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212147 · Beschlussvorlage

Namensänderung der GGS Peter-Klein-Straße in „Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten)“

Nummer
212147
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 01.12.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212147
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Namensänderung der GGS Peter-Klein-Straße in
„Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der
Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten)“
Beratungsfolge
Schulausschuss 01.12.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhält die GGS Peter-Klein-Straße zum
Schuljahr 2022/2023 die Bezeichnung
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn
(GGS Am Apfelgarten).
Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit
Schuljahresbeginn am 01.08.2022.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 27. September 2018 unter der
DS-Nr. 1812281 beschlossen, dass eine eigenständige Grundschule in der
Peter-Klein-Straße 4 unter gleichzeitiger Auflösung der dortigen Dependance
der KGS Paulusschule zum Schuljahr 2019/2020, errichtet wird. Die
Bezirksregierung Köln hat diesen Beschluss am 08.10.2018 genehmigt.
Als Ergebnis des Bestimmungsverfahrens über die Schulart hat die obere
Schulaufsichtsbehörde am 05.11.2018 entschieden: Die neue Grundschule in
der Peter-Klein-Straße 4 in 53117 Bonn (ab SJ 2019/2020) ist als
Gemeinschaftsgrundschule zu errichten (DS-Nr. 1812281NV4).
Seitdem führt die Schule nach ihrem Standort die Bezeichnung „GGS Peter-
Klein-Straße“.
Die Schulkonferenz der GGS Peter-Klein-Straße hat am 22.06.2021 –
vorbehaltlich der Zustimmung des Schulträgers – in einer eigens dafür
einberufenen Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Schule den Namen
„GGS Am Apfelgarten“ erhalten soll.
Diesem Beschluss ist ein mehrstufiges und umfassendes BeteiligungsverfahrenSeite 1 von 2
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vorausgegangen, in dem sich die gesamte Schulgemeinde inkl. des OGS-
Teams und der Schulsozialarbeit aktiv eingebracht haben.
Ziel aller Beteiligten war von Beginn an, einen Namen mit einem hohen
Identifikationsfaktor zu finden, da ein Schulname – so die Überzeugung der
Schule - eine Schule durchaus prägen und sich sogar in der pädagogischen
Tätigkeit wiederfinden kann; und da Buschdorf von der Schule als
ausgesprochen angenehmer und sehr lebendiger Ortsteil gesehen wird, in dem
sie sich sehr wohl fühlt, sollte außerdem auch unbedingt ein regionaler Bezug
hergestellt werden.
Die Wahl ist auf den Namen „GGS Am Apfelgarten“ gefallen, da die Schule
die Idee des Gartens als Ort des Wachsens und Gedeihens sehr
ansprechend findet und sich auch vorstellen könnte, mit den Kindern zum
Thema Apfel zu arbeiten, von der Blüte bis zur Frucht und zur Verarbeitung
sowie vielleicht sogar einmal eine Patenschaft von einer echten Apfelplantage
anzustreben.
Perspektivisch hat die Schule schon weitere Ideen entwickelt, wie z.B. ein
Schullogo zum Apfelthema zu entwerfen, das sich vielleicht sogar auf der
Fassade des Neubaus finden könnte, ebenso wie einen Apfelbaum auf dem
Grundstück des Neubaus zu pflanzen.
Der Apfel hat darüber hinaus einen regionalen Bezug, da das große
Neubaugebiet in Buschdorf, das auf einer ehemaligen Apfelplantage
entstanden ist, zum Einzugsgebiet der Schule gehört.
Die Verwaltung unterstützt den Wunsch der GGS Peter-Klein-Straße, dass sie
zukünftig den Namen „GGS Am Apfelgarten“ führen möchte, zumal dieser
Name zusätzlich auch mit den beiden Straßennamen im Neubaugebiet „Im
großen Garten“ und „Am Apfelbaum“ harmoniert.
Kosten entstehen dem Schulträger nur insofern, als dass bei einer
Namensänderung das Namensschild am Schulgebäude, die Schulstempel und
das Siegel entsprechend geändert werden müssen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de