212134 · Beschlussvorlage
Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2018
Kerndaten
- Nummer
- 212134
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 212134 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2018 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 02.12.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab: Der von der Oberbürgermeisterin aufgestellte Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht 2018 wird gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen gemäß § 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 S.1 GO NRW den Gesamtabschluss für das Jahr 2018 festzustellen. 2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Gesamtabschluss für das Jahr 2018 festzustellen.Seite 1 von 202 Seite 2 Begründung Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein- Westfalen (NKFEG) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 50 ff. KomHVO NRW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Danach ist jedes Jahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember ein Gesamtabschluss aufzustellen Der Gesamtabschluss vermittelt einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage, in dem er alle aus der Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche sowie weitere wirtschaftliche Beteiligungen einbezieht. Hierzu hat die Gemeinde ihren Jahressabschluss und die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich- rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Nach der zum Zeitpunkt 31.12.2018 geltenden Rechtslage besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der 1. Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn zum Stichtag 31.12.2010 wurde am 02.10.2017 in den Rat eingebracht und zur Beratung und Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (vgl. DS-Nr. 1712733). Mit Beschluss vom 26.09.2018 (DS-Nr. 1812387) hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 102 Abs. 2 GO NRW ermächtigt, sich zur Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn zum Stichtag 31.12.2010 Dritter als Prüfer zu bedienen. Hintergrund war insbesondere das Bestreben, die Vereinfachungsregelung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 für die Jahre 2011 bis 2014 noch in Anspruch nehmen zu können, wonach die Gesamtabschlüsse dieser Jahre nicht hätten geprüft werden müssen, wenn sie bis zum 30.06.2019 zusammen mit dem Gesamtabschluss für das Jahr 2015 der Aufsichtsbehörde angezeigt worden wären. Dadurch sollte die Möglichkeit in Anspruch genommen werden, die Gesamtabschlüsse bereits deutlich zurückliegender Jahre aufzuholen. Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 wurde mit Datum vom 30.10.2018 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH beauftragt und der Gesamtabschluss 2010 nachSeite 2 von 202 Seite 3 deren Prüfung durch Beschluss des Rates vom 28.03.2019 festgestellt. Mit Inkrafttreten des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) zum 01.01.2019 wurde die Vereinfachungsregelung dahingehend geändert, dass nunmehr die Gesamtabschlüsse bis 2017 nicht geprüft werden müssen, wenn diese zusammen mit dem Gesamtabschluss für das Jahr 2018 der Aufsichtsbehörde bis zum 31.12.2021 angezeigt werden. Dies ermöglicht der Stadt eine weitergehende Perspektive zur Aufholung von Rückständen. Unter Berücksichtigung des Auslaufens der Vereinfachungsregelung zum 31.12.2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 04.05.2021 das Rechnungsprüfungsamt ermächtigt, sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 Dritter als Prüfer zu bedienen. Nach einer Angebotseinziehung wurde die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH mit Datum vom 03.08.2021 auch mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 beauftragt. Zu Ziff. 1. Gemäß § 116 Abs. 9 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 102 Abs. 2 GO NRW in seiner Sitzung vom 04.05.2021 beschlossen, einen externen Dritten mit der Durchführung der Gesamtabschlussprüfung zu beauftragen. Der Gesamtabschluss ist gemäß § 102 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 3 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Bonn vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH ergaben sich keine Feststellungen. Lediglich bei der Kapitalflussrechnung kam es im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf in dem nunmehr vorgelegten Entwurf zu Korrekturen in der Zuordnung zu den einzelnen Cash-Flow-Arten. Gemäß § 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss fest.Seite 3 von 202 Seite 4 Zu Ziffer 2 In der Gremienfolge beschließt der Rat anschließend auf der Grundlage der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses. Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 wurden bereits vom Rat zur Kenntnis genommen: Gesamtabschluss 2011 DS-Nr.: 1911792 Gesamtabschluss 2012 DS-Nr.: 1912629 Gesamtabschluss 2013 DS-Nr.: 190012 Gesamtabschluss 2014 DS-Nr.: 190752 Gesamtabschluss 2015 DS-Nr.: 200265 Gesamtabschluss 2016 DS-Nr.: 201295 Gesamtabschluss 2017 DS-Nr.: 202137 Sie werden nach der Feststellung des geprüften Gesamtabschlusses 2018 durch den Rat zusammen mit diesem entsprechend § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse der Aufsichtsbehörde angezeigt. Anlage/n 1 Prüfungsbericht Gesamtabschluss 2018 (öffentlich)Seite 4 von 202 Bundesstadt Bonn Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 nebst Gesamtlagebericht HINWEIS: Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine elektronisch übersandte Kopie handelt. Allein die in Papierform übergebenen Unterlagen sind maßgeblich. Die elektronisch übersandte Kopie ist nur zur internen Verwendung durch die Organe des Unternehmens bestimmt, sofern nicht gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen in der Auftragsvereinbarung eine Weitergabe oder Einsichtnahme vorsehen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Einsichtnahme ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zulässig und im Übrigen nicht gestattet.Seite 5 von 202 Seite 6 von 202 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 50678 Köln Telefon +49 (221) 94 99 09-0 Telefax +49 (221) 94 99 09-900 E-Mail info@roedl.de Internet www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialen inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephtha- lat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.Seite 7 von 202 Seite 8 von 202 - 5 - Inhaltsverzeichnis PRÜFUNGSAUFTRAG 6 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 7 Lage der Stadt 7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt 7 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 7 Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 9 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 12 Gegenstand der Prüfung 12 Art und Umfang der Prüfung 13 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG 15 Stichtag des Gesamtabschlusses und Konsolidierungskreis 15 Stichtag des Gesamtabschlusses 15 Konsolidierungskreis 15 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse 17 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung 18 Gesamtabschluss 18 Gesamtlagebericht 18 Beteiligungsbericht 18 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 19 Feststellungen zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 19 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und Konsolidierungsmethoden 19 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und Konsolidierungsmethoden 19 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 19 Aufgliederungen und Erläuterungen 19 WIEDERGABE DES KOMMUNALEN BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG 20 ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHTSeite 9 von 202 - 6 - PRÜFUNGSAUFTRAG Die Bundesstadt Bonn (nachfolgend auch Stadt genannt) hat uns beauftragt, den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018, bestehend aus der Ge- samtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung sowie dem Gesamtanhang und den Gesamtlagebe- richt für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung berichten wir mit diesem Prüfungsbericht, der nach der Prü- fungsleitlinie: „Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen“ (IDR PL 260) des In- stituts der Rechnungsprüfer (IDR) erstellt wurde. Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt- schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Soweit in den für den Auftrag geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftungs- höchstsumme nicht festgelegt ist, bestimmt sich diese nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftrags- bedingungen und gegebenenfalls nach ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen. Im Ver- hältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßge- bend.Seite 10 von 202 - 7 - GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Lage der Stadt Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Im Gesamtabschluss sowie im Gesamtlagebericht zum 31. Dezember 2018 wurden nach un- serer Auffassung folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt getroffen: • Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Gesamtbilanz liegt mit ca. 94,4 % beim Anlagevermögen. Das Anlagevermögen besteht aus immateriellen Vermögensge- genständen, Sachanlagen und Finanzanlagen und ist langfristig im Konzern gebun- den. Dabei stellen die Sachanlagen mit 5.175.414 TEUR (89,2 %) wertmäßig den größten Bilanzposten im Konzern dar. Innerhalb dieses Postens fällt insbesondere das Infrastrukturvermögen mit 2.273.796 TEUR ins Gewicht. Diese Position umfasst 43,9 % der Sachanlagen und geht hauptsächlich auf den Bestand der Kernverwaltung so- wie auf Vermögensgegenstände der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg und der Bonn-Netz GmbH zurück. • Das Gesamteigenkapital zum Bilanzstichtag entspricht 19,0 % der Gesamtbilanz- summe. Auf Fremdkapital (einschließlich Sonderposten) entfallen insgesamt 81,0 %. • Der Anteil der Sonderposten an der Gesamtbilanzsumme beträgt 21,5 %. Dabei werden die Sonderposten für den Gebührenausgleich ausschließlich bei der Kernver- waltung ausgewiesen. Die Sonderposten für Zuwendungen entfallen hauptsächlich auf die Bundesstadt Bonn (81,1 %) und das SGB (12,1 %). • Die Rückstellungen zum 31.12.2018 betragen 880.286 TEUR und nehmen einen Anteil von 15,2 % an der Gesamtbilanzsumme ein. Dabei machen die Pensionsrück- stellungen mit 86,0 % und 757.104 TEUR den Großteil der Position aus. • Die Verbindlichkeiten werden mit 2.525.585 TEUR ausgewiesen, was einer Quote von 43,5 % entspricht. Aus dem Gesamtbestand der Verbindlichkeiten entfallen 61,5 % auf Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und 25,5 % auf Verbindlichkei- ten aus Krediten zur Liquiditätssicherung. Die Investitionskredite kommen neben der Bundesstadt Bonn hauptsächlich aus anlagenintensiven Gesellschaften (Stadtwerke Bonn GmbH, EnW Bonn/Rhein Sieg, Städtisches Gebäudemanagement und VEBO- WAG). • Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Bundesstadt Bonn i. H. v. 1.956.225 TEUR gehen größtenteils auf die Steuern und ähnlichen Abgaben der Bundesstadt Bonn sowie die privatrechtlichen Leistungsentgelte zurück, die insbesondere die Um- satzerlöse der vollkonsolidierten Einheiten mit Dritten widerspiegeln. Gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten machen diese Positionen 75,6% der or- dentlichen Gesamterträge aus.Seite 11 von 202 - 8 - • Den ordentlichen Gesamterträgen stehen die ordentlichen Gesamtaufwendungen mit 1.897.809 TEUR gegenüber. Den größten Anteil haben die Personalaufwendun- gen mit 27,6 %. Daneben fallen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 27,4 % und die Transferaufwendungen mit 22,7 % ins Gewicht. • Das Gesamtfinanzergebnis fällt mit 42.863 TEUR negativ aus. Der Grund dafür liegt insbesondere in hohen Zinsbelastungen. • Aus dem wertmäßigen Überhang der Ertragspositionen im Vergleich zu den Auf- wandspositionen resultiert ein positives Gesamtergebnis der laufenden Ge- schäftstätigkeit i. H. v. 15.553 TEUR. • Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis beträgt -13.911 TEUR. Somit beläuft sich der Gesamtjahresüberschuss laut Bilanz auf 1.642 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesamtjahresüberschuss laut Bilanz um 47.471 TEUR ver- schlechtert. Auf Grund der Prüfung wird festgestellt: Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf der Stadt vermitteln insge- samt eine zutreffende Beurteilung der Lage der Stadt.Seite 12 von 202 - 9 - Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwick- lung Im Gesamtlagebericht wurden nach unserer Auffassung folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung sowie zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: • Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen, dass für die Kernverwaltung die allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern starken Schwankungen unterworfen und damit schlecht zu schätzen sind. Gleichermaßen steigen die Aufwendungen durch nicht beeinfluss- bare Tatbestände. Tarifabschlüsse und wachsende Sozialaufwendungen stellen enorme Belastungen dar. Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für das WCCB, steigende Zinsen, die Gewerbesteuerentwicklung sowie der Sanierungsstau bei den städtischen Gebäuden zu nennen. Seit 2011 muss zur Deckung des Fehlbetrages die Allgemeine Rücklage herangezogen werden. Noch nicht abzuschätzen sind die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den städtischen Haushalt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Krankheit am 11.03.2020 zur Pande- mie. Ab Mitte März 2020 traten in Deutschland massive Einschnitte in das öffentliche und private Leben in Kraft. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Wirtschafts- leistung. In der Folge wird mit einer tiefen Rezession, einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit und einer Erhöhung der Staatsverschuldung gerechnet. Für die Kommunen wird dies zu deutlichen Einnahmeverlusten insbesondere bei den Steuern und Gebühren einerseits und zu höheren Ausgabenbelastungen andererseits führen. Die negativen Auswirkungen sind abhängig von der Dauer der Einschränkun- gen. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, inwieweit Bund und Land durch finanzielle Unterstützungsleistungen helfen werden. • Die Hauptrisiken der SWB resultieren aus möglichen Steuernachforderungen auf- grund einer steuerlichen Betriebsprüfung sowie in den potenziellen Bedrohungen im IT-Bereich. Diese können u.a. in der Zerstörung des Rechenzentrums liegen oder auch im Verlust von Daten durch z.B. Schadsoftware oder auch unerlaubten Fremdzugriffen auf interne Daten. Weitere Einzelrisiken, die sich durch größere Schadenshöhen oder hohe Erwartungswerte hervorheben, liegen unter anderem in einer drohenden Rück- zahlung der Hafenförderung, sofern die Auflagen des Zuwendungsbescheids nicht erfüllt werden. Weiterhin sind zu nennen, mögliche zukünftige Beteiligungsverluste an der Trianel GmbH und der Trianel Gas Kraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, die mögliche Inanspruchnahme des Trianel-Kreditrisikopools und eine mögliche Bürg- schaftsinanspruchnahme durch die Kommunale Zusatzversorgung Westfalen-Lippe (KZVW). • Bei der EnW steigt der Wettbewerbsdruck im liberalisierten Markt nach wie vor. Der Anbieterwechsel durch den Kunden sowie die kundeneigene Umsetzung von effizi- enzsteigernden Maßnahmen führen zu weiteren Absatzrückgängen. Dem wird fort- laufend durch differenzierte Marketingmaßnahmen und Entwicklung von wettbe- werbsfähigen Produkten entgegengesteuert. Risiken sieht die EnW mittelfristig in möglichen Preissteigerungen bei Strom und Gas, die aufgrund der aktuellen Wettbe- werbssituation nicht mehr in vollem Umfang bei den Tarifkunden durchsetzbar sind. Insbesondere im mengenstarken Sondervertragskundengeschäft wird versucht, dieses Risiko durch die höchstmögliche Synchronisation von Beschaffungs- und Absatzver- trägen zu minimieren. Am 29. Januar 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Ände- rung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Kohleverstromung in Deutschland spätestens bis zum Jahr 2038 beendetSeite 13 von 202 - 10 - wird. Wenn der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung vom Gesetzgeber be- schlossen wird, hat das auf die Beteiligung an dem Trianel-Kohlekraftwerk Lünen fi- nanzielle Auswirkungen. • Die hohe Unbeständigkeit bei der Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch kurzfristige Änderungen der energiewirtschaftlichen Gesetzge- bung sowie die Festlegungen der BNetzA, prägt nach wie vor in hohem Maß die Ent- wicklung der Energiewirtschaft insgesamt und beeinflusst maßgebend die Risikolage der Bonn Netz-GmbH. Die betriebenen Anlagen der vorhandenen Netze unterliegen den Risiken von Betriebsstörungen und -unterbrechungen, denen durch systematische Durchführung von Wartung und Instandhaltung sowie Entstörungsdiensten begegnet wird. Wegen der Übertragung der Strom- und Gasnetze der EnW gingen die damit verbundenen Risiken der EnW auf die Bonn-Netz über. Neben den Netzrisiken zählen dazu auch die Risiken im Zusammenhang mit der Leitwarte bzw. dem Betriebsge- bäude. • Betriebliche Risiken der SWBV mit vergleichbar sehr hohen Schadenswerten, jedoch meist mit kleinen Eintrittswahrscheinlichkeiten, sind u. a. mögliche Zerstörungen von Betriebshöfen durch Brände, Ausfälle von technischen Einrichtungen der Betriebsfüh- rung sowie mögliche Serienfehler von Schienenfahrzeugen, die sich aufgrund der Komplexität der eingesetzten Technik bisher noch nicht bemerkbar gemacht haben könnten. Als größtes betriebliches Risiko wird ein möglicher Terroranschlag im U- Bahn-Haltepunkt gesehen. Wie der missglückte Anschlag am oberirdischen Haupt- bahnhof Bonn im Jahr 2012 zeigte, besteht eine potenzielle Bedrohung. Weitere Pri- orität für die Folgejahre wird es sein, durch den Ausbau und Modernisierung der In- frastruktur, der Weiterentwicklung von elektronischen Vertriebs- und Ticketlösungen sowie durch Vernetzung von digital übergreifenden ÖPNV-/Mobilitätsinformationen die verkehrlichen und ökologischen Vorteile des öffentlichen Personennahverkehrs im Wettbewerb zum Individualverkehr für die SWBV zu nutzen. • Als elementares Bestandsrisiko der MVA entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 wird sie 30 Jahre alt – ein im Wettbewerb und der öffent- lichen Wahrnehmung durchaus als kritisch zu bezeichnendes Alter. Die MVA begegnet diesem Risiko u.a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes. Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüber- schreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagenteilen (u.a. Wäscher, Dampflei- tung zum Heizkraftwerk Nord, o. ä.) resultieren. • Beim SGB liegen Risiken im Bereich des Kita-Baus, der Schulen mit der Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen in Bonn und Großprojekten im Bereich der Kultur. Im Rahmen des Sportentwicklungskonzeptes besteht Instandsetzungsbedarf bei den Sportstätten. Vor diesem Hintergrund sind umfangreiche Personalaufstockungen und entsprechende Anpassungen der Personalkapazitäten insgesamt erforderlich sowie die Modifikation der Strukturen innerhalb des Städtischen Gebäudemanagements. • Beim Theater der Bundesstadt Bonn besteht Instandsetzungsbedarf u. a. für den Brandschutz in allen Spielstätten, in den Bereichen der Bühnentechnik (Ober- und Un- terbühnenmaschinerie) der Oper und der Kammerspiele.Seite 14 von 202 - 11 - • Die wesentlichen Risiken der VEBOWAG beziehen sich auf Mietrückstandsrisiken. Die Chancen liegen in der kontinuierlich verbesserten Ertragskraft zur Finanzierung der energetischen und demografischen Erneuerung der Wohnungsbestände sowie im Neubau und in der Nachverdichtung von Wohnungen auf vorhandenen Grundstücks- reserven. Auf Grund der Prüfung wird festgestellt: Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider.Seite 15 von 202 - 12 - GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung des Gesamtabschlusses und des Gesamtla- geberichts nach den Vorschriften der GO NRW bzw. GemHVO NRW sowie der dazu eingerich- teten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der Oberbürgermeisterin der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Dazu haben wir den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrech- nung und Gesamtanhang sowie den Gesamtlagebericht der Bundesstadt