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212131 · Beschlussvorlage

Mietvertrag Ersatzneubau St. Albertus-Magnus-Haus

Nummer
212131
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 01.12.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212131
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Mietvertrag Ersatzneubau St. Albertus-Magnus-
Haus
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 01.12.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.02.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Seniorenzentren werden ermächtigt, einen Mietvertrag mit einer Laufzeit
von 25 Jahren, mit einem optionalen Verlängerungsrecht von 5 Jahren, zur
Anmietung der Liegenschaft, Karmeliterstr. 3, in 53229 Bonn, abzuschließen
und diese als Ersatz für das St. Albertus-Magnus-Haus als Senioreneinrichtung
zu betreiben.
Begründung
Mit DS 1610058 wurden die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn durch den
Rat beauftragt, die Planungsgespräche mit dem Adelheid Verein und dem Rat
der Zentraleuropäischen Ordensprovinz Sacre Coeur zur Errichtung einer
neuen Senioreneinrichtung in Beuel-Pützchen unter Trägerschaft der
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn als Ersatzneubau für das städt. Alten-
und Pflegeheim St. Albertus-Magnus-Haus fortzuführen. Am 22.09.2016 hat der
Rat unter DS 1612114 dem Neubau der Pflegeeinrichtung zugestimmt.
Nachdem am 18. Juni 2021 die Grundsteinlegung erfolgte, werden die
Rohbauarbeiten voraussichtlich Ende des Jahres fertiggestellt. Die
Abstimmungsgespräche zwischen dem Adelheid Verein, der
Ordensgemeinschaft Sacre Coeur und den Seniorenzentren der Bundesstadt
Bonn sind zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass die Details im Rahmen
eines Mietvertragsentwurfs fixiert werden konnten. Der Mietbeginn und die
Inbetriebnahme der Einrichtung sind danach für das erste Quartal 2023
vorgesehen.
Die Planungen sind dem Anspruch gefolgt, eine einzigartige Einrichtung im
rechtsrheinischen Stadtgebiet von Bonn zu entwickeln, welche eine besondere
Funktion für die Versorgung und Pflege von älteren und pflegebedürftigen
Menschen im Quartier wahrnimmt. Neben einer stationären Einrichtung mit 90
Plätzen und 10 zusätzlichen Kurzzeitpflegemöglichkeiten entsteht auch eineSeite 1 von 2
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Tagespflegeeinrichtung mit 20 Plätzen. Sie dient in erster Linie der Entlastung
pflegender Angehöriger und kann einen Heimaufenthalt lange verzögern oder
gar ganz vermeiden helfen. Abgerundet wird das künftige Angebot durch 12
Wohneinheiten für Betreutes Wohnen, die am Leistungsspektrum der anderen
Segmente partizipieren können.
Die Anmietung der Pflegeinrichtung und der Tagespflege soll dabei löffelfertig
erfolgen. Die 100 Pflegeplätze des Haupthauses sind konzeptionell alle als
Einzelzimmer ausgerichtet. Die erforderlichen sonstigen inhaltlichen und
baulichen Abstimmungen mit der Heimaufsicht und dem LVR sind erfolgt; die
notwendigen Abstimmungsbescheinigungen zum Betrieb der
Pflegeeinrichtungen wurden erteilt. Beim Energieniveau werden die
gesetzlichen Vorgaben deutlich übertroffen und der KfW 55 Standard erfüllt.
Hinsichtlich des Mietzinses soll vereinbart werden, dass dieser sich stets an
den refinanzierbaren Regelungen der Durchführungsverordnung des
Altenpflegegesetzes NRW ausrichtet und so eine dauerhafte Kostendeckung
sichergestellt ist.
Gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW obliegt dem Rat die Entscheidung über die
Erweiterung von Eigenbetrieben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de