212141 · Beschlussvorlage
Änderung der Nummer 3 Buchstabe e) in den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel vom 25.01.2006
Kerndaten
- Nummer
- 212141
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212141 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Änderung der Nummer 3 Buchstabe e) in den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel vom 25.01.2006 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Ziffer 3 e) 2. Spiegelstrich in den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel vom 25.01.2006 wird durch die folgende Regelung geändert: Veranstalter von St. Martins-Umzügen erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro teilnehmenden Kind. Die Veranstalter müssen in dem Antrag auf Zuschuss, der nach Durchführung des Zuges eingereicht wird, die tatsächliche Teilnehmerzahl schriftlich bestätigen. Begründung Nach den bisherigen Regelungen in den Richtlinien werden an die Organisatoren der St. Martins-Umzüge im Stadtbezirk Beuel Zuschüsse gezahlt, deren Höhe anteilig je zu einem Drittel aufgrund der laut amtlicher Statistik im Ortsteil wohnenden Kinder im Alter von 3-15 Jahren, der Anzahl der am Zug teilnehmenden Musikkapellen und der Anzahl der Kinder und Schüler aus den Einrichtungen, die an dem jeweiligen Zug teilnehmen, ermittelt wird. Kleinere Martinszüge einzelner Schulen oder Kindergärten mit einer Teilnehmerzahl von unter 150 Kindern werden nicht bezuschusst. Der für die Gewährung von Zuschüssen zu St. Martin im Haushalt vorgesehene Betrag beläuft sich dabei auf maximal 3.000,00 €.Seite 1 von 3 Seite 2 Unabhängig davon erhalten Schulen und Kindergärten, die sich an der jährlichen Laternenausstellung im Rathaus Beuel beteiligen, einen Bastelzuschuss von pauschal 50,00 € pro teilnehmender Schule/Kindergarten. Vorschlag zur Änderung der Richtlinien: Die oben erläuterte Berechnung der jeweiligen Zuschüsse für die Durchführung von St. Martins-Umzügen laut den geltenden Richtlinien ist sehr kompliziert und kaum nachvollziehbar für die Organisatoren. Zudem erhalten Züge mit einer Teilnehmerzahl von unter 150 Kindern keinen Zuschuss. Die anderen Stadtbezirke sehen in ihren Richtlinien entweder feste Beträge für bestimmte Züge bzw. Organisatoren vor oder ein Entgelt pro teilnehmendes Kind. Bonn: Sankt Martins-Ausschuss 250,00 € Bad Godesberg: Veranstalter von St. Martins-Umzügen erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 0,40 € pro teilnehmenden Kind. Der Veranstalter muss nach Durchführung des St. Martins-Umzugs die tatsächliche Teilnehmerzahl schriftlich bestätigen. Hardtberg: Martinsausschuss Duisdorf: 1.300,00 € OFA Lengsdorf: 550,00 € OA Brüser Berg: 500,00 € Die Neuregelung vereinfacht die Berechnung der Zuschüsse und ist für die Zuschussempfänger nachvollziehbarer. Zudem profitieren kleinere Züge unter 150 Teilnehmern ebenfalls von einem Zuschuss. Es besteht die Möglichkeit, dass der derzeit im Budget der Bezirksverwaltungsstelle vorgesehene Betrag von 3.000,00 € für die Zuschüsse zu St. Martins-Zügen geringfügig überschritten wird. Eine Deckung ist aber aus evtl. nicht abgerufenen Zuschüssen anderer Vereine oder aus Einsparungen bei anderen Kostenstellen der Bezirksverwaltungsstelle gegeben. Die Regelungen unter „Ziffer 3e 1. Spiegelstrich“ bezüglich des Bastelschusses bei Beteiligung an der Laternenausstellung bleiben unverändert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.32 Produktgruppenbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle Produkt 1.10.88.01.32.01 Produktbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle BeuelSeite 2 von 3 Seite 3 Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.000,00 € 110880132/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 3.000,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de