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212139-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Absolutes Halteverbot auf der Straße "Schmittenpfädchen"

Nummer
212139-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212139 Bürgerantrag: Absolutes Halteverbot auf der Straße "Schmittenpfädchen"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212139-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Absolutes Halteverbot auf der Straße
"Schmittenpfädchen"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung bestätigt die vom Bürger geschilderte Problematik. Die
Fahrbahn ist ca. 3,2 Meter breit, so dass bei parkenden / haltenden
Fahrzeugen auf der Gehwegseite der Gehweg vollständig zugestellt ist und auf
der Fahrbahn weniger als 3 Meter Restfahrbahnbreite vorhanden ist. Dadurch
wird auch die Ein- / Ausfahrt erschwert.
Daher beabsichtigt die Verwaltung bei entsprechendem Beschluss die Situation
durch Entfernung des eingeschränkten Haltverbots und Markierungsarbeiten zu
verbessern. Dann dürfen Fahrzeuge dort nicht mehr halten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die mit der Stellungnahme der
Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung
Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
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