212131 · Beschlussvorlage
Mietvertrag Ersatzneubau St. Albertus-Magnus-Haus
Kerndaten
- Nummer
- 212131
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 212131 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Mietvertrag Ersatzneubau St. Albertus-Magnus- Haus Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren 01.12.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Seniorenzentren werden ermächtigt, einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren, mit einem optionalen Verlängerungsrecht von 5 Jahren, zur Anmietung der Liegenschaft, Karmeliterstr. 3, in 53229 Bonn, abzuschließen und diese als Ersatz für das St. Albertus-Magnus-Haus als Senioreneinrichtung zu betreiben. Begründung Mit DS 1610058 wurden die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn durch den Rat beauftragt, die Planungsgespräche mit dem Adelheid Verein und dem Rat der Zentraleuropäischen Ordensprovinz Sacre Coeur zur Errichtung einer neuen Senioreneinrichtung in Beuel-Pützchen unter Trägerschaft der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn als Ersatzneubau für das städt. Alten- und Pflegeheim St. Albertus-Magnus-Haus fortzuführen. Am 22.09.2016 hat der Rat unter DS 1612114 dem Neubau der Pflegeeinrichtung zugestimmt. Nachdem am 18. Juni 2021 die Grundsteinlegung erfolgte, werden die Rohbauarbeiten voraussichtlich Ende des Jahres fertiggestellt. Die Abstimmungsgespräche zwischen dem Adelheid Verein, der Ordensgemeinschaft Sacre Coeur und den Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn sind zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass die Details im Rahmen eines Mietvertragsentwurfs fixiert werden konnten. Der Mietbeginn und die Inbetriebnahme der Einrichtung sind danach für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Die Planungen sind dem Anspruch gefolgt, eine einzigartige Einrichtung im rechtsrheinischen Stadtgebiet von Bonn zu entwickeln, welche eine besondere Funktion für die Versorgung und Pflege von älteren und pflegebedürftigen Menschen im Quartier wahrnimmt. Neben einer stationären Einrichtung mit 90 Plätzen und 10 zusätzlichen Kurzzeitpflegemöglichkeiten entsteht auch eineSeite 1 von 2 Seite 2 Tagespflegeeinrichtung mit 20 Plätzen. Sie dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger und kann einen Heimaufenthalt lange verzögern oder gar ganz vermeiden helfen. Abgerundet wird das künftige Angebot durch 12 Wohneinheiten für Betreutes Wohnen, die am Leistungsspektrum der anderen Segmente partizipieren können. Die Anmietung der Pflegeinrichtung und der Tagespflege soll dabei löffelfertig erfolgen. Die 100 Pflegeplätze des Haupthauses sind konzeptionell alle als Einzelzimmer ausgerichtet. Die erforderlichen sonstigen inhaltlichen und baulichen Abstimmungen mit der Heimaufsicht und dem LVR sind erfolgt; die notwendigen Abstimmungsbescheinigungen zum Betrieb der Pflegeeinrichtungen wurden erteilt. Beim Energieniveau werden die gesetzlichen Vorgaben deutlich übertroffen und der KfW 55 Standard erfüllt. Hinsichtlich des Mietzinses soll vereinbart werden, dass dieser sich stets an den refinanzierbaren Regelungen der Durchführungsverordnung des Altenpflegegesetzes NRW ausrichtet und so eine dauerhafte Kostendeckung sichergestellt ist. Gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW obliegt dem Rat die Entscheidung über die Erweiterung von Eigenbetrieben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de