← Vorlagen

212141 · Beschlussvorlage

Änderung der Nummer 3 Buchstabe e) in den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel vom 25.01.2006

Nummer
212141
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.996 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212141
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Nummer 3 Buchstabe e) in den
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk
Beuel vom 25.01.2006
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Ziffer 3 e) 2. Spiegelstrich in den Richtlinien über die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk
Beuel vom 25.01.2006 wird durch die folgende Regelung geändert:
Veranstalter von St. Martins-Umzügen erhalten auf
Antrag einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro
teilnehmenden Kind. Die Veranstalter müssen in
dem Antrag auf Zuschuss, der nach Durchführung
des Zuges eingereicht wird, die tatsächliche
Teilnehmerzahl schriftlich bestätigen.
Begründung
Nach den bisherigen Regelungen in den Richtlinien werden an die
Organisatoren der St. Martins-Umzüge im Stadtbezirk Beuel Zuschüsse
gezahlt, deren Höhe anteilig je zu einem Drittel
 aufgrund der laut amtlicher Statistik im Ortsteil wohnenden Kinder
im Alter von 3-15 Jahren,
 der Anzahl der am Zug teilnehmenden Musikkapellen und
 der Anzahl der Kinder und Schüler aus den Einrichtungen, die an
dem jeweiligen Zug teilnehmen,
ermittelt wird.
Kleinere Martinszüge einzelner Schulen oder Kindergärten mit einer
Teilnehmerzahl von unter 150 Kindern werden nicht bezuschusst.
Der für die Gewährung von Zuschüssen zu St. Martin im Haushalt
vorgesehene Betrag beläuft sich dabei auf maximal 3.000,00 €.Seite 1 von 3
Seite 2
Unabhängig davon erhalten Schulen und Kindergärten, die sich an der
jährlichen Laternenausstellung im Rathaus Beuel beteiligen, einen
Bastelzuschuss von pauschal 50,00 € pro teilnehmender
Schule/Kindergarten.
Vorschlag zur Änderung der Richtlinien:
Die oben erläuterte Berechnung der jeweiligen Zuschüsse für die
Durchführung von St. Martins-Umzügen laut den geltenden Richtlinien ist
sehr kompliziert und kaum nachvollziehbar für die Organisatoren. Zudem
erhalten Züge mit einer Teilnehmerzahl von unter 150 Kindern keinen
Zuschuss.
Die anderen Stadtbezirke sehen in ihren Richtlinien entweder feste
Beträge für bestimmte Züge bzw. Organisatoren vor oder ein Entgelt pro
teilnehmendes Kind.
Bonn: Sankt Martins-Ausschuss 250,00 €
Bad Godesberg: Veranstalter von St. Martins-Umzügen erhalten auf
Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 0,40 €
pro teilnehmenden Kind. Der Veranstalter muss
nach Durchführung des St. Martins-Umzugs die
tatsächliche Teilnehmerzahl schriftlich bestätigen.
Hardtberg: Martinsausschuss Duisdorf: 1.300,00 €
OFA Lengsdorf: 550,00 €
OA Brüser Berg: 500,00 €
Die Neuregelung vereinfacht die Berechnung der Zuschüsse und ist für
die Zuschussempfänger nachvollziehbarer. Zudem profitieren kleinere
Züge unter 150 Teilnehmern ebenfalls von einem Zuschuss.
Es besteht die Möglichkeit, dass der derzeit im Budget der
Bezirksverwaltungsstelle vorgesehene Betrag von 3.000,00 € für die
Zuschüsse zu St. Martins-Zügen geringfügig überschritten wird. Eine
Deckung ist aber aus evtl. nicht abgerufenen Zuschüssen anderer
Vereine oder aus Einsparungen bei anderen Kostenstellen der
Bezirksverwaltungsstelle gegeben.
Die Regelungen unter „Ziffer 3e 1. Spiegelstrich“ bezüglich des
Bastelschusses bei Beteiligung an der Laternenausstellung bleiben
unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.32
Produktgruppenbezeichnung
Bezirksverwaltungsstelle
Produkt
1.10.88.01.32.01
Produktbezeichnung
Bezirksverwaltungsstelle BeuelSeite 2 von 3
Seite 3
Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 3.000,00 € 110880132/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
3.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de