212143 · Beschlussvorlage
Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von Zuschüssen an Organisatoren von St. Martinszügen oder alternativen Aktionen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 212143
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 212143 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von Zuschüssen an Organisatoren von St. Martinszügen oder alternativen Aktionen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2021 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Veranstalter von St. Martins-Umzügen und alternativen Aktionen zu St. Martin erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro teilnehmenden Kind entsprechend den Angaben im ausgefüllten Zuschussantrag. Begründung Mit dem o. g. Beschlussvorschlag wird von Vorgaben in den aktuellen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Organisatoren von St. Martins-Zügen in diesem Jahr erheblich abgewichen. Nach den bisherigen Regelungen in den Richtlinien werden an die Organisatoren der St. Martins-Umzüge im Stadtbezirk Beuel Zuschüsse gezahlt, deren Höhe anteilig je zu einem Drittel aufgrund der laut amtlicher Statistik im Ortsteil wohnenden Kinder im Alter von 3-15 Jahren, der Anzahl der am Zug teilnehmenden Musikkapellen und der Anzahl der Kinder und Schüler aus den Einrichtungen, die an dem jeweiligen Zug teilnehmen, ermittelt wird. Kleinere Martinszüge einzelner Schulen oder Kindergärten mit einer Teilnehmerzahl von unter 150 Kindern und alternative Aktionen werdenSeite 1 von 3 Seite 2 nicht bezuschusst. Der für die Gewährung von Zuschüssen zu St. Martin im Haushalt vorgesehene Betrag beläuft sich dabei auf maximal 3.000,00 €. In 2021 wurden die Corona-Regeln für die Durchführung von St. Martins- Umzügen in Bonn erst unmittelbar vor den Herbstferien festgelegt. Daher wurden in diesem Jahr abweichend zu den Vorjahren zusätzlich zu den üblichen Veranstaltern (Martinsausschüsse, Bürgervereine, Schulen, Familienzentren) alle Schulen und Kitas in Beuel angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, ob sie entweder einen Zug oder eine alternative Aktion veranstalten. Es stellte sich heraus, dass einige der üblichen Organisatoren in 2021 keinen Zug veranstalten, aber manche Schulen und Kitas ersatzweise selbst einen eigenen Zug veranstalten oder auch alternative Aktionen (z. B. Verteilung Weckmänner an Kinder, Feier auf Kita- oder Schulgelände) für ihre Kinder anbieten, weil kurzfristig nach Klärung der Regelungen kein Zug mehr organisiert werden konnte. Es wurden insgesamt 20 Züge mit 5889 Kindern und 3 alternative Aktionen mit 595 Kindern der BezVSt Beuel gemeldet. Mit dem verschlagenen Beschluss werden in diesem Jahr nicht nur Kindergärten und Schulen mit einem kleinen Zug, sondern auch Einrichtungen bezuschusst, die keinen Zug, aber dafür alternative Aktionen durchgeführt haben. Die Corona-Rechtslage der Bundesstadt Bonn für die Durchführung von St. Martins-Zügen unter 2.500 Teilnehmern geht somit nicht zu Lasten der Organisatoren und auch kleinere Züge sowie alternative Aktionen werden bezuschusst. Die Ausgaben belaufen sich in 2021 dann auf 3.262,00 €, statt wie bisher 3.000,00 €. Es stehen auch für diesen höheren Betrag entsprechende Haushaltsmittel bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3 Seite 3 1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.10.88.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.262,00 € 110880132/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 3.262,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de