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212116-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Integriertes sozialarbeiterisches Konzept für auf der Straße Lebenden

Nummer
212116-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 01.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 212116 Bürgerantrag: Integriertes sozialarbeiterisches Konzept für auf der Straße Lebenden

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212116-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Integriertes sozialarbeiterisches Konzept für auf der
Straße Lebenden
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
01.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Antragstellerin führt zur Begründung ihres Antrags aus:
Der Antrag ist auf die Entwicklung eines integrierten sozialarbeiterischen
Konzeptes für auf der Straße Lebende gerichtet. Nachdem das große
Einkaufszentrum gebaut wurde, ist der dortige Platz als Aufenthaltsort für viele
Menschen weggefallen. Mit dem Ergebnis, dass sie sich in den umliegenden
Straßen aufhalten. Durch die moderne Technik ist zudem die Möglichkeit der
Lärmbelästigung erheblich gestiegen. So beschallen unterschiedliche Männer
ohne festen Wohnsitz die Gegend um das Dreieck. Wenn die einen nicht mehr
da sind, kommt der Nächste.
Als alleinstehende Frau ist es schwer, die Konflikte selber zu lösen.
Sprachbarrieren erschweren bis verunmöglichen das Gespräch. Die
Antragstellerin möchte dies auch nicht mehr versuchen, da ihr bereits vor der
Haustür in der Sternstraße von einem aus Afghanistan geflohenen Mann ins
Gesicht geschlagen wurde, so dass im Nachgang ein Zahn verloren ging.
Zuletzt ist es auch so, dass die auf der Straße Lebenden durch derartige
Ansprachen eher motivierter werden, die Belästigung fortzuführen. (vgl. das
vielgeteilte Flugblatt, dass diese Menschen in der Öffentlichkeit sein wollen und
gesehen werden wollen).
Es wäre gut, ein integriertes sozialarbeiterisches Konzept für die auf der Straße
Lebenden zu entwickeln, gerade auch für jene, die aufgrund ihrer
Staatsangehörigkeit kein Recht auf eine Wohnung vom Amt haben. Auf der
anderen Seite wäre es schön, die Bedürfnisse auch alleinlebender Frauen
ernstzunehmen, damit diese eine Möglichkeit auf ein schönes und sicheres
Leben in der Bonner Innenstadt haben. Hierbei könnte auch das Ordnungsamt
klug einbezogen werden.
Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Menschen, die in Bonn auf der Straße leben, werden durch aufsuchende
Sozialarbeit betreut und beraten. Straßensozialarbeit richtet sich dabei
vorrangig an Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 JahrenSeite 1 von 4
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(Altersgrenze nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz), die gefährdet bzw.
von Ausgrenzung bedroht sind und die von anderen Angeboten der Jugend-
oder Sozialarbeit nicht oder kaum mehr erreicht werden. Selbstverständlich
werden aber auch ältere Personen von den Sozialarbeiter*innen auf der Straße
aufgesucht.
Die soziale Betreuung und Beratung von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die in Bonn auf der Straße leben, wird seit 2003 durch
aufsuchende Sozialarbeit im Trägerverbund angeboten.
Vier Partner sind am Kooperationsprojekt beteiligt:
Bundesstadt Bonn - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH
Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Heimstatt e.V. Bonn – Jugendmigrationsdienst
Die fünf Stellen des Kooperationsprojektes Straßensozialarbeit sind mit
pädagogischen Fachkräften besetzt, die teilweise mehrsprachig sind,
Erfahrungen in der Suchthilfe und langjährige Berufserfahrung in der
aufsuchenden Arbeit haben.
Auch der Verein für Gefährdetenhilfe und die Caritas leisten aufsuchende
Sozialarbeit/Streetwork in Bonn für Menschen ohne Altersbeschränkung.
Die Streetworker arbeiten präventiv auf der Basis von Vertrauen und
persönlicher Beziehung. Grundvoraussetzung ist dabei die Freiwilligkeit des
Kontaktes. Jugendliche und (junge) Erwachsene werden in ihren selbst
gewählten Räumen, zum Beispiel Straßen oder Parks, und an ihren
Treffpunkten aufgesucht.
Die Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter begeben sich also
unmittelbar in die Lebenswelt (junger) Menschen, die sich oft an öffentlichen
Plätzen aufhalten. Dort werden sie mitunter als störend empfunden und damit
zugleich als abweichend etikettiert.