Bonn geprüft. Der Gesamtabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrecht- lichen Bestimmungen über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht geprüft. Dage- gen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklä- rung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ord- nungsmäßigkeit von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts.Seite 16 von 202 - 13 - Art und Umfang der Prüfung Wir haben unsere Prüfung nach § 102 GO NRW und nach unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz unter Beachtung der vom IDR festgestellten Leitlinien zur Durchführung kom- munaler Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinrei- chend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Stadt vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor- schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß haben wir eine Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Konzerns Bundesstadt Bonn erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwi- ckelt, das auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren, unter Ein- beziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kon- trollsystems des Konzerns Bundesstadt Bonn, Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungs- handlungen festlegt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich auf die Prüfung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen. Unsere Prüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Sofern Jahresabschlüsse von anderen Abschlussprüfern geprüft wurden, haben wir zur Beur- teilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse die Prüfungsergebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet (vgl. Abschnitt 4.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse). Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamtlageberichts waren die Vollständigkeit, Richtigkeit und Darstellung der im Gesamtlagebericht anzugeben- den Sachverhalte. Bei prognostischen Angaben haben wir uns von der Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit des relevanten verwaltungsinternen Planungssystems überzeugt, die der Prognose zugrunde liegenden Annahmen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft sowie untersucht, ob das verwendete Prognosemodell für die betreffende Problemstellung sachge- recht ist und richtig gehandhabt wurde. Wir haben die Angaben im Gesamtlagebericht unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen ha- ben, beurteilt, ob sie in Einklang mit dem Gesamtabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschrif- ten entsprechen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.Seite 17 von 202 - 14 - Im Weiteren haben wir die Überleitung der Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen auf die für den Konzern Bundesstadt Bonn geltenden Vorschriften (sog. Kommunalbilanzen II) ge- prüft. Unsere Tätigkeiten umfassen aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungs- handlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei der Festlegung unseres Prüfungspro- gramms haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet und daher unser Prüfungsurteil auf Basis einer bewussten risikoorientierten Auswahl bzw. von Stichproben getroffen. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunk- ten unseres Prüfungsprogramms geführt: - Prüfung des Konsolidierungskreises - Einheitlichkeit der Bewertung im Konzern - Kapitalkonsolidierung - Entwicklung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des Konzerns Bundesstadt Bonn - Schuldenkonsolidierung - Aufwands- und Ertragskonsolidierung - Kapitalflussrechnung Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie den Einsatz von Mitarbeitern haben wir unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlich- keit bestimmt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. Ausgangspunkt der Prüfung war der nicht prüfungspflichtige und demzufolge nicht geprüfte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017. Wir haben uns davon überzeugt, dass die Eröff- nungsbilanzwerte keine falschen Angaben enthalten, die den zu prüfenden Gesamtabschluss wesentlich beeinflussen und dass die zulässigen Ausweis-, Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden stetig im Zeitablauf angewendet werden. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die Verwaltungslei- tung und die von ihr benannten Mitarbeiter erteilt. Die Oberbürgermeisterin hat die Vollstän- digkeit des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts zum 31. Dezember 2018 am 15. September 2021 schriftlich bestätigt.Seite 18 von 202 - 15 - FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Stichtag des Gesamtabschlusses und Konsolidierungskreis Stichtag des Gesamtabschlusses Stichtag der Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie des Gesamtabschlusses ist mit Ausnahme des Theaters der Bundesstadt Bonn einheitlich der 31. Dezember 2018. Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss zum 31. Juli 2018 auf. Auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses wurde verzichtet. Die diesbezüglichen Voraussetzun- gen lagen vor. Konsolidierungskreis Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Gesamtanhang an- gegeben. Die Angaben sind zutreffend. Der Gesamtabschluss des Konzerns der Stadt ergibt sich danach aus der Zusammenfassung und Konsolidierung des Jahresabschlusses der Bundesstadt Bonn mit folgenden Tochterunter- nehmen: - Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) - Bonn Netz-GmbH - Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) - Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) - Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) - Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) - Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWBBad) - Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) - Theater der Bundesstadt Bonn - Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) - Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) - bonnorange AöR (bonnorange) Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unverändert zur Kapitalkonsolidierung zum 31. Dezember 2017. Für folgende Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Bundesstadt Bonn wurde eine At-Equity-Bewertung vorgenommen: - Wahnbachtalsperrenverband (WTV) - Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) Die Abgrenzung der Unternehmen, für die eine At-Equity-Bewertung vorgenommen wurde, erfolgte unverändert zur At-Equity-Bilanzierung zum 31. Dezember 2017.Seite 19 von 202 - 16 - Folgende Unternehmen wurden gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW a. F. wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nicht in den Ge- samtabschluss einbezogen: - Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM) - SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR) - Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) - Vebofutur GmbH - Core Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG - Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB) - Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF) - Beethoven-Stiftung - Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC) - Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) - Bonner City Parkraum GmbH (BCP)Seite 20 von 202 - 17 - Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der ein- bezogenen Tochterunternehmen sind nach den auf den Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn anzuwendenden Methoden ordnungsgemäß bilanziert und bewertet. Die nach § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 308 HGB vorgeschriebene einheitliche Bewertung erfolgte in den für Konsolidierungszwecke aufgestellten Kommunalbilanzen II der Tochterunternehmen. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Gesamtanhang. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 nebst Lagebericht der Bundesstadt Bonn wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn geprüft. Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochterunternehmen Stadtwerke Bonn GmbH, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn Netz-GmbH, Stadtwerke Bonn Verkehrs- GmbH, Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH, Stadt- werke Bonn Beteiligungs-GmbH, Stadtwerke Bonn Bad GmbH, Städtisches Gebäudemanage- ment Bonn, Theater der Bundesstadt Bonn, Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG und die bonnorange AöR wurden von anderen Abschlussprüfern geprüft. Wir haben die Prüfungsberichte über die Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2018 sowie der Lageberichte 2018 der Unternehmen des Konsolidierungskrei- ses kritisch durchgesehen. Ferner haben wir die Jahresabschlüsse des Wahnbachtalsperrenver- bandes sowie des Zweckverbandes Rheinische Entsorgungs-Kooperation, für die eine At- Equity-Bewertung vorgenommen wurden, einer kritischen Durchsicht unterzogen. Demnach sind die einbezogenen Jahresabschlüsse ordnungsmäßig.Seite 21 von 202 - 18 - Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung Gesamtabschluss Der Gesamtabschluss wird auf Ebene der Bundesstadt Bonn aus den Einzelabschlüssen der Bundesstadt Bonn und der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen entwickelt. Die Kommunalbilanzen II wurden unter Beachtung der Bilanzierungs- und Bewer- tungsgrundsätze der Bundesstadt Bonn aufgestellt. Die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung sind den gesetzlichen Vorschriften ent- sprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände, die Schulden, das Kapital und die Rech- nungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grund- sätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für erkennbare Risiken wur- den Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages gebildet. Konzernspezifische Besonderheiten wurden berücksichtigt. Der Gesamtanhang enthält die notwendigen Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Ge- samtergebnisrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die Kapitalflussrechnung, die dem Gesamtanhang beizufügen ist, ist ordnungsmäßig. Die Ausübung von Bilanzierungs-, Bewertungs-, Konsolidierungs- und Ausweiswahlrechten er- folgte unverändert zum Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017. Die angewandten Konsolidierungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind ordnungsgemäß. Die Konsolidierungsbuchungen sind zutreffend fortgeführt. Aufgrund der Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Gesamtabschluss zum 31. De- zember 2018 ordnungsgemäß aus den einbezogenen Jahresabschlüssen und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und in allen wesentlichen Belangen den gesetzli- chen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Best- immungen entspricht. Gesamtlagebericht Der von der Verwaltungsleitung aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Ge- samtlagebericht ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die Prüfung ergab, dass der Gesamtlagebericht in allen wesentlichen Belangen den gesetzli- chen Vorschriften entspricht. Beteiligungsbericht Die Bundesstadt Bonn hat einen Beteiligungsbericht erstellt und dem Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018 beigefügt. Da der Beteiligungsbericht nicht Prüfungsgegenstand der Prü- fung des Gesamtabschlusses gemäß § 102 GO NRW ist, haben wir den Beteiligungsbericht nicht als Anlage zum Prüfungsbericht aufgenommen.Seite 22 von 202 - 19 - Gesamtaussage des Gesamtabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses Der Gesamtabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Bundesstadt Bonn. