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212115-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"

Nummer
212115-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212115 Grüne/SPD/u.a.-Antrag: Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212115-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten
Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind
demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine
erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss.
Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen,
1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt
von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und
Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern,
Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden,
2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen
straßenbaulichen Engpässen oder
3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine
Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden.
Die ersten beiden der oben genannten Voraussetzungen für
Geschwindigkeitskontrollen liegen An der Haeschmaar nicht vor.
Die Verwaltung wird jedoch mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse prüfen,
ob überdurchschnittlich häufig in dem genannten Bereich zu schnell gefahren
wird. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren gefahrene
Geschwindigkeiten erfasst.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de