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212143 · Beschlussvorlage

Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von Zuschüssen an Organisatoren von St. Martinszügen oder alternativen Aktionen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2021

Nummer
212143
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212143
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums
Hier: Gewährung von Zuschüssen an
Organisatoren von St. Martinszügen oder
alternativen Aktionen im Stadtbezirk Beuel im Jahr
2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Veranstalter von St. Martins-Umzügen und alternativen Aktionen zu
St. Martin erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 0,50 €
pro teilnehmenden Kind entsprechend den Angaben im
ausgefüllten Zuschussantrag.
Begründung
Mit dem o. g. Beschlussvorschlag wird von Vorgaben in den aktuellen
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Organisatoren von St.
Martins-Zügen in diesem Jahr erheblich abgewichen.
Nach den bisherigen Regelungen in den Richtlinien werden an die
Organisatoren der St. Martins-Umzüge im Stadtbezirk Beuel Zuschüsse
gezahlt, deren Höhe anteilig je zu einem Drittel
 aufgrund der laut amtlicher Statistik im Ortsteil wohnenden Kinder
im Alter von 3-15 Jahren,
 der Anzahl der am Zug teilnehmenden Musikkapellen und
 der Anzahl der Kinder und Schüler aus den Einrichtungen, die an
dem jeweiligen Zug teilnehmen,
ermittelt wird.
Kleinere Martinszüge einzelner Schulen oder Kindergärten mit einer
Teilnehmerzahl von unter 150 Kindern und alternative Aktionen werdenSeite 1 von 3
Seite 2
nicht bezuschusst.
Der für die Gewährung von Zuschüssen zu St. Martin im Haushalt
vorgesehene Betrag beläuft sich dabei auf maximal 3.000,00 €.
In 2021 wurden die Corona-Regeln für die Durchführung von St. Martins-
Umzügen in Bonn erst unmittelbar vor den Herbstferien festgelegt.
Daher wurden in diesem Jahr abweichend zu den Vorjahren zusätzlich
zu den üblichen Veranstaltern (Martinsausschüsse, Bürgervereine,
Schulen, Familienzentren) alle Schulen und Kitas in Beuel
angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, ob sie entweder einen Zug oder
eine alternative Aktion veranstalten.
Es stellte sich heraus, dass einige der üblichen Organisatoren in 2021
keinen Zug veranstalten, aber manche Schulen und Kitas ersatzweise
selbst einen eigenen Zug veranstalten oder auch alternative Aktionen (z.
B. Verteilung Weckmänner an Kinder, Feier auf Kita- oder Schulgelände)
für ihre Kinder anbieten, weil kurzfristig nach Klärung der Regelungen
kein Zug mehr organisiert werden konnte.
Es wurden insgesamt
 20 Züge mit 5889 Kindern und
 3 alternative Aktionen mit 595 Kindern
der BezVSt Beuel gemeldet.
Mit dem verschlagenen Beschluss werden in diesem Jahr nicht nur
Kindergärten und Schulen mit einem kleinen Zug, sondern auch
Einrichtungen bezuschusst, die keinen Zug, aber dafür alternative
Aktionen durchgeführt haben.
Die Corona-Rechtslage der Bundesstadt Bonn für die Durchführung von
St. Martins-Zügen unter 2.500 Teilnehmern geht somit nicht zu Lasten
der Organisatoren und auch kleinere Züge sowie alternative Aktionen
werden bezuschusst.
Die Ausgaben belaufen sich in 2021 dann auf 3.262,00 €, statt wie
bisher 3.000,00 €.
Es stehen auch für diesen höheren Betrag entsprechende
Haushaltsmittel bei der Finanzstelle 110880132 der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3
Seite 3
1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.10.88.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.262,00 € 110880132/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
3.262,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de