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und Konsolidierungsmethoden Zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen und Konsolidierungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Gesamtanhang. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und Konsolidierungsmethoden Die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden wurden gegenüber dem Ge- samtabschluss 2017 unverändert angewandt. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswir- kungen auf die Gesamtaussage des Gesamtabschlusses zu verzeichnen. Aufgliederungen und Erläuterungen Von Aufgliederungen und Erläuterungen wurde an dieser Stelle abgesehen, da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses erforderlich sind.Seite 23 von 202 - 20 - WIEDERGABE DES KOMMUNALEN BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBE- MERKUNG Nach dem Ergebnis der Prüfung haben wir dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss und dem als Anlage beigefügten Gesamtlagebericht der Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 den folgenden uneingeschränkten Kommunalen Be- stätigungsvermerk erteilt: "Kommunaler Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Prüfungsurteil Wir haben den Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn - bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Gesamtanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Gemein- dehaushaltsverordnung (GemHVO) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und vermittelt un- ter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Bun- desstadt Bonn zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018. Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erklären wir in Anlehnung an § 322 HGB, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Gesamtabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Gesamtabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell- ten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durch- führung kommunaler Abschlussprüfungen des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) durchge- führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Ver- antwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Gesamtabschlusses“ unseres kommu- nalen Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunterneh- men unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht- lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim- mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- teile zum Gesamtabschluss zu dienen.Seite 24 von 202 - 21 - Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Gesamtabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften des § 116 Abs. 1 GO NRW a. F. i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO NRW in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Gesamtabschluss unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Bun- desstadt Bonn vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fortführung seiner Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, sofern einschlä- gig, anzugeben. Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rech- nungslegungsprozesses des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Aufstellung des Gesamtabschlus- ses. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Gesamtabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun- gen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Gesamt- abschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung und der Leitlinien zur Durchführung kommunaler Abschlussprüfungen vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und wer- den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein- zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Seite 25 von 202 - 22 - Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbe- absichtigter - falscher Darstellungen im Gesamtabschluss, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- teile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar- stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystems um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieses Systems des Konzerns Bundesstadt Bonn abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise Schlussfolgerungen darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns Bun- desstadt Bonn zur Fortführung seiner Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung seiner Auf- gaben, aufwerfen könnte. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö- rigen Angaben im Gesamtabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss- folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er- langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse und Gegebenheiten können je- doch dazu führen, dass der Konzern Bundesstadt Bonn die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr ohne Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung im Rahmen der Ge- währträgerhaftung des Landes sicherstellen kann. Eine Insolvenz der Bundesstadt Bonn ist nach § 128 GO i.V.m. § 12 InsO ausgeschlossen. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Gesamtab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamtabschluss die zugrunde lie- genden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung fest- stellen.Seite 26 von 202 - 23 - SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES GESAMTLAGEBERICHTS Prüfungsurteil Wir haben den Gesamtlagebericht des Konzerns Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Gesamtlagebericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Ge- meindehaushaltsverordnung NRW und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn. In allen wesentlichen Belangen steht der Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Gesamtlageberichts unter Beachtung des International Stan- dard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) durchgeführt. Danach wenden wir als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Quali- tätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfer- praxis (IDW QS 1) an. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Be- rufssatzung für Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und an- gemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Gesamtlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtlageberichts, der in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ent- spricht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermit- telt, in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwen- dig erachtet haben, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften mit der Gemeindehaushaltsverordnung NRW zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Gesamtlagebericht erbringen zu können. Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwa- chung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Aufstellung des Gesamtlageberichts. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Gesamtlageberichts Unsere Zielsetzung ist hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Gesamtlagebericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ent- spricht. Die Ausführungen zur Verantwortung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Gesamtab- schlusses gelten gleichermaßen für die Prüfung des Gesamtlageberichts mit der Ausnahme, dass wir nicht beurteilen, ob der Gesamtlagebericht die zugrunde liegenden GeschäftsvorfälleSeite 27 von 202 - 24 - so darstellt, dass er unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Des Weiteren führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Basis ausreichend ge- eigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An- nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass zukünftige Ereignisse wesent- lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Köln, den 15. September 2021 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Richter Wirtschaftsprüfer gez. Quost Wirtschaftsprüfer (An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Kommunalen Bestätigungsvermerks)" Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei kommunalen Ab- schlussprüfung (IDR PL 260). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Kommunalen Bestätigungsvermerkes außer- halb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätig- ten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Kommunaler Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Köln, den 15. September 2021 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Richter Wirtschaftsprüfer Quost WirtschaftsprüferSeite 28 von 202 ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT 6.1 Gesamtabschluss 2018 der Bundesstadt Bonn nebst Gesamtlagebericht 6.2 Kommunaler Bestätigungsvermerk 6.3 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirt- schaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017Seite 29 von 202 Seite 30 von 202 6.1 Gesamtabschluss 2018 der Bundesstadt Bonn nebst GesamtlageberichtSeite 31 von 202 Seite 32 von 202 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 33 von 202 2 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5 2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7 3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12 4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14 4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag .......................................................................................................... 