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212151 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus (Förderperiode 2021 - 2028)

Nummer
212151
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.11.2021 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
212151
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus
(Förderperiode 2021 - 2028)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Träger des Mehrgenerationenhauses (Ev. Thomas-Kirchengemeinde, Bad
Godesberg) hat erst kurzfristig gegenüber der Verwaltung erklärt, dass der
bisherige Beschluss (DS-Nr.: 201704) für die Antragstellung für die kommende
Förderperiode nicht ausreicht.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verlangt in
den Förderrichtlinien ein Bekenntnis der Kommune für die gesamte
Förderperiode (2021-2028), so dass der ursprüngliche Beschluss aus
November 2020 erweitert werden muss.
Der neue Beschluss ist bis zum 15.11.2021 vom Träger nachzureichen.
Ohne diesen Beschluss bzw. das Bekenntnis der Bundesstadt Bonn ist eine
Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus
Miteinander – Füreinander nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1. Die Bundesstadt Bonn bekennt sich für die Förderperiode 2021-2028 zum
Mehrgenerationenhaus, als Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung
guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle
Bürgerinnen und Bürger, sowie den kommunalen Planungen bzw.
Aktivitäten zur Gestaltung demografischen Wandels.
2. Die Bundesstadt Bonn stellt langfristig die Kofinanzierung i.H.v. 10.000,00 €
p.a. zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus für das Haus der
Familie bis einschließlich 2028 sicher, soweit es die haushalterische Lage
der Kommune zulässt.
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
Die Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ in Trägerschaft der Ev.
Thomaskirchengemeinde besteht seit mehr als 40 Jahren. Seit 2007 trägt die
Einrichtung den Titel „Mehrgenerationenhaus“ aufgrund der Förderung durch
das Bundesprogramm.
Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen
dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbindung der
Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt
damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen
Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den
Zugang zu und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen
und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die
Flüchtlingsintegration zu bewältigen. Der kommunale Anteil der erforderlichen
Kofinanzierung beträgt jährlich 10.000€.
Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und
niedrigschwelliger Angebote der Mehrgenerationenhäuser möglichst viele
Menschen an den technischen und digitalen Fortschritt heranzuführen und sie
zu befähigen, die Möglichkeiten moderner Techniken und digitaler Medien
bestmöglich zu nutzen. Insbesondere älteren Menschen soll so zu mehr
Teilhabe verholfen werden, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig
bleiben können.
Das Projekt hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist ein wichtiger
Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen
und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie den
kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung demografischen
Wandels.
Die Kofinanzierung wurde für die Haushaltsjahre 2021/2022 bereits
beschlossen (DS-Nr.: 201704-01) und die finanziellen Mittel sind in der
Finanzplanung bis 2025 enthalten. Sofern die haushalterische Lage der
Bundesstadt Bonn es zulässt, soll das Mehrgenerationenhaus bis 2028
kofinanziert werden.
11.11.2021/
15.11.2021
gez. Dörner gez. Hennes
Datum Oberbürgermeisterin Ausschussvorsitzende/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
1.51.30.06.05.01 Allg. Förderung der Erziehung in
der FamilieSeite 2 von 3
Seite 3
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000,00 € 151000605/
73.1000
2021 ff.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
10.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de