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212159 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Frühzeitige Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 6224-2 -Im Dahl- Bonn Buschdorf

Nummer
212159
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
12.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Anwohnenden im Umfeld der Straßen Im Dahl, Dellweg und Peter-Kleine-Straße
Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 6224-2 "Im Dahl"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf
Guten Tag,
die Bezirksvertretung Bonn hat für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.6224-
2 „Im Dahl“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung beschlossen.
Zeitraum: vom 2. Dezember 2021 bis einschließlich 17. Dezember 2021
Ablauf: Unter www.bonn.de/beteiligung-planverfahren sind alle Informationen und Pläne abruf-
bar. Unter www.bonn-macht-mit.de können Sie ab dem 02.12.2021 alle Informationen
ebenfalls einsehen und Ihre Meinungsäußerung als öffentlichen Beirtrag abgeben.
Auslegung der Pläne im Stadthaus:
Die Einsichtnahme in alle Informationen und Pläne ist ebenfalls im Stadthaus, im Amt für
Bodenmanagement und Geoinformation, Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2,
Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) Montags, Dienstags, Mittwochs und Freitags von
8 bis 13 Uhr sowie Donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich.
Wegen der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus ist die Einsicht-
nahme in Bebauungspläne vor Ort bis auf Weiteres nur mit Termin und Maske möglich!
Das Kundenzentrum im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ist telefonisch
oder per E-Mail erreichbar unter:
Tel.: 0228 772200.
E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonn.de
Sollten Sie vor Ort Erläuterungen zur Planung wünschen, geben Sie dies bitte bei
der Terminvereinbarung an.
Thema: Entwicklung einer Freifläche in Buschdorf für die Errichtung eines Mehrfamilienhaus mit
ca. 16 Wohneinheiten.
Planungsziel:
Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7425-19 vom 27.11.1981 vor. Dort
wird das Plangebiet als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten festgesetzt. In-
nerhalb einer großen überbaubaren Grundstücksfläche sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig.
Zur Realisierung einer Wohnbebauung ist für diesen räumlichen Bereich die Neuaufstellung des Bebau-
ungsplanes erforderlich.Seite 1 von 2
Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 5. Oktober 2021 soll nunmehr auf der
vorhandenen Wiesenfläche die Möglichkeit zur Errichtung eines Mehrfamileinhauses mit zwei Vollge-
schossen und einem Staffelgeschoss geschaffen werden. Die Wohnungen sollen mittels Aufzug barrie-
refrei erreichbar sein. Das Angebot von kleineren Wohnungen richtet sich v.a. an ältere Bewohner aus
Buschdorf, die im Stadtteil ein neues Zuhause suchen. Im Mehrfamilienhaus können ca. 16 kleine
Wohneinheiten untergebracht werden.
Die Planung unterliegt dem Bonner Baulandmodell in der bis zum 27. Juni 2021 geltenden Fassung.
Daher sind gemäß den Vorgaben mindestens 20% der Wohnungen für den öffentlich geförderten Woh-
nungsbau vorzusehen. Dies entspricht mindestens 3 geförderten Wohneinheiten.
Die Stellplätze (1 Stellplatz pro Wohnung) sollen in einer Tiefgarage angeordnet werden, so dass die
das Gebäude umgebenden Freiflächen -bis auf 2 vorgesehene Besucherstellplätze- als Gartenflächen
begrünt und von den Bewohnern genutzt werden können.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen stehen Ihnen im Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn gerne zur Verfügung:
Vincent Tietz Tel. 77 2205; Email: Vincent.Tietz@bonn.de
Jan Benner, Tel. 77 2665; Email: Jan.Benner@bonn.de
Bitte informieren Sie sich über das Beteiligungsverfahren und nehmen Sie auch die weiteren Möglich-
keiten zur Beteiligung war. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig und dient als weitere Entscheidungshilfe
für den Rat und die Ausschüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Bonn
Bonn, im November 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin.
Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de