212137 · Beschlussvorlage
Weiterführung des Verfahrens Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“
Kerndaten
- Nummer
- 212137
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212137 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weiterführung des Verfahrens Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die im nördlichen Teil des Grundstücks Genscherallee 3 gelegenen Stellplatzflächen wird erst fortgeführt, wenn seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW konkrete Bauabsichten bestehen und zum Zwecke derer Realisierung ein Antrag auf Änderung des bestehenden Planungsrechts gestellt wird. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird dann entsprechend dem Ratsbeschluss vom 28.06.2021 zu prüfen sein, ob eine Wohnbebauung an dieser Stelle mit den von der Umgebung (Umspannwerk und DB-Bahngleise) ausgehenden Emissionen (Schienenlärm und Magnetfeld) verträglich ist. Begründung Bisherige Abläufe Die Apeiron restaurant & retail management GmbH ist im Jahre 2018 mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, auf dem damals noch städtischen Grundstück Joseph-Beuys-Allee/Emil-Nolde-Straße/Umspannwerk der Westnetz GmbH (südlicher Teil) eine neue Verwaltungszentrale mit Schulungsräumen für ihre Mitarbeitenden zu entwickeln, da die bestehende Firmenzentrale an der Ollenhauerstraße 1 für die Expansionsüberlegungen des Unternehmens nicht mehr ausreicht. Da die Festsetzungen des für das Grundstück bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7920-16 den Bauabsichten entgegenstanden, sollte neues Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 geschaffen werden. Nördlich an das ehemals städtische Grundstück grenzen unbebaute Flächen des Landes NRW an, die durch eine Stellplatznutzung an diesem zentralen Standort ebenfalls mindergenutzt sind und daher, zur städtebaulichen Neuordnung des Gesamtbereiches, in den Geltungsbereich desSeite 1 von 4 Seite 2 Bebauungsplanes Nr. 6719-7 einbezogen wurden. Hier ist aus städtebaulicher Sicht eine Weiterführung der fünfgeschossigen Bebauung zur räumlichen Fassung des Straßenraumes und zur Weiterentwicklung des Bundesviertels möglich. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz fasste am 12.12.2018 vorbehaltlich der Zustimmungen des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz und der Bezirksvertretung Bonn, die am 10.01.2019 bzw. am 14.02.2019 erfolgten, den Zielbeschluss über die Entwicklung des gesamten Areals. Dem städtebaulichen Ziel eines Bürostandortes mit ergänzender öffentlich zugänglicher Nutzung (z.B. Gastronomie, Einzelhandel zur Nahversorgung) wurde zugestimmt (DS-Nr.:1813255EB3). Nach Fortentwicklung der Planung beschloss die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 21.04.2020 - nach vorherigen Beratungen im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 12.03.2020 und im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 11.03.2020 - die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (DS- Nr.:191111). Diese fand im Zeitraum vom 28.05.2020 bis einschließlich 12.06.2020 statt. Teilung des Plangebietes Am 28.06.2021 fasste der Rat der Bundesstadt Bonn den Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Emil-Nolde-Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920-16 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen (DS-Nr. 210232). Weiter beschloss der Rat die Maßgabe, dass das Plangebiet geteilt wird: Im südlichen Bereich wird die bisherige Planung fortgeführt. Dem Ratsbeschluss folgend wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs sowie der Entwurf der Begründung entsprechend der Maßgabe des Rates angepasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 umfasst nunmehr das Gebiet zwischen der Emil-Nolde-Straße, der Joseph-Beuys-Allee, der Stellplatzanlage des Grundstücks Genscherallee 3 und dem Umspannwerk der Westnetz GmbH. Im nördlichen Bereich soll die Prüfung einer Wohnnutzung und einer öffentlichkeitsbezogenen Nutzung im Erdgeschoss erfolgen. Entsprechend wird der Bebauungsplan Nr. 7920-14 zunächst nicht geändert. Perspektiven für den nördlichen Teil des Plangebietes Voraussetzung für die Festsetzung einer anteiligen Wohnnutzung in einem Bebauungsplan, der die derzeit als Stellplätze genutzten Flächen des Landes NRW umfasst, ist die Prüfung und der Nachweis auf Verträglichkeit dieser sensiblen Nutzung mit den von der Umgebung (Umspannwerk und DB- Bahngleise) ausgehenden Emissionen (Schienenlärm und Magnetfeld). Hierzu bedarf es einer Aktualisierung des bislang für den vorhabenbezogenenSeite 2 von 4 Seite 3 Bebauungsplan Nr. 6719-7 vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sowie des Berichts über die Messung magnetischer Felder. Diese Gutachten basieren auf der Annahme, innerhalb des Plangebietes ausschließlich Büronutzung sowie ergänzend im Erdgeschoss eine der Öffentlichkeit zugängliche Nutzung zu realisieren. Vor einer gutachterlichen Überprüfung wurde in einem ersten Schritt die Bereitschaft der Grundstückseigentümerin zur Realisierung einer gemischten Nutzung abgefragt, die sowohl Wohn- als auch Büronutzung mit ergänzenden Nutzungen im Erdgeschoss, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, vorsieht. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Köln, führt hierzu in seinem Schreiben vom 07.09.2021 Folgendes aus: „Die formulierten städtebaulichen Ziele für den im Landeseigentum stehenden Teilbereich des Grundstücks Genscherallee 3 stehen möglicherweise einer Nutzung durch das Land entgegen. Etwaige zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Universität Bonn an diesem Standort finden aus unserer Sicht nicht ausreichend Berücksichtigung. Einer Umsetzung des beabsichtigten Nutzungskonzeptes können wir deshalb nicht zustimmen. Eine Verortung der Nutzungsart „Hybrid Büro“ mit einem Nutzungstyp von einem Wohnungsanteil von ca. 40 % sehen wir aufgrund des zu erwartenden Belastungsgrades (Umspannwerk / DB-Bahngleise) kritisch. Vorstellbar ist eine Umsetzung des ursprünglichen Konzeptes, das im Beteiligungsverfahren 2020 dargestellt wurde. Als städtebauliches Ziel wurde ein Bürostandort mit ergänzender öffentlich zugänglicher Nutzung im Erdgeschoss formuliert. Wir begrüßen in dieser Sache den gemeinsamen Dialog.“ Derzeit bestehen von Seiten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW keine konkreten Bestrebungen, die betroffenen Stellplatzflächen einer baulichen Nutzung zuzuführen. Vorschlag zum Vorgehen im nördlichen Teil Insofern soll das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im nördlichen Teil erst dann fortgeführt werden, wenn seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes der Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7920-14 zum Zwecke der Realisierung eines konkreten Bauvorhabens gestellt wird. Hier sind dann die seitens des Rates formulierten Maßgaben gutachterlich zu prüfen. Anlage/n 1 Übersichtsplan (nördlicher Teil) (öffentlich)Seite 3 von 4 Bebauungsplan Nr.. 66771199--77 --nördlicher Teil-- Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Gronau Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1111..1111..22002211 110000 mSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de