15 4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis...................................................................................................................................................... 16 4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16 4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23 4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24 4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26 4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30 4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33 4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 71 4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 87 5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................... 91 6. Gesamtlagebericht .................................................................................................................................................................................. 95 6.1 Allgemeines .......................................................................................................................................................................................... 96 6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................... 96Seite 34 von 202 3 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ................................................................................................................................. 96 6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 104 6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 109 6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 109 6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 113 6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 115 6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 115 6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 116 6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 118 6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 119 6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 121 6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 122 6.6 Organe und Mitgliedschaften .............................................................................................................................................................. 126 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 157Seite 35 von 202 1155..0099..22002211Seite 36 von 202 5 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 1. EinführungSeite 37 von 202 6 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage- ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind. Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations- oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab- schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän- digten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Zudem ist dem Gesamtabschluss ein gemeindlicher Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2018 mit den Zahlen der Geschäftsjahre 2017 und 2018 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 190818 im Bonner Ratsinformationssystem) beigefügt. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1.1.2019 wurden sowohl die bis 2018 geltenden Paragraphen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) als auch die ab 2019 geltenden Paragraphen der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) angegeben.Seite 38 von 202 7 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 2. GesamtbilanzSeite 39 von 202 8 Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz Bundesstadt BonnAktiva Passiva Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 1 Anlagevermögen 5.478.424.964,05 5.400.896.518,20 1 Eigenkapital 1.104.456.906,17 1.102.490.898,67 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 22.829.832,45 23.761.323,10 1.1 Allgemeine Rücklage 903.389.161,95 910.416.185,92 1.2 Sachanlagen 5.175.414.231,17 5.104.851.928,97 1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37 1.3 Finanzanlagen 280.180.900,43 272.283.266,13 1.3 Ausgleichsrücklage 59.514.961,61 0,00 1.4 Gesamtjahresergebnis 1.641.722,91 49.112.978,93 1.5 139.255.994,33 142.306.668,45 2 Umlaufvermögen 295.192.568,94 295.020.387,01 2 Sonderposten 1.244.910.980,72 1.229.181.108,87 2.1 Vorräte 51.203.860,88 51.901.663,51 2.1 für Zuwendungen 1.001.032.852,32 854.183.835,61 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216.991.784,64 210.702.999,59 2.2 für Beiträge 195.235.629,22 196.208.984,04 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 2.3 für den Gebührenausgleich 24.126.806,27 30.619.052,68 2.4 Liquide Mittel 26.996.923,42 32.415.723,91 2.4 Sonstige Sonderposten 24.515.692,91 148.169.236,54 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 29.059.251,48 32.767.134,96 3 Rückstellungen 880.286.216,52 841.963.243,74 3.1 Pensionsrückstellungen 757.103.858,90 726.931.521,07 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.965.000,00 2.824.347,53 3.4 Steuerrückstellungen 995.596,28 2.052.460,00 3.5 Sonstige Rückstellungen 120.221.761,34 110.154.915,14 4 Verbindlichkeiten 2.525.585.141,65 2.510.404.035,88 4.1 Anleihen 0,00 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.552.686.784,17 1.509.447.618,89 4.3 643.650.599,30 613.598.099,71 4.4 Verbindlk. a. Vorg. d. Kreditaufn. wirtschaftl. gleichk. 2.507.856,59 2.222.413,65 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.812.188,70 84.783.189,63 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 123.203.982,76 128.767.176,45 4.7 Erhaltene Anzahlungen 126.723.730,13 171.585.537,55 5 Passive Rechnungsabgrenzung 47.437.539,41 44.644.753,01 5.802.676.784,47 5.728.684.040,17 5.802.676.784,47 5.728.684.040,17 Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2018Seite 40 von 202 9 Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn31.12.2018 EUR 31.12.2017 EUR 1 Anlagevermögen 5.478.424.964,05 5.400.896.518,20 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 22.829.832,45 23.761.323,10 1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 1.1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung 0,00 0,00 1.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung 0,00 0,00 1.1.2 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 18.679.018,74 21.270.618,43 1.1.3 4.150.813,71 2.490.704,67 1.2 Sachanlagen 5.175.414.231,17 5.104.851.928,97 1.2.1 872.557.839,30 879.037.174,37 1.2.1.1 Grünflächen 683.303.909,00 686.358.268,28 1.2.1.2 Ackerland 18.233.205,06 18.204.378,50 1.2.1.3 Wald, Forsten 11.162.810,40 10.901.764,44 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 159.857.914,84 163.572.763,15 1.2.2 1.522.096.586,49 1.480.677.435,56 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 92.056.402,31 82.829.419,64 1.2.2.2 Schulen 536.685.803,44 516.198.928,00 1.2.2.3 Wohnbauten 364.075.217,51 351.217.793,80 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 529.279.163,23 530.431.294,12 1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.273.795.608,69 2.286.728.216,07 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 352.952.078,82 353.432.272,87 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 265.050.172,20 269.568.701,21 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 55.548.339,19 56.904.045,19 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 763.492.303,26 767.494.009,56 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 495.803.322,25 510.032.492,13 1.2.3.6 Versorgungsanlagen 304.760.972,25 293.066.909,31 1.2.3.7 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 36.188.420,72 36.229.785,80 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 868.573,89 795.425,56 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 118.732.762,53 118.364.057,98 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 79.928.770,06 79.228.832,39 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.946.657,48 43.562.054,56 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 260.487.432,73 216.458.732,48 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Aktiva Anzahlungen auf immaterielle VermögensgegenständeSeite 41 von 202 10 Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn31.12.2018 EUR 31.12.2017 EUR 1.3 Finanzanlagen 280.180.900,43 272.283.266,13 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 32.282.180,97 32.282.180,97 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 81.826.225,94 85.094.260,41 1.3.3 Übrige Beteiligungen 50.884.124,75 51.871.106,35 1.3.4 Sondervermögen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 94.516.417,03 78.446.225,61 1.3.6 Ausleihungen 20.671.951,74 24.589.492,79 2 Umlaufvermögen 295.192.568,94 295.020.387,01 2.1 Vorräte 51.203.860,88 51.901.663,51 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 50.649.433,33 51.092.887,89 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 554.427,55 808.775,62 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216.991.784,64 210.702.999,59 2.2.1 Forderungen 151.442.975,20 138.848.724,87 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 65.548.809,44 71.854.274,72 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 2.4 Liquide Mittel 26.996.923,42 32.415.723,91 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 29.059.251,48 32.767.134,96 4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 5.802.676.784,47 5.728.684.040,17Aktiva AktivaSeite 42 von 202 11 Gesamtabschluss 2018 Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn31.12.2018 EUR 31.12.2017 EUR 1 Eigenkapital 1.104.456.906,17 1.102.490.898,67 1.1 Allgemeine Rücklage 903.389.161,95 910.416.185,92 1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37 1.3 Ausgleichsrücklage 59.514.961,61 