212116-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Integriertes sozialarbeiterisches Konzept für auf der Straße Lebenden
Kerndaten
- Nummer
- 212116-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.995 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212116-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Integriertes sozialarbeiterisches Konzept für auf der Straße Lebenden Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 01.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Antragstellerin führt zur Begründung ihres Antrags aus: Der Antrag ist auf die Entwicklung eines integrierten sozialarbeiterischen Konzeptes für auf der Straße Lebende gerichtet. Nachdem das große Einkaufszentrum gebaut wurde, ist der dortige Platz als Aufenthaltsort für viele Menschen weggefallen. Mit dem Ergebnis, dass sie sich in den umliegenden Straßen aufhalten. Durch die moderne Technik ist zudem die Möglichkeit der Lärmbelästigung erheblich gestiegen. So beschallen unterschiedliche Männer ohne festen Wohnsitz die Gegend um das Dreieck. Wenn die einen nicht mehr da sind, kommt der Nächste. Als alleinstehende Frau ist es schwer, die Konflikte selber zu lösen. Sprachbarrieren erschweren bis verunmöglichen das Gespräch. Die Antragstellerin möchte dies auch nicht mehr versuchen, da ihr bereits vor der Haustür in der Sternstraße von einem aus Afghanistan geflohenen Mann ins Gesicht geschlagen wurde, so dass im Nachgang ein Zahn verloren ging. Zuletzt ist es auch so, dass die auf der Straße Lebenden durch derartige Ansprachen eher motivierter werden, die Belästigung fortzuführen. (vgl. das vielgeteilte Flugblatt, dass diese Menschen in der Öffentlichkeit sein wollen und gesehen werden wollen). Es wäre gut, ein integriertes sozialarbeiterisches Konzept für die auf der Straße Lebenden zu entwickeln, gerade auch für jene, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit kein Recht auf eine Wohnung vom Amt haben. Auf der anderen Seite wäre es schön, die Bedürfnisse auch alleinlebender Frauen ernstzunehmen, damit diese eine Möglichkeit auf ein schönes und sicheres Leben in der Bonner Innenstadt haben. Hierbei könnte auch das Ordnungsamt klug einbezogen werden. Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Verwaltung: Menschen, die in Bonn auf der Straße leben, werden durch aufsuchende Sozialarbeit betreut und beraten. Straßensozialarbeit richtet sich dabei vorrangig an Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 JahrenSeite 1 von 4 Seite 2 (Altersgrenze nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz), die gefährdet bzw. von Ausgrenzung bedroht sind und die von anderen Angeboten der Jugend- oder Sozialarbeit nicht oder kaum mehr erreicht werden. Selbstverständlich werden aber auch ältere Personen von den Sozialarbeiter*innen auf der Straße aufgesucht. Die soziale Betreuung und Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Bonn auf der Straße leben, wird seit 2003 durch aufsuchende Sozialarbeit im Trägerverbund angeboten. Vier Partner sind am Kooperationsprojekt beteiligt: Bundesstadt Bonn - Amt für Kinder, Jugend und Familie Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH Evangelische Jugendhilfe Godesheim Heimstatt e.V. Bonn – Jugendmigrationsdienst Die fünf Stellen des Kooperationsprojektes Straßensozialarbeit sind mit pädagogischen Fachkräften besetzt, die teilweise mehrsprachig sind, Erfahrungen in der Suchthilfe und langjährige Berufserfahrung in der aufsuchenden Arbeit haben. Auch der Verein für Gefährdetenhilfe und die Caritas leisten aufsuchende Sozialarbeit/Streetwork in Bonn für Menschen ohne Altersbeschränkung. Die Streetworker arbeiten präventiv auf der Basis von Vertrauen und persönlicher Beziehung. Grundvoraussetzung ist dabei die Freiwilligkeit des Kontaktes. Jugendliche und (junge) Erwachsene werden in ihren selbst gewählten Räumen, zum Beispiel Straßen oder Parks, und an ihren Treffpunkten aufgesucht. Die Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter begeben sich also unmittelbar in die Lebenswelt (junger) Menschen, die sich oft an öffentlichen Plätzen aufhalten. Dort werden sie mitunter als störend empfunden und damit zugleich als abweichend