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212123 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf

Nummer
212123
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 212123-01 ST Zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212123
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.11.2021
Bürgerantrag: Zukünftige Entwicklung des Bereichs
"Otto-Hahn-Straße", "Kölnstraße" und
"Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-
Straße", "Kölnstraße" und "Schlesienstraße" in Bonn-Buschdorf auf der
Grundlage der öffentlichen Mitteilungsvorlage 211079 und der
Beschlussvorlage 211142.
Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Anwohner im Baugebiet "Am Apfelgarten" in Bonn-Buschdorf. Mein Anliegen bezieht sich auf
die zukünftige Entwicklung des Bereichs "Otto-Hahn-Str.", "Kölnstr." und "Schlesienstr." in Bonn-
Buschdorf. Grundlage hierfür sind die öffentlichen Mitteilungsvorlage 211079 und Beschlussvorlage
211142.
Den o.g. Vorlagen ist zu entnehmen, dass der Ortsteil Buschdorf in diesem Bereich zukünftig massiv
an EinwohnerInnen gewinnen wird.
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 6325-1 sollen demnach 120 - 150 Mietwohnungen, im weiteren
Planungsbereich zwischen "Kölnstr." und "Schlesienstr." weitere 200 Wohneinheiten (Teilbereich A)
und zusätzlich noch weitere Wohnungen im gemischt-genutzen Teilbereich B (50%? / Anzahl
unbekannt). Zusätzlich ist immer wieder die Rede davon, den Bereich "Am Paulusacker" zu bebauen.
Als Anwohner im Baugebiet "Am Apfelgarten" (Straßen: Im großen Garten / Am Apfelbaum) habe ich
hierzu folgende Anliegen:
- Allgemein:
Beide Anliegen müssen unbedingt im Gesamtkontext gesehen werden. Parallele Gutachten, Ideen,
etc. müssen unbedingt verhindert werden, damit keine von einander separierten Bereiche entstehen
(siehe dazu den Punkt "Integration")
- Einzelhandelsentwicklung Bebauungsplan "Nr. 6325-1":
Angesichts der o.g. Bevölkerungsentwicklung ist die Reduzierung des "Einzelhandelsstandort", wie in
der Mitteilungsvorlage dargestellt, auf nur einen Rewe-Markt für die AnwohnerInnen schwer
verständlich. Die Politik redet dauernd von der zwingend notwendigen Verkehr- und Mobilitätswende
und zwingt die AnwohnerInnen mit solchen Entscheidungen quasi dazu Ihre Geschäfte per MIV zu
erledigen. Konkret geht es um den Wegfall eines Drogeriemarkts. Anstatt zu Fuß werden die
AnwohnerInnen nun weiter per MIV nach Hersel oder Tannenbusch fahren. Ich frage mich, warum
sog. "Einzelhandelskonzepte" hier scheinbar wichtiger sind als die "Mobilitätswende". Ich rege an,
diese Entscheidung im Hinblick der weiteren Entwicklung des Stadtteils nochmal zu überdenken.
- Verkehr/Mobilität:
Es ist zu begrüßen, dass die Verlängerung der Stadtbahnlinie 61/63 bei der Entwicklung
berücksichtigt wird. Diese sollte unbedingt umgesetzt werden. Aus meiner Erfahrung als Anwohner
muss ich sagen: Am Besten kommt die Bahn vor den Wohnungen, sonst gewöhnen sich die
AnwohnerInnen ziemlich schnell an den MIV.
Es muss weiter darauf geachtet werden, dass der MIV vernünftig geleitet wird, vor allem wenn keine
Straßenanbindung über die Kölnstr. erfolgen soll. Eine übermäßige Zunahme an MIV im Gebiet "Am
Apfelgarten" sollte unbedingt vermieden werden.
- Integration der neuen Bereiche:
Aus Anwohnersicht ist es extrem wichtig, dass die Entwicklungsbereich alle miteinander verbunden
werden, insb. durch Geh- und Radwege. Das Baugebiet "Am Apfelgarten" wurde nämlich nicht
besonders gut in den Stadtteil integriert (z.B. fehlende Querverbindungen Richtung "Im Dahl") und ist
mit "einem singulären Zugang" ziemlich isoliert.
Der Einzelhandelsstandort "Bebauungsplan Nr. 6325-1" muss unbedingt mittels eines Gehwegs an
das Gebiet "Am Apfelgarten" angebunden werden. Die Vorleistungen an der KITA bestehen ja bereits.
Auch sollte überlegt werden, wie sinnvolle Querverbindungen der bestehenden Wohngebiete an den
Rhein als Naherholungsgebiet realisiert werden können. Die Otto-Hahn-Str. sollte nicht die einzige
Verbindung für Fußgänger und Radfahrer sein/bleiben. Die Entwicklungsgebiete sollten alle
miteinander via Gehwege verbunden werden.
Ich hoffe, dass Sie meine Anregungen aufnehmen und berücksichtigen. Auch wenn ich heute nur für
mich sprechen kann, weiß ich, dass einige AnwohnerInnen die gleichen Ansichten vertreten. Vielen
Dank.
Mit freundlichen Grüßen,Seite 2 von 2

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