535,57 EUR * Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 34.003,57 EUR * Für die Erhöhung der Beiträge sind im Haushalt des Amtes 53 für 2022 keine Mittel vorgesehen. Eine Deckung aus allgemeinen Mitteln scheint erforderlich. Aufgrund der besonderen Pandemielage dürften Mittel im Etat Amt 53 nicht zur Verfügung stehen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de