0,00 1.4 Gesamtjahresergebnis 1.641.722,91 49.112.978,93 1.5 139.255.994,33 142.306.668,45 2 Sonderposten 1.244.910.980,72 1.229.181.108,87 2.1 für Zuwendungen 1.001.032.852,32 854.183.835,61 2.2 für Beiträge 195.235.629,22 196.208.984,04 2.3 für den Gebührenausgleich 24.126.806,27 30.619.052,68 2.4 Sonstige Sonderposten 24.515.692,91 148.169.236,54 3 Rückstellungen 880.286.216,52 841.963.243,74 3.1 Pensionsrückstellungen 757.103.858,90 726.931.521,07 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.965.000,00 2.824.347,53 3.4 Steuerrückstellungen 995.596,28 2.052.460,00 3.5 Sonstige Rückstellungen 120.221.761,34 110.154.915,14 4 Verbindlichkeiten 2.525.585.141,65 2.510.404.035,88 4.1 Anleihen 0,00 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.552.686.784,17 1.509.447.618,89 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 643.650.599,30 613.598.099,71 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 2.507.856,59 2.222.413,65 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.812.188,70 84.783.189,63 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 123.203.982,76 128.767.176,45 4.7 Erhaltene Anzahlungen 126.723.730,13 171.585.537,55 5 Passive Rechnungsabgrenzung 47.437.539,41 44.644.753,01 5.802.676.784,47 5.728.684.040,17Passiva Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter PassivaSeite 43 von 202 12 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 3. GesamtergebnisrechnungSeite 44 von 202 13 Gesamtabschluss 2018 Gesamtergebnisrechnung Bundesstadt BonnErgebnis des Haushaltsjahres EUR Ergebnis des Vorjahres EUR Vergleich Haushaltsjahr/Vorjahr EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben 709.832.663,20 EUR 651.122.174,00 EUR 58.710.489,20 EUR 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 226.801.703,50 EUR 212.334.799,11 EUR 14.466.904,39 EUR 3 + Sonstige Transfererträge 12.266.862,89 EUR 6.235.433,85 EUR 6.031.429,04 EUR 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 218.494.273,46 EUR 210.004.890,30 EUR 8.489.383,16 EUR 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 550.759.617,47 EUR 559.403.320,55 EUR -8.643.703,08 EUR 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 116.760.519,16 EUR 142.407.167,46 EUR -25.646.648,30 EUR 7 + Sonstige ordentliche Erträge 117.075.542,20 EUR 73.828.789,36 EUR 43.246.752,84 EUR 8 + Aktivierte Eigenleistungen 7.961.725,47 EUR 6.939.791,78 EUR 1.021.933,69 EUR 9 +/- Bestandsveränderungen -3.727.894,97 EUR 7.085.571,73 EUR -10.813.466,70 EUR 10 = Ordentliche Gesamterträge 1.956.225.012,38 EUR 1.869.361.938,14 EUR 86.863.074,24 EUR 11 - Personalaufwendungen -525.248.032,66 EUR -503.015.180,81 EUR -22.232.851,85 EUR 12 - Versorgungsaufwendungen -35.409.197,43 EUR -28.978.035,56 EUR -6.431.161,87 EUR 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -519.677.038,23 EUR -515.639.395,34 EUR -4.037.642,89 EUR 14 - Bilanzielle Abschreibungen -141.524.419,09 EUR -138.216.862,26 EUR -3.307.556,83 EUR 15 - Transferaufwendungen -430.480.613,58 EUR -363.373.451,86 EUR -67.107.161,72 EUR 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -245.469.820,00 EUR -208.740.224,49 EUR -36.729.595,51 EUR 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen -1.897.809.120,99 EUR -1.757.963.150,32 EUR -139.845.970,67 EUR 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 und 17) 58.415.891,39 EUR 111.398.787,82 EUR -52.982.896,43 EUR 19 + Finanzerträge 5.376.791,64 EUR 6.014.937,50 EUR -638.146 20 - Finanzaufwendungen -44.971.733,36 EUR -47.754.110,17 EUR 2.782.377 21 - Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen -3.268.034,47 EUR -3.268.034,47 EUR 22 = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 und 20) -42.862.976,19 EUR -45.007.207,14 EUR 2.144.230,95 EUR 23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 und 21) 15.552.915,20 EUR 66.391.580,68 EUR -50.838.665,48 EUR 24 + Außerordentliche Erträge 25 - Außerordentliche Aufwendungen 26 = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 und 24) 27 = Gesamtjahresergebnis im Konzern (Zeilen 22 und 25) 15.552.915,20 EUR 66.391.580,68 EUR -50.838.665,48 EUR 28 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -13.911.192,29 EUR -17.278.601,75 EUR 3.367.409,46 EUR 29 = Gesamtjahresergebnis laut Bilanz (Zeilen 26 und 27) 1.641.722,91 EUR 49.112.978,93 EUR -47.471.256,02 EUR Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und AufwandsartenSeite 45 von 202 14 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 4. GesamtanhangSeite 46 von 202 15 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 49 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 50 KomHVO NRW) für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjah- res sowie aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss beizufügen. Der erste Gesamtabschluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2018 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei assoziierte Unternehmen einbezogen. Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon- zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen. Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe, deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen- abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind. Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodassSeite 47 von 202 16 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be- sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab- schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2018 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2018 nicht ergeben. Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 zu Grunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah- ren) gegliedert. Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen. Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter- prise Management - Business Consolidation Services) unterstützt. 4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis 4.2.1 Allgemeine Ausführungen Ausgangspunkt für die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Bundesstadt Bonn ist die örtliche Beteiligungsstruktur zum 31.12.2018. Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Bundesstadt Bonn. Es werden die Beziehungen sowohl zu den privatrechtlichen Betrieben als auch den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ihren Beteili- gungsquoten und prozentualen Verflechtungen dargestellt.Seite 48 von 202 17 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Ferner müssen die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Zweckverbände) oder den rechtlich selbstständigen Stiftungen berücksichtigt werden. Diese müssen im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises gesondert betrachtet werden. Eine Ausnahme besteht bei den örtlichen Sparkassen. Diese dürfen weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss aufge- nommen werden. Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind somit im Gesamtabschluss nicht zu berücksich- tigen und werden wie fremde Dritte behandelt. Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 u. 2 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 KomHVO NRW) Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 KomHVO NRW) im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Verbundene Unternehmen des Privat- rechts einer Kommune sind im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder die Kommune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben kann (§ 50 Abs. 2 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 2 KomHVO NRW)). Konzept der einheitlichen Leitung Um ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbeziehen zu können, muss dieses unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen. Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: • Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Unternehmen übertragen wurde, ab und kann im Zweifel ihre Interessen durchsetzen. • Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsächlich ausgeübt. • Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit anderen.Seite 49 von 202 18 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Control-Konzept Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglichkeiten des § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 2. S. 2 Nr. 1-3 KomHVO NRW) gegeben ist. Diese Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune • die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, • das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder • das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertra- ges oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung" ist es hier nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune auch tatsächlich ausgeübt wird. Die Bundesstadt Bonn hat sich zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen, d.h. den Beteiligungsquoten nach dem Control-Konzept orien- tiert. Bei den Gesellschaften, deren Beteiligungsquote mindestens 50,1 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der Betei- ligungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsakten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte wurden diese Gesellschaften dann in den Vollkonsolidierungskreis übernommen.Seite 50 von 202 19 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Voraussetzungen für die Equity-Methode gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 3 KomHVO NRW) Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Betrieb unter bestimmten Bedingungen nach der Equity-Methode einbezogen werden. Dazu muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der Kom- mune steht. Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn • ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) an einem anderen nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb hält und • tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird. Zur Ermittlung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich die Bundesstadt Bonn vorrangig an den Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Beteiligungen, an denen die Kernverwaltung unmittelbar oder mittelbar mehr als 20 % und bis zu 50 % der Anteile hält, wurden zunächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Gesellschaftsverträge und sonstiger Unterlagen geprüft, ob auf die hier eingeordneten Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss seitens der Bundesstadt Bonn ausgeübt werden kann. Die Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen der assoziierten Unternehmen werden in den Konsolidierungskreis der Bundesstadt Bonn nicht einbezogen, weil auf diese seitens der Stadt kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es sind nur solche Beteiligungen als assoziierte Unternehmen zu behandeln, auf die ein in den Gesamtabschluss einbezogenes vollkonsolidiertes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt.Seite 51 von 202 20 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Betrieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren. Das Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht aufgrund untergeord- neter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW (ab 01.01.2019 § 116b GO NRW) in Anspruch genommen wird. Alle Unternehmen, an denen die Bundesstadt Bonn mit einer Beteiligungsquote von weniger als 20 % beteiligt ist, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Gesamtbilanz angesetzt. Im Rahmen der Prüfung der at cost-Beteiligungen wird ausgeschlossen, dass bei diesen Betrieben ein maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw. eine besondere Beteiligungsabsicht seitens der Stadt besteht. Überprüfung der Wesentlichkeit Gem. § 116 Abs. 3 GO NRW (ab 01.01.2019 § 116b GO NRW) muss ein Unternehmen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden, sofern es für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanz- gesamtlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist. Im Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (vgl. Fallstudie Stadt Essen) werden Schwellenwerte von 3 % bis 5 % der summierten Ergebnisse aller Betriebe, die von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße dafür verwendet, ob ein Betrieb in den Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Konkrete Vorgaben auf welche Kennzahlen bzw. Kriterien sich diese Schwellenwerte be- ziehen, werden allerdings nicht pauschal bestimmt, sondern sollen sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten. Bei der Prüfung der Wesentlichkeit werden alle Beteiligungen der Bundesstadt Bonn einbezogen, die grundsätzlich aufgrund der o.g. Prüfschritte voll bzw. at-equity zu konsolidieren wären. Hierzu werden zunächst bestimmte Kriterien festgelegt, an denen die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemessen werden kann.Seite 52 von 202 21 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Die Beurteilung der Wesentlichkeit wird anhand der Anteile an den summierten Werten der folgenden Kriterien vorgenommen: • Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen • Eigenkapital Stammkapital/gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Vorträge, Jahresergebnisse, Sonderposten (für Zuwendungen, für Beiträge, für In- vestitionen, für Erträge, sonstige sowie hälftig Sonderposten mit Rücklageanteil) • Fremdkapital Rückstellungen, Verbindlichkeiten, hälftig Sonderposten mit Rücklageanteil, passiver Rechnungsabgrenzungsposten • Bilanzsumme • Ordentliche Erträge Bundesstadt Bonn: analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen/Änderung des Be- standes an unfertigen Leistungen, sonstige betriebliche Erträge, ohne Finanzerträge (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamt- ergebnisrechnung) • Ordentliche Aufwendungen Bundesstadt Bonn: analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sons- tiger betrieblicher Aufwand, ohne Finanzaufwand (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung) Zudem werden die Jahresergebnisse betrachtet, um neben den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen auch die außerordentlichen Geschäftsvorfälle analysieren zu können. Auf eine Bildung von Verhältniszahlen wird in diesem Fall aber verzichtet, da sich bei einer Summierung negative und positive Jahresergebnisse saldieren und somit keine schlüssigen Verhältniszahlen liefern können.Seite 53 von 202 22 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Vereinfachend wird von den nicht konsolidierten Einzelabschlüssen der Unternehmen ausgegangen, d.h. die jeweiligen Werte werden vor den durchzuführenden Konsolidierungsmaßnahmen (brutto) ins Verhältnis zueinander gesetzt. In einem ersten Schritt wird der Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2018 mit den Abschlüssen nach Handelsrecht dem Grunde nach voll zu konsolidierenden Unternehmen aufaddiert. Daraus ergibt sich eine Summenbilanz bzw. Summenergebnisrechnung als Ausgangspunkt für eine prozentuale Beurteilung der einzelnen zu konsolidierenden Betriebe. Tabellarisch werden die o.g. Kriterien zur Prüfung der Wesentlichkeit der voll zu konsolidierenden Unternehmen anhand absoluter und relativer Werte überprüft. Anhand der Zahlenwerte wird jedes einzelne Unternehmen hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung: Die ermittelte Gesamtbilanzsumme wird ins Verhältnis zur Summe der Einzelbilanzen bzw. aggregierten Größen der Unternehmen gesetzt, die dem Grunde nach von untergeordneter Bedeutung sind. Die ins Verhältnis zur Sum- menbilanz gesetzten Kenngrößen liegen unterhalb von 5 %. Die entsprechenden Unternehmen werden daher aus dem Konsolidierungs- kreis eliminiert. In einem zweiten Schritt erfolgt die Untersuchung der assoziierten Unternehmen. Dabei werden alle assoziierten Unternehmen einer Ein- zelbetrachtung und anschließend einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenzen unterzogen. Im Ergebnis liegt nur ein assoziiertes Unternehmen über der Wesentlichkeitsgrenze. Im letzten Schritt wird nochmals eine Gesamtbetrachtung aller verbundenen und assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeu- tung vorgenommen. Auch hier liegen die Prozentsätze unterhalb von 5 %.Seite 54 von 202 23 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 4.2.2 Verbundene Unternehmen Der für den Gesamtabschluss abgegrenzte Vollkonsolidierungskreis umfasst zum 31.12.2018 neben der Kernverwaltung der Bundesstadt Bonn folgende drei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (Sondervermögen), neun privatwirtschaftlich organisierte verbundene Unterneh- men sowie eine AöR: Verbundene, voll zu konsolidierende Unternehmen / Sondervermögen Anteil am Kapital in % Sitz der Gesellschaft Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) 100,00 Bonn Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) 50,45 Bonn Bonn-Netz GmbH 50,45 Bonn Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 58,47 Bonn Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) 59,19*- Bonn Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) 100,00 Bonn Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) 58,47 Bonn Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWBBad) 58,47 Bonn Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) 100,00 Bonn Theater der Bundesstadt Bonn 100,00 Bonn Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) 100,00 Bonn Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) 92,34 Bonn bonnorange AöR (bonnorange) 100,00 Bonn * Unmittelbar über die Bundesstadt Bonn 2,54 %, mittelbar 2 % über die bonnorange und 93,46 % über die SWBB.Seite 55 von 202 24 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzgesamtlage des Konzerns wurden folgende verbundene Unternehmen nicht voll konsolidiert: ➢ Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM) ➢ SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR) ➢ Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) ➢ Vebofutur GmbH ➢ Core Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG ➢ Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB) ➢ Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF) ➢ Beethoven-Stiftung ➢ Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC) ➢ Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) ➢ Bonner City Parkraum GmbH (BCP) 4.2.3 Assoziierte Unternehmen Zum 31.12.2018 wurden zwei assoziierte Unternehmen im Gesamtabschluss berücksichtigt: Assoziiertes Unternehmen Anteil am Kapital in % Sitz der Gesellschaft Wahnbachtalsperrenverband (WTV) 46,60 Siegburg Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) 20,00 Bonn Weitere Einzelheiten, Übersichten und detailliertere Angaben zu den städtischen Betrieben können dem Beteiligungsbericht entnommen werden.Seite 56 von 202 25 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt BonnKonsolidierungsstruktur im Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn Voll zu konsolidierende Unternehmen Wesentliche assoziierte Unternehmen Bundesstadt Bonn 8000 SWB 1000 Stadtwerke Bonn GmbH - Holding 100 % SWBD 4100 Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH 100 % SWBB 5100 Stadtwerke Bonn Beteiligungs- GmbH 58,47% EnW 1100 Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 86,29% SWB-Netze 1300 Stadtwerke Bonn EnergieNetze GmbH 100 % SWB Bonn Bad GmbH 1700 Stadtwerke Bonn Bad-GmbH 100 % SWBV 2100 Stadtwerke Bonn Verkehrs- GmbH 100 % MVA 3100 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 93,46% | 2,54 % | 2 % SGB 8010 Städtisches Gebäudemanagement 100 % Theater 8020 Theater Bonn 100 % SZB 8030 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn 100 % VEBOWAG 8100 Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG 92,34 % bonnorange AöR 8200 bonnorange Anstalt des öffentlichen Rechts 100 % WTV 8710 Wahnbachtalsperrenverband 46,60 % REK 8720 Rheinische Entorguns- Kooperation 20 %Seite 57 von 202 26 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Unter Beachtung des Grundsatzes der Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheitsgrundsatz) nach den handelsrechtlichen „Grundsätzen ord- nungsmäßiger Konzernrechnungslegung“ (GoK), sind im Konzern sämtliche wesentliche Kapitalverflechtungen, Schuldverhältnisse und ergebniswirksame Vorgänge zu eliminieren, soweit diese auf den Geschäften innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Nach dem Einheitsgrundsatz soll die Abbildung der Bundesstadt Bonn als Konzernmutter mitsamt ihren einzubeziehenden Tochterunternehmen der- gestalt erfolgen, als ob diese Unternehmen insgesamt zusammen mit der Konzernmutter eine einzige wirtschaftliche Einheit wären. Der Gesamtabschluss bildet lediglich die Vorfälle ab, die auf Geschäftsbeziehungen zu konzernfremden Dritten zurückzuführen sind. