212130-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Einrichtung von Familiengrundschulzentren
Kerndaten
- Nummer
- 212130-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212130-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V CDU-Antrag: Einrichtung von Familiengrundschulzentren Beratungsfolge Schulausschuss 01.12.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Kenntnisnahme Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Antragstellenden führen aus, dass sich die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten gut bewährt habe. Diese grundsätzliche Bewertung stößt sicherlich auf einen breiten Konsens. Die beantragte Fortsetzung - in Anlehnung an dieses Kita-Konzept - im Bereich der Grundschulen hat allerdings im Vergleich zum Kita-Bereich einen großen Unterschied: Voraussetzung für einen Antrag auf Landesförderung von Familiengrundschulzentren ist ein positives Votum der Schulkonferenz, die Beteiligung der Schulleitung, der unteren Schulaufsicht und des Trägers der Offenen Ganztagsschule. Die mögliche Einführung von Familiengrundschulzentren, deren Einrichtung zudem ein nicht unerhebliches konzeptionelles Engagement bei der Schule vor Ort erfordert, liegt somit nicht im alleinigen Einfluss- und Entscheidungsbereich der (Fach-) Verwaltung. Bzgl. einer Unterstützung und Förderung zumindest in der konzeptionellen Phase kann die Verwaltung mit der Beteiligung am Landesprogramm „kinderstark“ auf eine Koordinierungsstelle zurückgreifen, die den Strukturaufbau und die Entwicklung der kommunalen Präventionskette vorantreibt und begleitet. Im Rahmen des Förderprogramms werden Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern gefördert, hierunter auch die Förderung von Familiengrundschulzentren. Eine Förderung aus dem Projekt „kinderstark“ kann – bei Zustimmung der o.g. schulischen Akteure und des OGS-Trägers – zur Konzeptionierung mit den verschiedenen an und in Schule zu beteiligenden Stellen genutzt werden. Die Konzeptentwicklung kann durch die Koordinierungsstelle „kinderstark“ im Sinne der Entwicklung der kommunalen Präventionskette flankierend begleitet werden, allerdings stehen in 2022 hierfür keine Mittel im Förderprojekt zur Verfügung. Für eine dauerhafte Einrichtung von Familiengrundschulzentren sind die Fördermittel aus dem Projekt kinderstark allerdings nicht ausreichend. Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird die Verwaltung mit der Schulaufsicht und den Grundschulen GesprächeSeite 1 von 2 Seite 2 aufnehmen. Angesichts der Vielzahl von aktuellen Belastungen an Schulen ist allerdings nicht auszuschließen, dass zum jetzigen Zeitpunkt andere Prioritäten gesetzt werden müssen. Ob ein Konzept im Sinne der Antragstellenden zum Schuljahr 2022 vorgelegt und etwaige Pilotschulen benannt werden können ist eher unwahrscheinlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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