212139-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Absolutes Halteverbot auf der Straße "Schmittenpfädchen"
Kerndaten
- Nummer
- 212139-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212139-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Absolutes Halteverbot auf der Straße "Schmittenpfädchen" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung bestätigt die vom Bürger geschilderte Problematik. Die Fahrbahn ist ca. 3,2 Meter breit, so dass bei parkenden / haltenden Fahrzeugen auf der Gehwegseite der Gehweg vollständig zugestellt ist und auf der Fahrbahn weniger als 3 Meter Restfahrbahnbreite vorhanden ist. Dadurch wird auch die Ein- / Ausfahrt erschwert. Daher beabsichtigt die Verwaltung bei entsprechendem Beschluss die Situation durch Entfernung des eingeschränkten Haltverbots und Markierungsarbeiten zu verbessern. Dann dürfen Fahrzeuge dort nicht mehr halten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die mit der Stellungnahme der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de