← Vorlagen

212148 · Beschlussvorlage

Beitritt der App-Entwicklergemeinschaft der Stadt Solingen

Nummer
212148
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 07.12.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.987 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212148
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Beitritt der App-Entwicklergemeinschaft der Stadt
Solingen
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
07.12.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 03.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung Bonn tritt der App-Entwicklungspartnerschaft der Stadt
Solingen bei.
Begründung
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Förderer der
„Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“
verfolgt bei der Umsetzung einen engen Austausch zwischen den
Kommunen innerhalb und außerhalb des Projekts. Als ein Modellprojekt
hat die Stadt Solingen dazu eine Open Source-App (Solingen-App)
umgesetzt. Diese verfügt bereits über zahlreiche Funktionen und wird
bereits erfolgreich genutzt.
In dem kommunalen Zusammenschluss wird die App in einem
städteübergreifenden Austausch aktuell gemeinsam in den Städten
Solingen, Dortmund, Mönchengladbach, Remscheid und Wolfsburg
weiterentwickelt. Städte können sich der Entwicklungspartnerschaft
anschließen und es gibt bereits einige weitere kommunale
Interessensbekundungen. Informationen zur Solingen-App finden sich
unter: https://www.solingen.de/de/inhalt/solingen-app-mit-erweiterten-
funktionen/
Die konkrete Zielsetzung der Partnerschaft ist die gemeinsame
Weiterentwicklung der App. Die Städte haben im Rahmen der
Umsetzung von Apps vergleichbare Fachaufgaben, Zielsetzungen und
IT-Infrastruktur. Durch die Entwicklungspartnerschaft und
Standardisierungen von IT-Komponenten lassen sich personelle,
technische und finanzielle Ressourcen reduzieren und nachhaltig inSeite 1 von 3
Seite 2
mehreren Kommunen nachnutzen. Dies erfolgt über eine
partnerschaftliche und gleichberechtigte Projektunterstützung zwischen
den kommunalen Entwicklungspartnern sowie der gemeinsamen
Partizipation an der Weiterentwicklung auf Open Source-Basis. Eigene
Projektideen- und vorschläge können in die Entwicklerpartnerschaft
eingebracht werden. Für Bonn steht die technische Plattform primär zur
Erprobung und Entwicklung von Online-Servicedienstleistungen der
Stadtverwaltung in einer nativen App-Umgebung als ergänzendes
mobiles Angebot zum Serviceportal https://service.bonn.de mit einer
Integration des digitalen Postkorbes und Information per Pushnachricht
im Fokus. Hierdurch lassen sich Antragsleistungen vollständig digital
realisieren.
In einem weiteren Projekt beteiligt sich die Stadtverwaltung derzeit in
einem Co-Creation-Ansatz der Telekom mit 8 Städten auch an der
Umsetzung einer Smart City-App im nächsten Jahr. Die Co-Creation
Mitarbeit an der Smart City-App wird durch einen durch den Beitritt zur
Entwicklungsgemeinschaft wegen einer anderen inhaltlichen Ausrichtung
nicht tangiert. Die Verwaltung wird über den Co-Creation-Ansatz in einer
separaten Mitteilungsvorlage berichten.
Insgesamt umfasst die finanzielle Mindestbeteiligung an der App-
Entwicklergemeinschaft 2.000 Euro netto im Jahr. Die Zugehörigkeit der
Entwicklergemeinschaft erfolgt auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens
drei Jahre. Danach kann sie mit einer Frist von sechs Monaten zum
Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Für Bonn kann
eine technische Pilotumsetzung einer App für die Stadtverwaltung nach
erfolgtem Beitritt zur App-Entwicklergemeinschaft projektiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.26 IT-Betrieb 1.10.20.01.26.01 IT-Betrieb
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3
Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
2380,00 110200126/
529100
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2380,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de