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden, voll zu konsoli- dierenden Unternehmen eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung wird gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 KomHVO NRW) i. V. m. § 301 HGB nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Dabei wird der Wert der Beteiligung in der Bilanz der Bundesstadt Bonn oder der Tochterunternehmen (SWB, SWBB und EnW) mit dem auf den Konzern Bundesstadt Bonn entfallenden anteiligen Eigen- kapital in der Bilanz des verbundenen Unternehmens verrechnet. Die Erstkonsolidierung wurde auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen zum 01.01.2010 durchgeführt. In der Gesamtbilanz muss ein "Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter" gebildet werden, wenn Konzernaußenstehende am Eigenkapital eines zu konsolidierenden Unternehmens beteiligt sind. Der Ausgleichsposten ist für den Teil des Eigenkapitals zu bilden, der auf die Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen gehalten werden. In den Ausgleichsposten sind auch die Beträge einzubeziehen (stille Reserven und Lasten), die bei Anwendung der Neubewertungsmethode dem anteiligen Eigenkapital des Konzernaußenstehenden entsprechen (§ 307 Abs. 1 HGB). Die Bundesstadt Bonn als "mehrstufiger Konzern" wendet die Simultankonsolidierung zur Erfassung ihrer Töchter und Enkel im Gesamt- abschluss an. Im Gegensatz zur Kettenkonsolidierung wird bei der Simultankonsolidierung auf die Durchführung von Teilkonsolidierungen verzichtet. Die Kapitalkonsolidierung wird in einem einzigen Konsolidierungsvorgang im Anschluss an die Erstellung des Summenab-Seite 58 von 202 27 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn schlusses aller einzubeziehenden Unternehmen durchgeführt. Die Kapitalaufrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage des durchgerech- neten Konzernanteils aus Sicht der Bundesstadt Bonn als Mutterunternehmen. Beim Konzern Stadtwerke Bonn wird auf die Einzelab- schlüsse der zu konsolidierenden Einzelunternehmen aufgesetzt. Die aus der Kapitalkonsolidierung zum 01.01.2010 resultierenden passiven Unterschiedsbeträge veränderten sich in 2018 wie folgt: Passive Unterschiedsbeträge 31.12.2017 EUR Veränderung 31.12.2018 EUR Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 3.362.865,00 0,00 3.362.865,00 VEBOWAG 17.612.937,10 0,00 17.612.937,10 Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) 16.654.062,56 0,00 16.654.062,56 Theater der Bundesstadt Bonn -6.456.935,63 0,00 -6.456.935,63 bonnorange AöR 0,00 504.613,80 504.613,80 Summe 31.172.929,03 504.613,80 31.677.542,83 Die Veränderung des Passiven Unterschiedsbetrages der bonnorange AöR in 2018 ist auf Bewertungsanpassungen bei der bonnorange AöR zurückzuführen. Hier wurden aufgrund eines Gutachtens zur Berechnung der Pensionsrückstellungen Anpassungen vorgenommen. Der bei der Erstkonsolidierung innerhalb der Kapitalkonsolidierung des Theaters der Bundesstadt Bonn entstandene aktive Unterschieds- betrag wurde gemäß dem Wahlrecht nach § 49 Abs. 4 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 3 S. 3 HGB (a.F.) mit den passiven Unterschiedsbeträ- gen verrechnet.Seite 59 von 202 28 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Die passiven Unterschiedsbeträge werden nach Verrechnung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung des Theaters der Bundesstadt Bonn entsprechend dem Muster zur Gesamtbilanz im Eigenkapital unter der Allgemeinen Rücklage ausgewiesen. Im Übrigen wurden die aktiven Unterschiedsbeträge als Firmenwert aktiviert und über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben. Zum 31.12.2016 waren alle Firmenwerte vollständig abgeschrieben. Die Schuldenkonsolidierung wurde nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW) i.V.m. § 303 HGB durch die Eliminierung von Forderungen, Ausleihungen, etc. und jeweils korrespondierenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwi- schen den Konzernorganisationen vorgenommen. Die Aufwands- und Ertragseliminierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW) i.V.m. § 305 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den voll zu konsolidierenden Einheiten mit den auf sie entfallenden Aufwen- dungen. Das gesetzliche Wahlrecht des § 50 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 3 KomHVO NRW) i.V.m. §§ 311, 312 HGB wird bei der Bundesstadt Bonn zu Gunsten der Buchwertmethode ausgeübt. Analog zur Vorgehensweise bei den voll zu konsolidierenden Toch- terunternehmen wird der Zeitpunkt der Erstanwendung der Equity-Methode auf den Stichtag 01.01.2010 festgelegt. Die Buchwertmethode sieht den Wertansatz von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in der Gesamtbilanz mit den Anschaffungs- kosten des Konzerns vor, der in den Folgejahren fortzuschreiben ist.Seite 60 von 202 29 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode in 2010 für den WTV resultierte ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 113.799.399,62 EUR. Von diesem Betrag wurden 102.207.133,04 EUR dem Sachanlagevermögen zugeordnet (stille Reserven). Der verbleibende Betrag von 11.592.266,58 EUR wurde als Firmenwert bis zum 31.12.2014 abgeschrieben. Durch die Abschreibung der stillen Reserven veränderte sich der Unterschiedsbetrag in 2017 wie folgt: 31.12.2017 EUR Abschreibung 2018 EUR 31.12.2018 EUR Stille Reserve 77.056.169,32 3.143.068,98 73.913.100,34 Firmenwert 0,00 0,00 0,00 Unterschiedsbetrag 77.056.169,32 3.143.068,98 73.913.100,34 Im Jahr 2017 wurde der REK erstmals als assoziiertes Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen. Die Equity-Methode lieferte hierbei einen abzuschreibenden Firmenwert von 499.861,97 EUR zum 01.01.2017. Stille Reserven waren nicht zu vermuten. 31.12.2017 EUR Abschreibung 2018 EUR 31.12.2018 EUR Firmenwert 374.896,48 124.965,49 249.930,99 Unterschiedsbetrag 374.896,48 124.965,49 249.930,99Seite 61 von 202 30 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn 4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Organisationen wurden für den Gesamtabschluss grundsätzlich an die geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des NKF angepasst. Die Vereinheitlichung wurde bei der Gliederung sowie insbesondere beim Ansatz und der Bewertung bestimmter Positionen entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie der Bundesstadt Bonn vorgenommen. Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 41 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 42 KomHVO NRW). Die Ge- samtergebnisrechnung ist gemäß § 2 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 2 KomHVO NRW) gegliedert. Bei der Ermittlung des Anpassungsbedarfs stand insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Vordergrund. Die Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt wurden weitgehend in Anspruch genommen. Auf die Angleichung der ange- wandten Ansatz- und Bewertungsmethoden an die konzerneinheitliche Bewertung wurde bei assoziierten Unternehmen gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 51 Abs. 3 KomHVO NRW) i.V.m. § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB verzichtet. Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Einzelnen im Gesamtabschluss angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bilanziert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, grundsätzlich vermindert um lineare Abschreibungen ent- sprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern angesetzt. Eine Anpassung von Nutzungsdauern der einbezogenen Unternehmen an die örtliche Abschreibungstabelle war nicht notwendig, da diese entweder nach der NKF-Abschreibungstabelle bzw. betriebsspezifisch in Anlehnung an die handelsrechtliche Abschreibungstabelle angesetzt worden sind. Die Verteilung von stillen Reserven und Lasten erfolgte grundsätzlich dem Einzelbewertungsgrundsatz entsprechend. Soweit erforderlich erfolgte die Verteilung und Fortschreibung der aufgedeckten Beträge entsprechend der Empfehlung im Praxisleitfaden des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vereinfachend auf Postenebene.Seite 62 von 202 31 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Bei der Stadt wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 36 Abs. 3 KomHVO NRW) grundsätzlich im Anschaffungsjahr unmittelbar im Aufwand verbucht. In Teilbereichen des Anlagevermögens ist gemäß § 34 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 29 KomHVO NRW) von den Vereinfachungs- verfahren (Festwerte und Gruppenbewertung) Gebrauch gemacht worden. Die Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden in Einzelfällen Festwerte gebildet. Für gleichartige Vermögensgegenstände wurde in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene Durchschnittswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, den Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Ma- terialgemein- und Fertigungsgemeinkosten. Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs.2 Satz 3 HGB verzichtet worden. Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen wurden mit dem wahrscheinlich eingehenden Wert ange- setzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 43 Abs. 1 KomHVO NRW) vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt.Seite 63 von 202 32 Gesamtabschluss 2018 Bundesstadt Bonn Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgte - mit Aus- nahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs- sätze. Allen am Abschlussstichtag bestehenden und bis zur Abschlussaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen worden. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden für die Kernverwaltung mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt und bei den Tochtergesellschaften auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gut- achten. Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO NRW (ab 01.01.2019 § 43 Abs. 3 KomHVO NRW) vor dem Abschlussstichtag
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