etikettiert. Streetworker machen sich zum Anwalt von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen, indem sie deren Lebenswelten und Verhaltensweisen wahrnehmen und öffentlich transparent machen. Sie sind universelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und bieten Anregungen und Hilfen in vielen Lebensbereichen. Dabei nehmen sie auch die Unterstützung von Fachleuten anderer Institutionen in Anspruch. Das Team des Kooperationsprojektes bietet Gesprächs- und Beratungsmöglichkeiten, Unterstützung bei persönlichen Problemen oder in Krisensituationen wie auch Angebote zur Freizeitgestaltung. Dazu gehören: Angebote zur Förderung der Autonomie im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, Orientierungshilfen in verschiedenen Lebenslagen (Arbeit, Wohnen, Ausbildung, Sozialhilfe, Straffälligkeit, Jugendhilfe, Gesundheit), praktische Hilfen zur Existenzsicherung, Angebote zum Abbau von SchwellenängstenSeite 2 von 4 Seite 3 sowie die Vermittlung an Fachdienste der Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Suchtberatung und andere präventive Maßnahmen. (Informationen hierzu auch unter: https://www.bonn.de/themen-entdecken/familie- partnerschaft/strassensozialarbeit.php) Dem Sozialen Dienst des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn ist der von der Antragstellerin geschilderte Fall bislang nicht bekannt gewesen. Nach Mitteilung des Vereins für Gefährdetenhilfe war eine Sozialarbeiterin des Vereins vor Ort und hat die Antragstellerin dort angetroffen. Es handelt sich nach der Schilderung offenbar um immer dieselbe männliche Person, die dort im Ladeneingang des Hauses nächtigt, wo die Antragstellerin wohnt. Das Hauptproblem sei, dass der Mann nachts laut Musik hört. Sowohl Polizei und Ordnungsamt, die ihn bereits mehrfach aufgesucht hätten, als auch die Straßensozialarbeiterin, haben ihm eindringlich ans Herz gelegt, dass er zum Musikhören Kopfhörer nutzen soll (die er auch hat); ansonsten gilt er als friedlich. Die Antragstellerin teilte ergänzend mit, dass sie am 18.11.2021 aus dem Haus ausziehen werde. Die Mitarbeitenden der Wache GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonner Innenstadt) bestreifen die Örtlichkeit mehrfach täglich. Außerdem wird auf eingehende Beschwerden reagiert (Leitstelle: Tel.: 0228 773333). Es ist bekannt, dass die Innenstadt ein attraktiver Treffpunkt ist, der regelmäßig zahlreiche Besucher*innen aus allen Bevölkerungsschichten anzieht, um sich dort in den Abendstunden zu versammeln. Bei festgestellten Verstößen verwarnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes und der Wache GABI rigoros und sprechen Platzverweise gegen die Störer aus. Die Benutzung von Bluetooth Lautsprecher wird unterbunden. Bei wieder Inbetriebnahme erfolgt eine Sicherstellung des Gerätes. Es bleibt festzuhalten, dass die soziale Betreuung und Beratung von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen sowohl durch aufsuchende Sozialarbeit auf der Straße, als auch durch die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes der Stadt Bonn in den städtischen Unterkünften sichergestellt ist. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Hilfen, die von der Stadt Bonn und freien Trägern stationär angeboten werden. Das städtische Ordnungsamt leistet bei Störungen die beschriebenen Hilfen. Bei Straftaten, wie sie hier von der Antragstellerin geschildert werden - nämlich eine gravierende Körperverletzung durch Schlagen ins Gesicht und dem darauffolgenden Verlust eines Zahns – empfiehlt sich die Hinzuziehung der Bonner Polizei. Neben der Aufnahme eines Strafantrags, führt diese auch präventiv wirkende Gefährderansprachen durch. Die Mitarbeiter *innen der Einsatzleitstelle sind unter der oben genannten Telefonnummer montags bis freitags zwischen 7.00 und 1.00 Uhr erreichbar. Samstags, sonntags und an Feiertagen sind sie von 10.00 bis 1.00 Uhr erreichbar. Sofern erneut Verstöße beobachtet werden, wird die Beschwerdeführerin gebeten, diese telefonisch zu kontaktieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung alsSeite 3 von 4 Seite 4 erledigt zu betrachten. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de