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212168 · Beschlussvorlage

Förderung aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW zur baulichen Umgestaltung zur Vervollständigung der historischen Authentizität des Bürgermeister-Stroof-Haues"

Nummer
212168
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212168
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Förderung aus dem Förderprogramm „Heimatfonds
NRW zur baulichen Umgestaltung zur
Vervollständigung der historischen Authentizität des
Bürgermeister-Stroof-Haues"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksverwaltungsstelle wird ermächtigt, 1.641,10 EUR aus dem
Feuerwehrtopf der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Finanzstelle 1.10.88.01.32,
als städtischer Eigenanteil für das Projekt zur Verfügung zu stellen und intern
zum Ausgleich an das Referat für Stadtförderung und strategische Projekte zu
überweisen.
Die Vereinbarung über die Rückzahlung des Eigenanteils durch den Denkmal-
und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e. V. gegenüber der Stadt Bonn
entfällt damit.
Begründung
Der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e.V. hatte als
erster Verein in Bonn einen Antrag für eine Förderung aus dem NRW-
Heimatfonds gestellt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem das
Programm noch sehr neu war und kein Verfahren für einen
gleichberechtigten Zugang zur Förderung sowie zum städtischen
Eigenanteil definiert war.
Der NRW-Förderbescheid erging am 17.12.2020. Die anerkannte
Antragsumme belief sich auf 16.411,00 EUR, wovon
 50 % aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW“,
 10 % als Eigenanteil der Stadt Bonn (1.641,10 €) und
 40 % vom Antragsteller/Sponsoren selbst getragen wurden.
Um das Projekt rechtzeitig zu den Jubiläumsfeierlichkeiten fertig zuSeite 1 von 3
Seite 2
stellen und die gesamte Förderung nicht zu gefährden, hat das Referat
für Stadtförderung und strategische Projekte gemäß dem
Zuwendungsbescheid und den Förderrichtlinien –den vom
Fördermittelgeber geforderten 10 %igen städtischen Eigenanteil an den
Denkmal- und Geschichtsverein überwiesen. Von Beginn an war jedoch
vereinbart, dass der Verein den städtischen Eigenanteil von 10 % aus
eigenen Mitteln trägt und an die Stadt zurück überweist, da beabsichtigt
war, die zur Verfügungstellung des Eigenanteils künftig von einer
politischen Beschlussfassung abhängig zu machen. Diese Vereinbarung
hat Bestand, sollte der Eigenanteil nicht aus dem Feuerwehrtopf der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel getragen werden können.
Zwischenzeitlich wurde ein weiteres Projekt aus dem Förderprogramm
„Heimatfonds NRW“ unterstützt. Es handelt sich um das „Denkmal der
Beueler Familie“ durch den Schiffer-Verein Beuel e.V. Ausweislich der
DS 200245 und dem dort getroffenen Beschluss wurde der Eigenanteil
der Stadt Bonn (hier 8.000,00 €) nach politischer Beschlussfassung aus
dem Feuerwehrtopf der BezVSt Beuel beglichen.
Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte daher der Eigenanteil der Stadt
Bonn auch für das Projekt des Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-
Rechtsrheinisch e.V zur baulichen Umgestaltung zur Vervollständigung
der historischen Authentizität des Bürgermeister-Stroof-Haues
übernommen werden. Der anfangs noch ungeklärte Verfahrensablauf
hinsichtlich der Förderung aus dem Programm Heimatfonds NRW sollte
nicht zu Lasten des Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-
Rechtsrheinisch e.V. gehen.
Der Feuerwehrtopf steht bei der Finanzstelle 110880132 der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 2 von 3
Seite 3
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.641,10 € 110880132/
72.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.641,10 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de