212123 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 212123
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212123 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.11.2021 Bürgerantrag: Zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn- Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf auf der Grundlage der öffentlichen Mitteilungsvorlage 211079 und der Beschlussvorlage 211142. Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Anwohner im Baugebiet "Am Apfelgarten" in Bonn-Buschdorf. Mein Anliegen bezieht sich auf die zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Str.", "Kölnstr." und "Schlesienstr." in Bonn- Buschdorf. Grundlage hierfür sind die öffentlichen Mitteilungsvorlage 211079 und Beschlussvorlage 211142. Den o.g. Vorlagen ist zu entnehmen, dass der Ortsteil Buschdorf in diesem Bereich zukünftig massiv an EinwohnerInnen gewinnen wird. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 6325-1 sollen demnach 120 - 150 Mietwohnungen, im weiteren Planungsbereich zwischen "Kölnstr." und "Schlesienstr." weitere 200 Wohneinheiten (Teilbereich A) und zusätzlich noch weitere Wohnungen im gemischt-genutzen Teilbereich B (50%? / Anzahl unbekannt). Zusätzlich ist immer wieder die Rede davon, den Bereich "Am Paulusacker" zu bebauen. Als Anwohner im Baugebiet "Am Apfelgarten" (Straßen: Im großen Garten / Am Apfelbaum) habe ich hierzu folgende Anliegen: - Allgemein: Beide Anliegen müssen unbedingt im Gesamtkontext gesehen werden. Parallele Gutachten, Ideen, etc. müssen unbedingt verhindert werden, damit keine von einander separierten Bereiche entstehen (siehe dazu den Punkt "Integration") - Einzelhandelsentwicklung Bebauungsplan "Nr. 6325-1": Angesichts der o.g. Bevölkerungsentwicklung ist die Reduzierung des "Einzelhandelsstandort", wie in der Mitteilungsvorlage dargestellt, auf nur einen Rewe-Markt für die AnwohnerInnen schwer verständlich. Die Politik redet dauernd von der zwingend notwendigen Verkehr- und Mobilitätswende und zwingt die AnwohnerInnen mit solchen Entscheidungen quasi dazu Ihre Geschäfte per MIV zu erledigen. Konkret geht es um den Wegfall eines Drogeriemarkts. Anstatt zu Fuß werden die AnwohnerInnen nun weiter per MIV nach Hersel oder Tannenbusch fahren. Ich frage mich, warum sog. "Einzelhandelskonzepte" hier scheinbar wichtiger sind als die "Mobilitätswende". Ich rege an, diese Entscheidung im Hinblick der weiteren Entwicklung des Stadtteils nochmal zu überdenken. - Verkehr/Mobilität: Es ist zu begrüßen, dass die Verlängerung der Stadtbahnlinie 61/63 bei der Entwicklung berücksichtigt wird. Diese sollte unbedingt umgesetzt werden. Aus meiner Erfahrung als Anwohner muss ich sagen: Am Besten kommt die Bahn vor den Wohnungen, sonst gewöhnen sich die AnwohnerInnen ziemlich schnell an den MIV. Es muss weiter darauf geachtet werden, dass der MIV vernünftig geleitet wird, vor allem wenn keine Straßenanbindung über die Kölnstr. erfolgen soll. Eine übermäßige Zunahme an MIV im Gebiet "Am Apfelgarten" sollte unbedingt vermieden werden. - Integration der neuen Bereiche: Aus Anwohnersicht ist es extrem wichtig, dass die Entwicklungsbereich alle miteinander verbunden werden, insb. durch Geh- und Radwege. Das Baugebiet "Am Apfelgarten" wurde nämlich nicht besonders gut in den Stadtteil integriert (z.B. fehlende Querverbindungen Richtung "Im Dahl") und ist mit "einem singulären Zugang" ziemlich isoliert. Der Einzelhandelsstandort "Bebauungsplan Nr. 6325-1" muss unbedingt mittels eines Gehwegs an das Gebiet "Am Apfelgarten" angebunden werden. Die Vorleistungen an der KITA bestehen ja bereits. Auch sollte überlegt werden, wie sinnvolle Querverbindungen der bestehenden Wohngebiete an den Rhein als Naherholungsgebiet realisiert werden können. Die Otto-Hahn-Str. sollte nicht die einzige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer sein/bleiben. Die Entwicklungsgebiete sollten alle miteinander via Gehwege verbunden werden. Ich hoffe, dass Sie meine Anregungen aufnehmen und berücksichtigen. Auch wenn ich heute nur für mich sprechen kann, weiß ich, dass einige AnwohnerInnen die gleichen Ansichten vertreten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen,Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de