Streetworker machen sich zum Anwalt von Jugendlichen und (jungen)
Erwachsenen, indem sie deren Lebenswelten und Verhaltensweisen
wahrnehmen und öffentlich transparent machen. Sie sind universelle
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und bieten Anregungen und Hilfen
in vielen Lebensbereichen. Dabei nehmen sie auch die Unterstützung von
Fachleuten anderer Institutionen in Anspruch.
Das Team des Kooperationsprojektes bietet Gesprächs- und
Beratungsmöglichkeiten, Unterstützung bei persönlichen Problemen oder in
Krisensituationen wie auch Angebote zur Freizeitgestaltung. Dazu gehören:
Angebote zur Förderung der Autonomie im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“,
Orientierungshilfen in verschiedenen Lebenslagen (Arbeit, Wohnen,
Ausbildung, Sozialhilfe, Straffälligkeit, Jugendhilfe, Gesundheit), praktische
Hilfen zur Existenzsicherung, Angebote zum Abbau von SchwellenängstenSeite 2 von 4
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sowie die Vermittlung an Fachdienste der Jugendhilfe, Jugendberufshilfe,
Suchtberatung und andere präventive Maßnahmen. (Informationen hierzu auch
unter: https://www.bonn.de/themen-entdecken/familie-
partnerschaft/strassensozialarbeit.php)
Dem Sozialen Dienst des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn ist
der von der Antragstellerin geschilderte Fall bislang nicht bekannt gewesen.
Nach Mitteilung des Vereins für Gefährdetenhilfe war eine Sozialarbeiterin des
Vereins vor Ort und hat die Antragstellerin dort angetroffen. Es handelt sich
nach der Schilderung offenbar um immer dieselbe männliche Person, die dort
im Ladeneingang des Hauses nächtigt, wo die Antragstellerin wohnt. Das
Hauptproblem sei, dass der Mann nachts laut Musik hört. Sowohl Polizei und
Ordnungsamt, die ihn bereits mehrfach aufgesucht hätten, als auch die
Straßensozialarbeiterin, haben ihm eindringlich ans Herz gelegt, dass er zum
Musikhören Kopfhörer nutzen soll (die er auch hat); ansonsten gilt er als
friedlich. Die Antragstellerin teilte ergänzend mit, dass sie am 18.11.2021 aus
dem Haus ausziehen werde.
Die Mitarbeitenden der Wache GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonner
Innenstadt) bestreifen die Örtlichkeit mehrfach täglich. Außerdem wird auf
eingehende Beschwerden reagiert (Leitstelle: Tel.: 0228 773333). Es ist
bekannt, dass die Innenstadt ein attraktiver Treffpunkt ist, der regelmäßig
zahlreiche Besucher*innen aus allen Bevölkerungsschichten anzieht, um sich
dort in den Abendstunden zu versammeln.
Bei festgestellten Verstößen verwarnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Stadtordnungsdienstes und der Wache GABI rigoros und sprechen
Platzverweise gegen die Störer aus. Die Benutzung von Bluetooth
Lautsprecher wird unterbunden. Bei wieder Inbetriebnahme erfolgt eine
Sicherstellung des Gerätes.
Es bleibt festzuhalten, dass die soziale Betreuung und Beratung von
Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen sowohl durch aufsuchende
Sozialarbeit auf der Straße, als auch durch die Mitarbeitenden des Sozialen
Dienstes der Stadt Bonn in den städtischen Unterkünften sichergestellt ist.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Hilfen, die von der Stadt
Bonn und freien Trägern stationär angeboten werden.
Das städtische Ordnungsamt leistet bei Störungen die beschriebenen Hilfen.
Bei Straftaten, wie sie hier von der Antragstellerin geschildert werden - nämlich
eine gravierende Körperverletzung durch Schlagen ins Gesicht und dem
darauffolgenden Verlust eines Zahns – empfiehlt sich die Hinzuziehung der
Bonner Polizei. Neben der Aufnahme eines Strafantrags, führt diese auch
präventiv wirkende Gefährderansprachen durch.
Die Mitarbeiter *innen der Einsatzleitstelle sind unter der oben genannten
Telefonnummer montags bis freitags zwischen 7.00 und 1.00 Uhr erreichbar.
Samstags, sonntags und an Feiertagen sind sie von 10.00 bis 1.00 Uhr
erreichbar. Sofern erneut Verstöße beobachtet werden, wird die
Beschwerdeführerin gebeten, diese telefonisch zu kontaktieren.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung alsSeite 3 von 4
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erledigt zu betrachten.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de