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212145 · Mitteilungsvorlage

ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln

Nummer
212145
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 212145-05 AA CDU-Änderungsantrag: ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln Antrag zur Vorlage 212145
  2. 212145-04 ST ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln
  3. 212145-02 AA FDP-Änderungsantrag: ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln Antrag zur Vorlage 212145
  4. 212145-03 ST ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212145
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf
Städtebaufördermittel 2022-2025
hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der
Bezirksregierung Köln
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Antrag für das ISEK Innenstadt Bad Godesberg auf Städtebauförderung
2022–2025 (s. D.S: 211222) wurde am 30.9.2021 fristgerecht eingereicht und
Gespräche mit der Bezirksregierung Köln haben am 8.11.2021 stattgefunden.
Dabei wurde deutlich, dass der Planungsstand für die investiven Maßnahmen
(Projekt A 2.1 – A.2.3), die nach der bisherigen Zeitschiene Ende 2022 mit
einem ersten Spatenstich begonnen werden sollten, noch nicht als ausreichend
angesehen wird, um die erforderliche Bewilligungsreife zu attestieren. Diese
müsste jedoch nach Aussage der Bezirksregierung spätestens vor Ende des
ersten Quartals 2022 gesichert sein, um den Gesamtantrag der Stadt Bonn für
Bad Godesberg (2022-2025) in die Kategorie "A" einzustufen und den
Entscheidungsträgern Regionalrat, Land und Bund zu empfehlen, die ersten
investiven Maßnahmen in das Städtebauförderprogramm 2022 aufzunehmen.
Der Förderantrag für das ISEK Bad Godesberg wird in die Kategorie B
aufgenommen, mit der Anträge bezeichnet werden, die noch
Qualifizierungsbedarf aufweisen. Dies wirkt sich dann auch auf die nicht
baulichen Maßnahmen aus, da der Hauptfokus der Städtebauförderung in der
Aufwertung des öffentlichen Raums liegt und begleitende Maßnahmen nur in
Zusammenspiel mit investiven Maßnahmen förderfähig sind. Hiervon unberührt
bleibt die Möglichkeit und auch das Erfordernis, vorbereitende Maßnahmen und
Planungen förderunschädlich weiter voranzubringen.
Voraussetzung für eine Einstufung in die Kategorie A wäre nach Aussage der
Bezirksregierung eine kurzfristige Konkretisierung (bis März 2022) der
baulichen Planungen für den 1. Bauabschnitt Am Fronhof, bis hin zur
Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3) mit einer Kostenberechnung der
einzelnen Kostengruppen (DIN 276).
Diese geforderte Planreife kann
- - zum einen aufgrund der noch abzuschließenden Verhandlungen mit
dem Wettbewerbssieger CapattiStaubach Urbane Landschaft, mit O&OSeite 1 von 3
Seite 2
Baukunst und Plan&Recht GmbH, Berlin für die Masterplanung
öffentlicher Raum und die drei Bauabschnitte (Am Fronhof, Theaterplatz
und Villichgasse), und den erforderlichen politischen
Vergabebeschlüssen
- - zum anderen wegen der notwendigen Einbeziehung der
Öffentlichkeit im Planungsprozess sowie der erforderlichen politischen
Beschlüsse
frühestens nach der Sommerpause 2022 erreicht werden.
Ein erneuter Förderantrag für die Jahre ab 2023 erfolgt dann zum 30.09.2022
auf Grundlage der dann konkretisierten Planungen der Bauabschnitte, die den
Maßgaben des Fördergebers entsprechen. Eine Förderung des ersten
Bauabschnitts (A. 2.1) kann daher erst ab 2023 erwartet werden und die
weiteren Umsetzungen im öffentlichen Raum (A.2.2/2.3) verschieben sich dann
um jeweils ein Jahr (siehe Anlage Zeitplan).
Bezogen auf die begleitenden Maßnahmen besteht nach wie vor die
Möglichkeit, über den parallel laufenden Antrag beim Projektaufruf
„Zukunftsfähige Städte und Zentren“ des Bundesministerium des Inneren, für
Bauen und Heimat eine Förderzusage zu bekommen. Im Anhang ist die
geänderte Zeitschiene dargestellt.
Anlage/n
1 Projektliste ISEK Innenstadt Bad-Godesberg Stand 11-2021 (öffentlich)Seite 2 von 3
ISEK INNENSTADT.BAD GODESBERG
2022 2023 2024 2025
Maßnahmen:
Bauliche
Begleitende
Vorbereitende
C 1 Mobilitätskonzept mit
Schwerpunkt Förderung der
klimagerechten Mobilität
E 4 City- bzw. Zentrenmanagement*
E 5 Verfügungsfonds*
E 6 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung*
A 2.1 / 1. Bauabschnitt
Öffentlicher Raum
Am Fronhof
A 2.2 / 2. Bauabschnitt
Öffentlicher Raum
Theaterplatz
E 2 Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im
Bestand
E 1 Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm
B 4 Ort der Begegnung*
A 2.3 / 3. Bauabschnitt
Öffentlicher Raum
Villichgasse
E 3 Städtebauliches
Nutzungskonzept zur
Transformation der Bad
Godesberger Innenstadt *
Stadtplanungsamt 11/2021
A 1 Masterplan Öffentlicher Raum (2021)
E 8 Leitbild- und ISEK-Erstellung (2018/19)
Bereits gestartete Maßnahmen:
E 9 Prozesssteuerung (incl. Evaluation)Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de