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212137 · Beschlussvorlage

Weiterführung des Verfahrens Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“

Nummer
212137
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212137
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weiterführung des Verfahrens Bebauungsplan Nr.
6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau,
„Joseph-Beuys-Allee“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die im nördlichen
Teil des Grundstücks Genscherallee 3 gelegenen Stellplatzflächen wird erst
fortgeführt, wenn seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW konkrete
Bauabsichten bestehen und zum Zwecke derer Realisierung ein Antrag auf
Änderung des bestehenden Planungsrechts gestellt wird. Im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens wird dann entsprechend dem Ratsbeschluss vom
28.06.2021 zu prüfen sein, ob eine Wohnbebauung an dieser Stelle mit den
von der Umgebung (Umspannwerk und DB-Bahngleise) ausgehenden
Emissionen (Schienenlärm und Magnetfeld) verträglich ist.
Begründung
Bisherige Abläufe
Die Apeiron restaurant & retail management GmbH ist im Jahre 2018 mit dem
Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, auf dem damals noch
städtischen Grundstück Joseph-Beuys-Allee/Emil-Nolde-Straße/Umspannwerk
der Westnetz GmbH (südlicher Teil) eine neue Verwaltungszentrale mit
Schulungsräumen für ihre Mitarbeitenden zu entwickeln, da die bestehende
Firmenzentrale an der Ollenhauerstraße 1 für die Expansionsüberlegungen des
Unternehmens nicht mehr ausreicht. Da die Festsetzungen des für das
Grundstück bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7920-16 den Bauabsichten
entgegenstanden, sollte neues Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes
Nr. 6719-7 geschaffen werden.
Nördlich an das ehemals städtische Grundstück grenzen unbebaute Flächen
des Landes NRW an, die durch eine Stellplatznutzung an diesem zentralen
Standort ebenfalls mindergenutzt sind und daher, zur städtebaulichen
Neuordnung des Gesamtbereiches, in den Geltungsbereich desSeite 1 von 4
Seite 2
Bebauungsplanes Nr. 6719-7 einbezogen wurden. Hier ist aus städtebaulicher
Sicht eine Weiterführung der fünfgeschossigen Bebauung zur räumlichen
Fassung des Straßenraumes und zur Weiterentwicklung des Bundesviertels
möglich.
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz fasste am 12.12.2018
vorbehaltlich der Zustimmungen des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz und der Bezirksvertretung Bonn, die am 10.01.2019 bzw.
am 14.02.2019 erfolgten, den Zielbeschluss über die Entwicklung des
gesamten Areals. Dem städtebaulichen Ziel eines Bürostandortes mit
ergänzender öffentlich zugänglicher Nutzung (z.B. Gastronomie, Einzelhandel
zur Nahversorgung) wurde zugestimmt (DS-Nr.:1813255EB3). Nach
Fortentwicklung der Planung beschloss die Bezirksvertretung Bonn in ihrer
Sitzung am 21.04.2020 - nach vorherigen Beratungen im Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 12.03.2020 und im Ausschuss für
Umwelt und Verbraucherschutz am 11.03.2020 - die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (DS-
Nr.:191111). Diese fand im Zeitraum vom 28.05.2020 bis einschließlich
12.06.2020 statt.
Teilung des Plangebietes
Am 28.06.2021 fasste der Rat der Bundesstadt Bonn den Beschluss, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 für ein Gebiet im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Emil-Nolde-Straße, Joseph-Beuys-Allee,
Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung
der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920-16 gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen (DS-Nr.
210232).
Weiter beschloss der Rat die Maßgabe, dass das Plangebiet geteilt wird:
 Im südlichen Bereich wird die bisherige Planung fortgeführt. Dem
Ratsbeschluss folgend wurde der Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfs sowie der Entwurf der Begründung
entsprechend der Maßgabe des Rates angepasst. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 umfasst nunmehr das Gebiet
zwischen der Emil-Nolde-Straße, der Joseph-Beuys-Allee, der
Stellplatzanlage des Grundstücks Genscherallee 3 und dem
Umspannwerk der Westnetz GmbH.
