212100-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parkfläche wegnehmen, mehr Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer
Kerndaten
- Nummer
- 212100-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212100-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parkfläche wegnehmen, mehr Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei den in Rede stehenden Straßen handelt es sich überwiegend um für alle Arten des öffentlichen Verkehrs gewidmete öffentliche Straßen. Unter den derzeitigen Voraussetzungen müsste daher zunächst eine straßenrechtliche Umwidmung erfolgen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Anlieger weiterhin ihre privaten Stellplätze erreichen können müssen. Ein vollständiger Ausschluss des motorisierten Verkehrs ist daher kaum umsetzbar. Die Verwaltung arbeitet jedoch im Rahmen von diversen Konzepten an einem Ausbau alternativer Mobilitätsangebote sowie einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in innerstädtischen Bereichen. Dazu zählen u.a. das Fahrradabstellprogramm (u.a. DS 201222, s.a. DS-Nr. 212008), bei dem bestehende Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze umgewandelt werden, der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn (SWB) sowie der Aufbau eines flächendeckenden Car- Sharing-Konzeptes (DS 211043). Darüber hinaus befindet sich für den Bereich Nordstadt ein Parkraumkonzept in Arbeit, welches eine großflächige Bewirtschaftung der öffentlichen Kfz- Stellplätze sowie insbesondere auch eine verkehrsrechtliche Überprüfung bestehender Parkregelungen vorsieht. Das bedeutet z.B., dass vorhandene Kfz-Stellplätze, bei denen eine Restgehwegbreite unter 1,50m vorliegt, unter Berücksichtigung geltender Richtlinien sowie der Ziele des Radentscheids (DS 202321), entfallen müssen. Die Verwaltung setzt sich zudem mit dem konzeptionellen Ansatz autoarmer Quartiere und ihrer Umsetzung auseinander. Unter Berücksichtigung der o.g. Konzepte ist mittelfristig grundsätzlich von einer deutlichen Verkehrsreduktion auszugehen. Darüber hinaus ist in Folge der Parkraumbewirtschaftung von einer Reduktion sog. Fremdparker und der Parksuchverkehre auszugehen. Bezüglich zusätzlicher Fahrradstellplätze können Standortvorschläge über ein Kontaktformular direkt an die zuständige Fachabteilung der Verwaltung herangetragen werden. https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr.phpSeite 1 von 2 Seite 2 Sämtliche Vorschläge werden geprüft und bei einem entsprechenden Ergebnis innerhalb der jährlichen Fortschreibung des Fahrradabstellprogramms berücksichtigt. Die Verwaltung verweist zudem auf die Stellungnahme zu einem weiteren Bürger*innenantrag mit ähnlicher Intention (vgl. DS 212099-02 ST). Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de