212148 · Beschlussvorlage
Beitritt der App-Entwicklergemeinschaft der Stadt Solingen
Kerndaten
- Nummer
- 212148
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 212148 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Beitritt der App-Entwicklergemeinschaft der Stadt Solingen Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 07.12.2021 Empfehlung Hauptausschuss 03.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung Bonn tritt der App-Entwicklungspartnerschaft der Stadt Solingen bei. Begründung Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Förderer der „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ verfolgt bei der Umsetzung einen engen Austausch zwischen den Kommunen innerhalb und außerhalb des Projekts. Als ein Modellprojekt hat die Stadt Solingen dazu eine Open Source-App (Solingen-App) umgesetzt. Diese verfügt bereits über zahlreiche Funktionen und wird bereits erfolgreich genutzt. In dem kommunalen Zusammenschluss wird die App in einem städteübergreifenden Austausch aktuell gemeinsam in den Städten Solingen, Dortmund, Mönchengladbach, Remscheid und Wolfsburg weiterentwickelt. Städte können sich der Entwicklungspartnerschaft anschließen und es gibt bereits einige weitere kommunale Interessensbekundungen. Informationen zur Solingen-App finden sich unter: https://www.solingen.de/de/inhalt/solingen-app-mit-erweiterten- funktionen/ Die konkrete Zielsetzung der Partnerschaft ist die gemeinsame Weiterentwicklung der App. Die Städte haben im Rahmen der Umsetzung von Apps vergleichbare Fachaufgaben, Zielsetzungen und IT-Infrastruktur. Durch die Entwicklungspartnerschaft und Standardisierungen von IT-Komponenten lassen sich personelle, technische und finanzielle Ressourcen reduzieren und nachhaltig inSeite 1 von 3 Seite 2 mehreren Kommunen nachnutzen. Dies erfolgt über eine partnerschaftliche und gleichberechtigte Projektunterstützung zwischen den kommunalen Entwicklungspartnern sowie der gemeinsamen Partizipation an der Weiterentwicklung auf Open Source-Basis. Eigene Projektideen- und vorschläge können in die Entwicklerpartnerschaft eingebracht werden. Für Bonn steht die technische Plattform primär zur Erprobung und Entwicklung von Online-Servicedienstleistungen der Stadtverwaltung in einer nativen App-Umgebung als ergänzendes mobiles Angebot zum Serviceportal https://service.bonn.de mit einer Integration des digitalen Postkorbes und Information per Pushnachricht im Fokus. Hierdurch lassen sich Antragsleistungen vollständig digital realisieren. In einem weiteren Projekt beteiligt sich die Stadtverwaltung derzeit in einem Co-Creation-Ansatz der Telekom mit 8 Städten auch an der Umsetzung einer Smart City-App im nächsten Jahr. Die Co-Creation Mitarbeit an der Smart City-App wird durch einen durch den Beitritt zur Entwicklungsgemeinschaft wegen einer anderen inhaltlichen Ausrichtung nicht tangiert. Die Verwaltung wird über den Co-Creation-Ansatz in einer separaten Mitteilungsvorlage berichten. Insgesamt umfasst die finanzielle Mindestbeteiligung an der App- Entwicklergemeinschaft 2.000 Euro netto im Jahr. Die Zugehörigkeit der Entwicklergemeinschaft erfolgt auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens drei Jahre. Danach kann sie mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Für Bonn kann eine technische Pilotumsetzung einer App für die Stadtverwaltung nach erfolgtem Beitritt zur App-Entwicklergemeinschaft projektiert werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.26 IT-Betrieb 1.10.20.01.26.01 IT-Betrieb Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen / Aufwendungen 2380,00 110200126/ 529100 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2380,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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