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212123-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf

Nummer
212123-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212123 Bürgerantrag: Zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212123-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-
Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in
Bonn-Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Dem Schreiben des Antragstellers liegt kein konkreter Antrag oder
Änderungswunsch zugrunde. Die Hinweise entsprechen den durch die
Verwaltung verfolgten Planungszielen. Die Entwicklung eines gewünschten
Drogeriemarktes ist jedoch vor dem Hintergrund der gutachterlichen
Betrachtungen u.a. zum zentrenverträglichen Umfang der
Einzelhandelsentwicklung und nach intensiver Beratung mit der
Bezirksregierung Köln nicht genehmigungsfähig. Allerdings würde der geplante
Vollsortimenter auch Drogeriewaren in seinem Sortiment haben. Des weiteren
ergänzt er den bereits heute in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen
Discount-Markt.
Die Verwaltung hat in der Mitteilungsvorlage DS 211079 und in der im
Beratungslauf befindlichen Beschlussvorlage DS 211142 die erforderlichen
Schritte beschrieben. Dem Antragssteller wurde weiterhin ein Angebot für ein
persönliches Gespräch zur näheren Erläuterung der geplanten
Vorgehensweise gemacht. Es wird empfohlen, den Antrag damit als erledigt
anzusehen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de