 Im nördlichen Bereich soll die Prüfung einer Wohnnutzung und einer
öffentlichkeitsbezogenen Nutzung im Erdgeschoss erfolgen.
Entsprechend wird der Bebauungsplan Nr. 7920-14 zunächst nicht
geändert.
Perspektiven für den nördlichen Teil des Plangebietes
Voraussetzung für die Festsetzung einer anteiligen Wohnnutzung in einem
Bebauungsplan, der die derzeit als Stellplätze genutzten Flächen des Landes
NRW umfasst, ist die Prüfung und der Nachweis auf Verträglichkeit dieser
sensiblen Nutzung mit den von der Umgebung (Umspannwerk und DB-
Bahngleise) ausgehenden Emissionen (Schienenlärm und Magnetfeld). Hierzu
bedarf es einer Aktualisierung des bislang für den vorhabenbezogenenSeite 2 von 4
Seite 3
Bebauungsplan Nr. 6719-7 vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sowie
des Berichts über die Messung magnetischer Felder. Diese Gutachten basieren
auf der Annahme, innerhalb des Plangebietes ausschließlich Büronutzung
sowie ergänzend im Erdgeschoss eine der Öffentlichkeit zugängliche Nutzung
zu realisieren.
Vor einer gutachterlichen Überprüfung wurde in einem ersten Schritt die
Bereitschaft der Grundstückseigentümerin zur Realisierung einer gemischten
Nutzung abgefragt, die sowohl Wohn- als auch Büronutzung mit ergänzenden
Nutzungen im Erdgeschoss, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, vorsieht. Der
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Köln, führt hierzu in seinem Schreiben
vom 07.09.2021 Folgendes aus:
„Die formulierten städtebaulichen Ziele für den im Landeseigentum stehenden
Teilbereich des Grundstücks Genscherallee 3 stehen möglicherweise einer
Nutzung durch das Land entgegen. Etwaige zukünftige
Entwicklungsmöglichkeiten der Universität Bonn an diesem Standort finden aus
unserer Sicht nicht ausreichend Berücksichtigung. Einer Umsetzung des
beabsichtigten Nutzungskonzeptes können wir deshalb nicht zustimmen.
Eine Verortung der Nutzungsart „Hybrid Büro“ mit einem Nutzungstyp von
einem Wohnungsanteil von ca. 40 % sehen wir aufgrund des zu erwartenden
Belastungsgrades (Umspannwerk / DB-Bahngleise) kritisch. Vorstellbar ist eine
Umsetzung des ursprünglichen Konzeptes, das im Beteiligungsverfahren 2020
dargestellt wurde. Als städtebauliches Ziel wurde ein Bürostandort mit
ergänzender öffentlich zugänglicher Nutzung im Erdgeschoss formuliert. Wir
begrüßen in dieser Sache den gemeinsamen Dialog.“
Derzeit bestehen von Seiten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW keine
konkreten Bestrebungen, die betroffenen Stellplatzflächen einer baulichen
Nutzung zuzuführen.
Vorschlag zum Vorgehen im nördlichen Teil
Insofern soll das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im
nördlichen Teil erst dann fortgeführt werden, wenn seitens des Bau- und
Liegenschaftsbetriebes der Antrag auf Änderung des bestehenden
Bebauungsplanes Nr. 7920-14 zum Zwecke der Realisierung eines konkreten
Bauvorhabens gestellt wird. Hier sind dann die seitens des Rates formulierten
Maßgaben gutachterlich zu prüfen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (nördlicher Teil) (öffentlich)Seite 3 von 4
Bebauungsplan Nr.. 66771199--77 --nördlicher Teil--
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Gronau
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1111..1111..22002211
110000 mSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de