← Vorlagen

212100-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkfläche wegnehmen, mehr Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer

Nummer
212100-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212100 Bürgerantrag: Parkfläche wegnehmen, mehr Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.102 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212100-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parkfläche wegnehmen, mehr Platz für Fußgänger
und Fahrradfahrer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei den in Rede stehenden Straßen handelt es sich überwiegend um für alle
Arten des öffentlichen Verkehrs gewidmete öffentliche Straßen. Unter den
derzeitigen Voraussetzungen müsste daher zunächst eine straßenrechtliche
Umwidmung erfolgen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Anlieger
weiterhin ihre privaten Stellplätze erreichen können müssen. Ein vollständiger
Ausschluss des motorisierten Verkehrs ist daher kaum umsetzbar.
Die Verwaltung arbeitet jedoch im Rahmen von diversen Konzepten an einem
Ausbau alternativer Mobilitätsangebote sowie einer Reduzierung des
motorisierten Individualverkehrs in innerstädtischen Bereichen. Dazu zählen
u.a. das Fahrradabstellprogramm (u.a. DS 201222, s.a. DS-Nr. 212008), bei
dem bestehende Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze umgewandelt werden, der
Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Zusammenarbeit mit den
Stadtwerken Bonn (SWB) sowie der Aufbau eines flächendeckenden Car-
Sharing-Konzeptes (DS 211043).
Darüber hinaus befindet sich für den Bereich Nordstadt ein Parkraumkonzept in
Arbeit, welches eine großflächige Bewirtschaftung der öffentlichen Kfz-
Stellplätze sowie insbesondere auch eine verkehrsrechtliche Überprüfung
bestehender Parkregelungen vorsieht. Das bedeutet z.B., dass vorhandene
Kfz-Stellplätze, bei denen eine Restgehwegbreite unter 1,50m vorliegt, unter
Berücksichtigung geltender Richtlinien sowie der Ziele des Radentscheids (DS
202321), entfallen müssen.
Die Verwaltung setzt sich zudem mit dem konzeptionellen Ansatz autoarmer
Quartiere und ihrer Umsetzung auseinander.
Unter Berücksichtigung der o.g. Konzepte ist mittelfristig grundsätzlich von
einer deutlichen Verkehrsreduktion auszugehen. Darüber hinaus ist in Folge
der Parkraumbewirtschaftung von einer Reduktion sog. Fremdparker und der
Parksuchverkehre auszugehen.
Bezüglich zusätzlicher Fahrradstellplätze können Standortvorschläge über ein
Kontaktformular direkt an die zuständige Fachabteilung der Verwaltung
herangetragen werden.
https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr.phpSeite 1 von 2
Seite 2
Sämtliche Vorschläge werden geprüft und bei einem entsprechenden Ergebnis
innerhalb der jährlichen Fortschreibung des Fahrradabstellprogramms
berücksichtigt.
Die Verwaltung verweist zudem auf die Stellungnahme zu einem weiteren
Bürger*innenantrag mit ähnlicher Intention (vgl. DS 212099-02 ST).
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung
erledigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de