212151 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus (Förderperiode 2021 - 2028)
Kerndaten
- Nummer
- 212151
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.642 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 212151 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus (Förderperiode 2021 - 2028) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Der Träger des Mehrgenerationenhauses (Ev. Thomas-Kirchengemeinde, Bad Godesberg) hat erst kurzfristig gegenüber der Verwaltung erklärt, dass der bisherige Beschluss (DS-Nr.: 201704) für die Antragstellung für die kommende Förderperiode nicht ausreicht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verlangt in den Förderrichtlinien ein Bekenntnis der Kommune für die gesamte Förderperiode (2021-2028), so dass der ursprüngliche Beschluss aus November 2020 erweitert werden muss. Der neue Beschluss ist bis zum 15.11.2021 vom Träger nachzureichen. Ohne diesen Beschluss bzw. das Bekenntnis der Bundesstadt Bonn ist eine Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus Miteinander – Füreinander nicht möglich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1. Die Bundesstadt Bonn bekennt sich für die Förderperiode 2021-2028 zum Mehrgenerationenhaus, als Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie den kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung demografischen Wandels. 2. Die Bundesstadt Bonn stellt langfristig die Kofinanzierung i.H.v. 10.000,00 € p.a. zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus für das Haus der Familie bis einschließlich 2028 sicher, soweit es die haushalterische Lage der Kommune zulässt. BegründungSeite 1 von 3 Seite 2 Die Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ in Trägerschaft der Ev. Thomaskirchengemeinde besteht seit mehr als 40 Jahren. Seit 2007 trägt die Einrichtung den Titel „Mehrgenerationenhaus“ aufgrund der Förderung durch das Bundesprogramm. Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang zu und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingsintegration zu bewältigen. Der kommunale Anteil der erforderlichen Kofinanzierung beträgt jährlich 10.000€. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Angebote der Mehrgenerationenhäuser möglichst viele Menschen an den technischen und digitalen Fortschritt heranzuführen und sie zu befähigen, die Möglichkeiten moderner Techniken und digitaler Medien bestmöglich zu nutzen. Insbesondere älteren Menschen soll so zu mehr Teilhabe verholfen werden, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben können. Das Projekt hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie den kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung demografischen Wandels. Die Kofinanzierung wurde für die Haushaltsjahre 2021/2022 bereits beschlossen (DS-Nr.: 201704-01) und die finanziellen Mittel sind in der Finanzplanung bis 2025 enthalten. Sofern die haushalterische Lage der Bundesstadt Bonn es zulässt, soll das Mehrgenerationenhaus bis 2028 kofinanziert werden. 11.11.2021/ 15.11.2021 gez. Dörner gez. Hennes Datum Oberbürgermeisterin Ausschussvorsitzende/r Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.51.30.06.05.01 Allg. Förderung der Erziehung in der FamilieSeite 2 von 3 Seite 3 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000,00 € 151000605/ 73.1000 2021 ff. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 10.000,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de