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212160-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung

Nummer
212160-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212160 Bürgerantrag: Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212160-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Prüfung der
Straßenreinigungsgebührenfestsetzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Kapazitätsbedarf für die hoheitliche Straßenreinigung und die damit
einhergehenden Kosten für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden seriös und
auf Basis der dafür vorliegenden maschinellen und personellen
Kapazitäten ohne einen Kapazitätsaufbau von der bonnorange AöR
geplant. Somit sind nur Kosten verbucht worden, die der
Gebührenberechnung zuzuordnen sind. Des Weiteren besteht zwischen
dem über den städtischen Haushalt finanzierten Winterdienst und der
gebührenfinanzierten hoheitlichen Straßenreinigung ein Zirkelbezug. So
erfolgt an Tagen mit Winterdiensteinsätzen in der Regel keine oder nur
eine eingeschränkte hoheitliche Straßenreinigung. Dieser
Zusammenhang wird bei der Erstellung eines Wirtschaftsplans
abgebildet und für das Jahr 2021 wurden die vergangenen milden Winter
entsprechend berücksichtigt. Davon unabhängig ist über die
Unternehmenssatzung der bonnorange AöR sichergestellt, dass deren
tatsächlichen Kosten, die für die Aufgabenwahrnehmung der
hoheitlichen Straßenreinigung und des Winterdiensts anfallen, von der
Bundesstadt Bonn finanziert werden.
Unabhängig davon, ob die Stadt die Gebührenordnung 2021, wie vom
Antragsteller gefordert, durch eine unabhängige Stelle überprüfen lässt,
werden aufgrund der gegen die ehemalige Vorständin erhobenen
Vorwürfe der Manipulation die betroffenen Jahresabschlüsse bei der
bonnorange AöR von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft.
Sollten sich hieraus etwaige Auswirkungen auf die
Gebührenberechnungen ergeben, wird hier über offizielle
Pressemeldungen informiert.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen derSeite 1 von 2
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Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für
erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de